Formulare Pulver verbringung für Kollegen

  • Hallo Wiederlader


    Gibt es Vordrucke das ich für einen Kollegen der Inhaber des Wiederladescheins §27 ist für ihn und auf seinem Schein Pulver mitbringen darf ? Wenn ja wo bekomme ich so was?

    Es wäre ja schön wenn man nur so ein Formular ausfüllen muss und dann für Pulver für einen berechtigten Kollegen mitbringen darf.


    Danke Lusches

  • wenn mehr als 3kg befördert werden.

    Genau.


    Kannst also für noch 5 Kollegen Pulver mitbringen wenn Ihr alle nur jeweils 0.5 Kg haben wollt.


    So kenne ich das auch.


    Gruß

    Natürlich:


    Keine Gewääähr für irgendwas, dumme Sprüche inklusive.

  • Ist mir jetzt so auch nichts bekannt das man dazu ein Formular braucht.

    Mein Sohn bringt mir regelmäßig Pulver mit vom Händler, dem gebe
    ich meinen Schein mit und der Händler trägt es ein.

    Wer nicht liebt Wein, Gesang und fremde Weiber, wird nie ein Jäger, bleibt für immer Treiber !!

  • Hi,

    Lt. Gesetz muss der Inhaber der Erwerbsberechtigung persönlich anwesend sein. Für einen anderen Pulver ohne entsprechende Erlaubnis und die passenden Formulare zu transportieren, endet damit, daß die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist.



    Die meisten halten es anders, getreu dem üblichen Motto: Wo kein Kläger ist, kann kein Richter sein.



    Beste Grüße,

    Micha

  • Hmmm,

    Das was Du da schreibst passt aber irgendwie nicht zusammen,

    seit wann ersetzt den ein Formular die persönliche Anwesenheit ? :wacko:

    Wer nicht liebt Wein, Gesang und fremde Weiber, wird nie ein Jäger, bleibt für immer Treiber !!

  • Dieses Thema enthält 36 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.