Ein nettes Hallo an alle,
die im Ausland preiswert NC und Schwarzpulver kaufen möchten.
Da ich ca. 1-2 mal im Jahr in Luxemburg bin, habe ich bei der BAM einen Antrag auf Innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen gestellt.
Ich hatte hierzu noch paar Fragen und mir wurde am Telefon gesagt, das ich den Antrag auf jeden Fall vor dem 1.10.2019 einreichen soll, weil die Gebühren ab dem vorgenannten Datum neu berechnet werden.
Wie hoch die Gebühren werden konnte mir nicht gesagt werden. Mir wurde nur mitgeteilt, dass gemunkelt wird, dass künftig nach Arbeitsaufwand, Stundensatz und Gebührentabelle gearbeitet werden muss. Könnten dann schon so um die 150 € werden.......... war der Tenor der netten Dame, welche mir den Tipp gegeben hat.
Wenn das wirklich stimmt, rentiert sich der Pulverkauf im Ausland nicht mehr, selbst wenn man sich mit paar Leuten zusammenschließt.
Hier noch den Text der automatischen Rückantwort welche ich auf meine E-Mail bekommen habe.
Bisher wurden Genehmigungen für das Verbringen von Explosivstoffen zwischen EU-Staaten nach der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) abgerechnet. Die SprengKostV wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 aufgehoben. Dadurch ändert sich die Berechnungsgrundlage und es ist mit erhöhten Kosten zu rechnen.
The issuing of an ICT permit has so far been charged according to the Costs Ordinance to the Explosives Act (SprengKostV). The SprengKostV will be repealed with effect from 1 October 2019. As a result, the basis of calculation will change, and it cannot be excluded that the costs will increase.
Wer noch im Ausland Pulver kaufen möchte, sollte lieber noch die günstigen Gebühren vor dem 1.10.2019 wahrnehmen.
Grüße aus dem Westerwald
Peter