Gewerbliche Wiederladeschein?

  • Cleaner hat da mich da gerade auf was gebracht was ich mich schon länger Frage.
    Es gehört zwar nicht hier her aber Offtopic ist es auch nicht.


    Was muss man eigentlich für einen Gewerblichen Wiederladeschein machen und wie kann man den erwerben bzw. was sind die damit verbundenen kosten? Interessanterweise sond nämlich auflagen zur Pulveraufbewahrung oder Ähnliches nicht so hoch.


    Muss man dann auch dierekt Gewerbe Anmelden? Passt zwar nicht wirklich in dieses Forum aber vielleicht ist ja ein Kaufmann hier.

    :la:
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

    • Offizieller Beitrag

    Es gehört zwar nicht hier her aber Offtopic ist es auch nicht.


    Aber dieses Forum hat gefehlt. :thumbup:
    Habe es mal erstellt.

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


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  • Also für gewerbliches wiederladen musst du selbstverständlich ein Gewerbe anmelden, soviel kann ich dir sagen. Mehr aber leider net dadrüber....


    Habe aber mal jegoogelt: :) Quelle: Lutz-Möller-Jagd.de


    Der gewerblich Patronemunition laden will, benötigt als Unternehmung dazu ein Erlaubnis nach § 7SprengG und einen Befähigten mit Schein nach § 20SprengG, ggf. auch noch ein Sprengstofflager nach $ 17SprengG, es sei denn es handele sich um kleine Mengen nach § 6SprengV.


    Zitat

    2. SprengV
    § 6 Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt
    Kleine Mengen von explosionsgefährlichen Stoffen nach Nummer 4 des Anhangs dürfen ohne Genehmigung nach § 17 des Gesetzes aufbewahrt werden. Die Erlaubnisvorbehalte nach den §§ 7 und 27 des Gesetzes bleiben unberührt.


    Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Aufbewahren nach §27 SprengG. Währen für den Privaten hier Auflagen erteilt werden können, ist für den Gewerblichen der Kleinmengenbereich von einer Genehmigung freigestellt. Selbstverständlich müssen die im Gesetz und den zugehörigen Verordnungen niedergelegten Bestimmungen zu Aufbewahrung und den Mengen peinlich eingehalten werden, aber eben ohne weiter Genehmigung. Für den kleinen Wiederlader lohnt sich daher möglicherweise gleich gewerblich zu werden, sprich nach dem Lehrgang nicht ein Erlaubnis nach § 27 sondern nach §§ 7 und 20 zu beantragen. Das ist sicherer und man ist freier.


    Mfg. Harzer

    • Offizieller Beitrag

    Mann sollte hier aber nicht vergessen, das man als Gewerbetreibender für die Munition auch in der Haftung steht.

    Gruß
    Karl-Heinz

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  • Ob sich der Aufwand auch wirklich lohnt für die paar Murmeln im Jahr kommt auch noch dazu...


    Ich bleibe bei meiner privaten Wiederladekunst :D


    Mfg. Harzer

    • Offizieller Beitrag

    Ob sich der Aufwand auch wirklich lohnt für die paar Murmeln im Jahr


    Eher nicht.
    Selbst wenn man für einige Leute Munition herstellt wird das nicht zum tragen kommen.
    Denn wenn das Pulver verladen ist, wird die Munition ja auch weitergegeben.


    Wobei........Munition........Waffengesetz.


    Pulver,,,,,,,,,,,,,,,Sprengstoffgesetz. :nw:

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


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  • Das da habe ich auch schon gelesen aber deine Quelle sehe ich als ... Naja ich sprech jetzt mal nicht weiter


    Er hält sich nunmal für einen selbsternannten Guru und was er sagt ist so da er eine allumfassende Kompetenz ist.


    Die Geschosse gehen durchs wirld wie ein Vollmantel und schießen bei weitem nicht in allen Waffen. Soweit zumindest meine erfahrung und da Sprechen einige Nachsuchen für sich. Die erste Frage die ich stelle ist welches Kaliber die Zweite Welches Geschoss und dann frage ich erst nach dem abkommen, zeichnen, schweiß und weiterem. Erstaunlich ist das ich ersteinmal bei 300 win mag nachgesucht habe und da lag es 15m vom Anschuss in einer Hecke und wir haben es nicht gesehen sonst kommt als antwort entweder .308 8x57 .223 6,5x55 oder ähnliche Kaliber die entweder Militärischen Zwecken also verletzen und nicht Töten entstammen oder als Scheibenladung anzusehen sind.


