Behörde weigert sich Schwarzpulver, Böllerscheine auszustellen

  • Ich ärgere mich fürchterlich, weil ich habe 3 Kollegen die den Wiederladeschein §27 bzw Schwarzpulver und Böllerschein gemacht haben, und werden von der Behörde Wetzlar nur noch schikaniert. Sie bekommen erst ihre Befürwortung wenn folgende Auflagen erfüllt sind:


    1. Jeder einen gültig beschossenen Böller vorweisen kann.

    2. Jeder eine gültig beschossene Schwarzpulver Vorderlader Waffe haben soll, welche nach 1992 und in Deutschland beschossen ist.

    3. Der Verein eine Böllerabteilung vorweisen kann, was mir auch umgehend erstellt haben für die 3.


    Was mich an der ganzen Sache so ärgert ist, dass die Waffen soweit eintragungsfrei sind, aber trotzdem jetzt der Besitz vorgewiesen werden muss in Form eines Bildes. Mich ärgert die maßlose Unwissenheit und Sturheit wie die Börde an die Sache heran geht.


    Könnt ihr ähnliches Berichten, oder ist das nur im Lahn Dill Kreis so ?

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:


    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

    • Offizieller Beitrag

    #1 - Nein


    Auch bei der Verlängerung des Scheins


    - Nein

  • 1. Jeder einen gültig beschossenen Böller vorweisen kann.

    2. Jeder eine gültig beschossene Schwarzpulver Vorderlader Waffe haben soll, welche nach 1992 und in Deutschland beschossen ist.

    3. Der Verein eine Böllerabteilung vorweisen kann, was mir auch umgehend erstellt haben für die 3.

    Für den Umgang mit Treibladungsmitteln benötigst Du, neben einigen anderen Dingen, ein Bedürfnis. Der Besitz eines eigenen Böllers stellt so ein Bedürfnis für Böllerpulver dar, oder aber die Böllerabteilung im Verein, die dann eben einen Böller hat. Letzteres muss reichen. Der Versicherungsnachweis kommt dann über den Hauptverein. Der Verein soll halt die Böllergruppe bestätigen und den gültigen Beschuss des Vereinsböller dokumentieren und alles geht seinen Weg.


    Wenn der SB das ablehnt, dann freundlich auf die fehlerhafte Annahme hinweisen, das Gespräch zur Lösung suchen und bei weiterer Verweigerung einen schriftlichen Ablehnungsbescheid verlangen. Dagegen dann Rechtsmittel einlegen. So würde ich es machen.


    So ganz falsch ist die Sichtweise der Behörde nicht, aber die o.g. Kombination eigener Böller UND Böllerabteilung ist meiner Meinung nach nicht richtig.

  • 1 und 3 wurde von uns auch gefordert, mit der Begründung das wir damit das Bedürfnis nachweisen müssen. Insbesondere 3 dürfte tatsächlich rechtens sein.


    Der Beschuss nach XXX wurde nur gefordert wenn ein Schwarzpulver Ersatz beantragt wurde, da die früheren Beschlüsse Ersatzstoffe wohl nicht abdecken.

    Alle Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • ist bei uns im Kreis ebenso. Bekannter hatte auch das Problem, den Schein quasi auf Vorrat machen zu wollen.

    Man muss in einer Böllerabteilung aktiv sein, das reicht als Bedürfnis. Nur leider gibt es die hier nicht, somit fällt der Böllerschein aus.

    Ich habs mal gegoogelt, steht glaub ich so sogar irgend wo im Gesetz oder mindest Verordnung drin.

    Ich suchs aber jetzt nicht wieder raus


    Beim SP ist es dito, nachweis, dass man auf dem Stand überhaupt SP schießen darf oder Nachweis, dass man als Gastschütze in einem Verein mit SP erlaubnis schießt.

    Irgend wie sollte man ja auch sein Bedürnis nachweisen...

  • Ich musste auch von meinem Verein einen Zettel mitbringen auf dem der OSM bestätigt das ich im Verein mit SP schießen kann bzw aktives Mitglied bin.


    Bei mir wurde auch vom Amt gefordert das man mindestens 6 Monate im Verein ist, dafür gibt es auch keine Gesetzesgrundlage, war aber natürlich einfach nachzuweisen.

  • dafür gibt es auch keine Gesetzesgrundlage

    Jein.


    Auch beim Pulverschein muß ein Bedürfnis nachgewiesen werden.


    Bei der WBK ist das Vorgehen dazu und die zu erfüllenden Bedingungen im Gesetz beschrieben. Beim Pulverschein nicht. Deshalb kann jede Behörde erstmal selbst fordern was sie will, um das Bedürfnis anzuerkennen. Bei mir war das 6-monatige Mitgliedschaft in einem Schützenverein. Meine Behörde wollte, um mir SP-Ersatzstoffe zu erlauben allerdings, daß ich alle vorhandenen SP-Waffen in das Pulverbuch eintragen lasse wie in einer WBK, und für jede einen Beschuß mit SP-Ersatz durchführen lasse. Nur dann dürfte ich damit schießen. Nach meiner Kontaktaufnahme bei den Beschußämtern und der BAM hatte ich jedoch genug Schreiben in der Hand, daß die Behörde darauf dann doch verzichtet hat. Im Endeffekt war das unnötig, weil ich keinen SP-Ersatz verwende, aber lästig war es trotzdem.

    Du bist anderer Meinung als ich und ich werde Dein Recht dazu bis in den Tod verteidigen.

    - Beatrice Hall (fälschlich Voltaire zugesprochen)

  • Ich finde es halt sehr merkwürdig dass man sich halt erst die Hardware kaufen muss, dann das Bedürfnis bekommt. Für was hat man denn die Lehrgänge gemacht bzw schon vorher deine eigene Zuverlässigkeit überprüft wurde ? Wenn ich eine WBK beantragen will, muss ich ja auch erst eine haben, dann wird sich erst ne Waffe gekauft und eingetragen.


    Absolut unnötige Gängelei und Schikane :teuf:

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:


    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

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