Geschosse beschlagnahmt
- Lusches
- Erledigt
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"Da die Geschosse dem Waffengesetz unterliegen, dürfen diese nur mit Waffenbesitzkarte und entsprechenden Begleitdokumenten mitgeführt werden ..."
Wie bitte?
Wo soll denn das im Gesetz stehen? -
Das dürfte peinlich für das HZA werden, sofern es keine verbotenen Geschosse sind
Selbst ZH darf jeder Beliebige kaufen, nur das Pulver und die Patrone selbst unterliegen der Erlaubnispflicht.
Wie das bei Grenzübertritten aussieht, weiß ich aber auch nicht.
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Ohhh - Tatsache - Datum ist vom 14.12.2018.
Dachte nachdem ich das gelesen habe, es würde sich um einen Aprilscherz handeln.
Aaaaalso
Bei mir auf dem Zollamt hätte das auch passieren können. Die wissen auch nicht immer was sie tun
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Wie bitte?
Wo soll denn das im Gesetz stehen?Nur wenn du 50bmg in knall/pfeiff/spreng/leucht Version bei deinem Händler kaufst
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So hätte ich auch gedacht, Kriegswaffenmunition oder Geschosse ausschließlich für Vollautomaten.
Aber wenn dir dein Händler das besorgen und verkaufen kann, würde ich die Wahl des Verkäufers noch mal überdenken
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Dachte nachdem ich das gelesen habe, es würde sich um einen Aprilscherz handeln.
War auch mein erster Gedanke.
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Unglaublich was so alles im Ländle passiert...
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Sentationell
Demnächst kommst sofort ins Gefängnis,gehst nicht mehr über Los wenn im Baumarkt Nägel oder gar gefährliche Holzschrauben mit Gewinde gekauft hast.....
Wird so nicht langweilig.....
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Erinnert irgendwie mich an meine Zoll Besuche, wenn ich was abholen muß.
Musst da auch letztens der Zollbeamtin erklären das eine Weaverschiene kein wesentliches Waffenteil ist. -
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