Kurzwaffe für die Jagd

  • Mahlzeit den Waidmännern,


    wie ist das bei euch? Habt ihr Kurzwaffen für die Jagd?

    Wenn ja welche?

    Lieber Revolver oder Pistole? Welches Kaliber?


    Pro und Kontra für das mitführen einer Kurzwaffe.?


    Ich selbst spiele seit Jahren mit dem Gedanke aber sehe es immer als unnötigen Ballast an. Selbst bei Nachsuchen brauchte ich noch keine.

    Wobei mich ne Glock und ein 686 security Special schon reizen würden.


    Bin mal auf eure Erfahrungen und Meinungen gespannt!

    Mein Name ist Hase... :) deshalb keine Garantie... für nix.. ;) :ja::la:


    Sauer 202 7x64
    Sauer 202 8x57is
    Sauer 202 8x68s
    Brno ZKK-601 .223
    Heym SR30 .308
    Browning B725
    Beretta 690 Field3

  • Wenn mich es ab un an packt betreibe ich etwas fallenjagd, dann leih ich mir den .22 Revolver von meinem Vater.


    Für Nachsuche hat bis jetzt immer der Hund und ne Langwaffe oder Abfangmesser gereicht.


    Aber wenn ich mich für ne Kurzwaffe für den Fangschuss entscheiden müsste wäre es glaub der .357 Revolver

    Mein Name ist Hase... :) deshalb keine Garantie... für nix.. ;) :ja::la:


    Sauer 202 7x64
    Sauer 202 8x57is
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    Brno ZKK-601 .223
    Heym SR30 .308
    Browning B725
    Beretta 690 Field3

  • Ich denke auch das ein kurzläufiger .357er Revolver die richtige Wahl für mich wäre. Für den annehmenden Keiler die .357 Hammerladung und für den Rest die "schlappe" .38er Munition. Den Revolver wegen der schnellen Schußbereitschaft und absolut sicheren Funktion. Wobei letzteres heutzutage nicht mehr so sehr das Problem ist.

  • Aber denk dran wenn du mit dem geliehen Revolver von deinem Vater durch die Gegend fährst ist das Illegal und bei einer Verkehrskontrolle siehst du dann alt aus.

    Aber außer ein Nachsuchengespann braucht kein Jäger eine Kurzwaffe.


    Schöne Grüße Lusches

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte das illegal sein? Wenn Basse202 zum Bedürfnis umfassenden Zweck leiht und das mit einem Leihschein dokumentiert sehe ich da nix illegales.

    Ein Sportschütze müsste ja demnach auch ein Problem haben wenn er mit einer geliehenen Waffe angetroffen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte das illegal sein? Wenn Basse202 zum Bedürfnis umfassenden Zweck leiht und das mit einem Leihschein dokumentiert sehe ich da nix illegales.

    Ein Sportschütze müsste ja demnach auch ein Problem haben wenn er mit einer geliehenen Waffe angetroffen wird.

    Bin mir nicht sicher....

    Darf man KW nich nur dann ausleihen,wenn ein Voreintrag besteht?

    Ich meine schon.

    Das würde dann auch jagdlich gelten.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, zum leihen brauchst keinen Voreintrag.


    Waffengesetz (WaffG)

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

    1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

    a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
    b)vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

    erwirbt;

  • .357 Revolver, einfache Handhabung.

    Liegt aber wegen Ballast meist zuhause und auf den DJ ist der Fangschuss / das Abfangen meist eh den Hundeführern vorbehalten..

    Ich garantier für nix.

    Jeder ist sich selbst der Nächste.

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