Und wieder mal: Wiederladen ohne WBK etc.

  • Hallo, ich kann leider keine richtige Erklärung finden. :krat:

    Ich schiesse zwischenzeitlichen wieder aktiv im Verein, brauche allerdings noch min. 10Monate bis zum Antrag einer WBK.:sab:

    Habe heute meine Sachkunde zum Wiederlader erfolgreich abgeschlossen.:tanze:

    Ich möchte nun beim Amt keine Fehler machen.

    Würde natürlich gerne für die von mir im Verein geschossen .357 und 9mm Para Munition selbst machen.

    Kann mir jemand sagen ob ich

    - sie bauen darf

    - besitzen darf

    - wenn ja, auch zum Schießstand transportieren?

    Bitte keine verweise auf irgendwelche Gesetzte, aus diesen Texten werde ich nicht wirklich schlau! :krat:


    Danke und Gruß :winke:


    Alex

  • Einfach nur Nein! Ohne Diskussion. Punkt.

    X-Five, STR-Sport Red , G 11, Pardini .32+.22 RF, P220, AZ1900Evo, FAIR BK 1, HW66JM

    • Offizieller Beitrag

    mbiker75

    Da Du ja den Kurs bereits bestanden hast, wurde Dir im Vorfeld bereits sicherlich eine Bescheinigung des Vereins ausgestell, damit Du das Bedürfnis für NC-Pulver zu verladen hast.

    Dann sollte Dir der Verein jetzt bescheinigen, dass Du die Vereinswaffen in Zukunft mit der von Dir geladenen Munition schießen darfst.

    Darüber hinaus könnte es sein, dass Du noch eine Kalkulation der benötigten Pulvermenge für die 5 Jahre vorlegen musst.

    Mit Ausstellung des Scheins wird Dir der "Umgang" mit Pulver und der selbstgeladenen Munition genehmigt. Dazu gehört auch die Herstellung, Besitz, Lagerung, Transport, und Delaborierung Deiner geladenen Munition.

  • die Frage ist, ob du ohne WBK den Pulverschein bekommst.

    So wie Treppenfahrer schreibt, wenn der Verein dir die Zusage gibt, dass du in Vereinswaffen selbstgeladene Munition verbrauchen darfst, muss es gehen.

    Allerdings halten die Behörden auch das wieder nach gut dünken. Mein Prüfer (selbst SB) sagte ohne Probleme, mein SB in meinem Wohnort NEIN.
    Delaborierung kann auch Industriemun beinhalten.
    Und herstellen und besitzen darfst du auch Mun, die nicht in deiner WBK steht.


    Um sicher zu gehen, frag einfach deinen SB.

  • Hat sich das schon wieder geändert mit der Industriemun? Bisher war mein Kenntnisstand, offiziell nein...

    • Offizieller Beitrag

    @BrainBug

    Nein, hast Recht. Delaborieren nur die selbstgeladene/wiedergeladene Munition.

    Werksmunition gehört nicht dazu.

  • Da hast du aber auch was spezielles drin. Das Gesetz spricht da ausschließlich von selbstgeladener Munition. Werksmunition hab ich ich in der Regel nicht selbst gemacht. Und wenn doch, würde ich jetzt irgendwo in Florida liegen, und mir um sowas keinen Kopf mehr machen :)

  • Wobei bei dir der Umgang zwar das Vernichten einschließt, aber das wesentliche nicht nennt... :)

  • Dieses Thema enthält 42 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.