Anbei der Link zu einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.02.2019 (Az. 20 K 8077/17 = JE XXI/XVII Nr. 288), welches klarstellt,
wie Tresorschlüssel aufbewahrt werden dürfen und das dies nicht in einem anderen Tresor erfolgen muss.
Da diese Diskussion ja ständig geführt wird, bestimmt ein interessantes und auch wegweisendes Urteil.
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