Versand Vorderlader

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Foristi,


    Ich möchte mich in naher Zukunft von einer EWB-freien Vorderladerbüchse trennen. Kann mir jemand sagen, ob diese von Privat an Privat ohne spezielle Beschränkung versandt werden darf oder muss der Versand über einen Händler bzw. spezielles Versandunternehmen realisiert werden ?

    Welche Versender sind empfehlenswert ?


    Danke vorab :kl:

    • Offizieller Beitrag

    Klassische Gegenfrage, die Dir gleichzeitig Antwort sein sollte.

    Handelt es sich um eine Schusswaffe? Gibt es Anforderungen an den Empfänger?

    :sm03:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hermann, danke für die Rückmeldung

    Ja und Ja.

    erstes Ja: Nicht EWB Pflichtig und damit keine wesentlichen Teile. Daher die Unsicherheit bzgl. Versand.

    zweites Ja: Volljährigkeit, was durch Personalausweis geprüft werden kann.

    Daher ja auch die Frage wegen Versand und Prüfung, ob die entsprechende Person und nur diese dann auch die Sendung erhalten wird. Ich weiß nicht, ob ein normaler Lieferdienst solchen Service bietet oder dies nur von Fachlieferern bewerkstelligt wird. Mir fehlen einfach die Erfahrungen, daher die Frage an jene, welche bereits einen VL versandt haben.

    Bei Egun bspw. werden EWB Pflichtige Waffen teurer versandt als bspw VL Gewehre. Ob dies dann richtig ist, weiß ich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Chemnitzer

    Danke für die Info, hab eben mal nachgelesen. Damit wäre der Altersnachweis ja gesichert.

    Die AGB für nationale Pakete lassen nach meinem Verständmnis nirgends erkennen, dass der Versand verboten wäre:


    (2) Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind:

    1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen; dazu gehö-ren auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie);

    2. Sendungen, die – ohne Abschluss einer entsprechenden Einzelvereinbarung mit DHL – besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut), Sicher-heitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

    3. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit bei gewöhnlichem Trans-portablauf geeignet sind, Personen zu verletzen oder zu infizieren oder Sach-schäden zu verursachen;

    4. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthal-ten; ausgenommen sind wirbellose Tiere wie Bienenköniginnen und Futterin-sekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlo-sen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;

    5. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, soweit diese nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährli-chen Stoffen und Gegenständen“ zugelassen sind; § 410 HGB bleibt unberührt;

    6. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000,- Euro brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 dieser AGB bleiben von die-ser Wertgrenze unberührt;

    7. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegen-stände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten, Scheckkarten, Kre-ditkarten, gültige Briefmarken oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfah-ren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- Euro brutto enthalten; Näheres bestimmt die „Liste der zulässigen Inhalte“;

    8. alle am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 7 im Gesamtwert von mehr als 500,- Euro brutto enthalten.


    Die internationalen AGB schliessen dies hingegen klar definiert aus:
    11. Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten.



    Hab ich bei "National" etwas übersehen ?