Hallo,
hat hier aus dem Forum jemand bereits eine "Sportwaffe" in den USA gekauft und diese ohne einen deutschen "Waffenhändler" selber importiert?
Verbringungstatbestand des § 29 Abs. 1 WaffG, also bei Verbringen aus einem Drittstaat nach Deutschland.
Stichwort: => Verbringungserlaubnisschein
https://www.anwalt.de/rechtsti…auslandsbezug_080110.html
Die notwendigen Angaben für einen Antrag auf Verbringen aus einem Drittstaat nach Deutschland sind wiederum § 29 Abs. 1 AWaffV zu entnehmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__29.html
ZitatEin deutscher Käufer holt seine aus den USA gelieferte Waffe beim Zoll am Frankfurter Flughafen ab.
Er hat sich durch Personalausweis auszuweisen und die Verbringungserlaubnis vorzulegen.
Ja mir ist bekannt das es Waffenhändler gibt, die diese "Dienstleistung" anbieten.
Vorab vielen Dank für Eure Unterstützung.
PS: Diese soll es sein:
Browning: X-Bolt Max Long Range - Kaliber: 6.5 PRC (bin Wiederlader)