Hallo und guten Morgen.
Ich möchte den Pulverschein beantragen und möchte dazu ein wahrscheinlich blöde Frage stellen, auf die ich aber kein Antwort finde.
Muss ich bei den beantragten Mengen und die Zündhütchen mit angeben ?
Muss ich bei Punkt 2 „Angaben zu der Art der explosionsgefährdeten Stoffe“ unter Punkt 2 „Zündmittel“ auch die Zündhütchen eintragen ?
Bis dann,
Dirk