    Immer häufiger bekomme ich die antwort Bleifrei was ich an sich nciht schlimm finde (im gegenteil eine 300 Win Mag mit 1150 m/s finde ich Super und suche nach einem Lauf mit Langem Drall da Blaser keine hat schieße ich weiterhin nur geschwindigkeiten bis 1000m/s) deshalb frage ich nach verbundgeschoss oder Solid als antwort kommt dann der name des Geschosses oder ein Griff in die Tasche mit den Worten die Hier. Ich habe bisher weder gesehen noch gehört evo green, Tig, Tug oder ähnliche aber immer Barnes Lutz Möller Tag oder irgendwas was ich nicht erkenne aber immer auf einer CNC Maschine gedrehte Geschosse.


    Ebenso mächte er seine Führungsbänder als neuste errungenschaft verkaufen dies ist jedoch nur eine Notlösung für ein selbstgemachtes Problem und darüber hinaus eine entwicklung aus dem 19.Jh
    Wenn ich meine Drehbank nehme und darauf geschosse drehe werden die auch nicht besser aber sollen wir wetten das ich sie mit entsprechender vermarktung gut los werde. Wenn es nicht aussreicht für mundpropaganda muss man es halt selber machen






    Aber dies hat jetzt nichts mit deiner Antwort zu tun vielen dank das du gesucht hast aber dieser herr ist meines erachtens nach nicht eine solche Kompetenz wie er sich darstellt.
    Ich denke auch nicht das ich diesen Schritt gehen werde höchstens um Lagererleichterungen zu bekommen ich habe genug mit meiner Zeit anzufangen und mindestens ebensoviel wo ich eh den kopf her halten muss.

    :la:
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten


  • Eher nicht.
    Selbst wenn man für einige Leute Munition herstellt wird das nicht zum tragen kommen.
    Denn wenn das Pulver verladen ist, wird die Munition ja auch weitergegeben.


    Wobei........Munition........Waffengesetz.


    Pulver,,,,,,,,,,,,,,,Sprengstoffgesetz. :nw:


    Solange das Benzin fürs Auto oder das Propangas für den Grill nicht unters Sprengstoffgesetz fällt können wir uns glücklichschätzen. :D


    Die Einschränkungen im Waffen- oder Sprengstoffgesetz die der Sportschütze, Jäger und Wiederlader so hat, darf man einfach nicht in Frage stellen... :D


    Das Ergebnis wär vergleichbar wie die Besteuerung bei einem PKW. 8| :D


    Mfg. Harzer

  • Wobei........Munition........Waffengesetz.


    Pulver,,,,,,,,,,,,,,,Sprengstoffgesetz. :nw:

    Das hab ich auch noch nicht kapiert aber wenn ich für jemanden was Lade ist mir lieber ich habe einen gefallen bei ihm gutbals das ich 20€ für 2h arbeit bekomme


    Man siehe nur mal das ich eine genemigung für kw munition brauche

    :la:
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  • Erstaunlich ist das ich ersteinmal bei 300 win mag nachgesucht habe und da lag es 15m vom Anschuss in einer Hecke und wir haben es nicht gesehen sonst kommt als antwort entweder .308 8x57 .223 6,5x55 oder ähnliche Kaliber die entweder Militärischen Zwecken also verletzen und nicht Töten entstammen oder als Scheibenladung anzusehen sind.


    Hallo Eifler, da muss ich dir widersprechen. 308, 8x57,223 etc. sind erpropte und für den jeweiligen Zweck in der richtigen Ausführung (Geschoss, Ladung) ausgezeichnete Jagdkaliber.


    Militärpatronen/ Surpluss sind an und für sich nur mit Vollmantel- Geschossen bestückt.(Leuchtspur,Brand,Spreng etc. mal außenvorgelassen)


    Da die Haager Landkriegsordnung die Verwendung von Geschossen verbietet, die unnötiges Leid verursachen (wie z. B. Dum-Dum Geschosse, Hohlspitz etc.), und Vollmantelgeschosse auch eine bessere Durchschlagskraft gegen Deckung oder Schutzkleidung haben, werden sie für den militärischen Gebrauch bevorzugt. Zur Jagd sind diese eher ungeeignet.


    Mfg. Harzer

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