Gewerblich Widerladen für das eigene Umfeld

  • Hallo allerseits,


    seit Jahren bin ich sehr intensiv im Thema Widerladen, Munition, Geschosse usw. drin. Ich bin Jäger, Sportschütze, Widerlader und bin an einer Waffenfachkunde dran.

    Auf Grund der hohen Nachfrage möchte ich gerne für mein Umfeld legal Munition herstellen und gegen Materialkosten verkaufen. Das ist mit der Erlaubnis nach §27 verboten!

    Zu Hause darf ich bereits 13kg Treibladungspulver lagern, aber die Bestimmungen fürs gewerbliche Laden sind ganz andere.

    Welche Erlaubnis muss ich wo einholen, damit ich vollkommen Legal und Legitim, nach bestem Wissen und Gewissen, meine Patronen in kleinem Umfang vertreiben kann?

    Welche Vorgaben muss ich dafür noch zusätzlich erfüllen?

    Mein lokaler Sachbearbeiter konnte mir nur sagen, dass er die Erlaubnis nicht ausstellen kann und nicht weiß, welche ich woher benötige.

    Wie gesagt, ich möchte keine Munitionsfabrik aufbauen, sondern im eigenen Umfeld vertreiben. Es geht hier nicht um Gewinne, sondern um Kontakte und Tauschmittel.


    Könnt Ihr mir damit weiter helfen? :arab:

  • Ich habe ein großes Grundstück und an zwei meiner Garagen je einen Tresor geschraubt. Dazu noch die 3kg im Tresor im Keller=13kg. Habe mich verschrieben, sind keine 8kg!


    Was ist denn, wenn ich meine Patronen gegen die Materialkosten verkaufe und diese demjenigen um die Ohren fliegen, weil er z.B. meine nitro 45 Colt in seinen alten SP Revolver geknallt hat, oder doch mal eine zu stark geladen war? (Kann auch bei einer sehr guten QS irgendwann passieren!)

    Für mich ist das generell rechtlich auf sehr dünnem Eis, wenn ich die Patronen gegen Geld abgebe. Denn Gewinnabsicht kann ja schon bestehen, wenn ich alte Munition von mir(die für mich zu schlecht war) noch gegen die Materialneupreise verkaufe?

    Da hätte ich schon lieber die Erlaubnis, diese Gewerblich zu vertreiben...

  • Das Gewerbeaufsichtsamt und ein Anwalt, der sich mit den Rechtsnormen auskennt, die für dich relevant sind, sind deine Freunde. Eben wegen einer evtl. Haftungssituation. Was nützt es dir, wenn du gegen Materialkosten Munition herstellst und es wird dir, weil der Teufel es will, gewerbliches Wiederladen unterstellt? Sei es von einem Geschädigten, Amt der Finanzen/Gewerbe. Mir wäre die Nummer ohne das so abgeklärt zu haben eindeutig zu heiß.

  • Natürlich werden die addiert! 5kg ist Unsinn, außer du darfst ingesamt nur 5kg erwerben. Ich darf 80kg erwerben aber aktuell nur 13kg lagern! Ist alles zugelassen und von meinem Sachbearbeiter abgesegnet. Macht auch Sinn, weil ich viele Kaliber sehr aktiv nutze.


    Nein, ich bewege mich NICHT auf sehr dünnem Eis! Ich vertreibe meine Munition nämlich noch nicht. Ich halte mich an die rechtlichen vorgaben, deshalb Frage ich ja hier nach der Gewerblichen erlaubnis BEVOR ich etwas vertreibe!


    Ja, "unklar" hat Recht. Aber für die Haftung im Schadensfall habe ich für den gewerblichen Bereich eine Versicherung. Für den privaten Bereich eine Strafanzeige.


    Deshalb:

    Ich brauche eine Erlaubnis nach §7 SprenG! Wo und wie kann ich diese beantragen?

  • Das Merkblatt ist zwar ganz Praktisch, aber bringt mir überhaupt nichts. Das Blatt hat überhaupt keine rechtliche Gültigkeit. Du solltest dir das SprenG durchlesen. Geregelt ist, dass dein Sachbearbeiter festlegt, wo und wie viel Treibladungspulver gelagert werden darf. Also kommt es auch auf deinen Sachbearbeiter an. Bei uns sind sichere Bunker im Garten zugelassen zur Lagerung. Diese MÜSSEN aber IMMER von deinem SB abgesegnet werden. Wenn ich zwei Möglichkeiten für je 5kg im Garten abgenommen bekommen habe, darf ich im Garten also 10kg lagern.


    Für die Lagerung im Gewerblichen Bereich sind die Bestimmungen wesentlich lockerer, aber ich habe noch keine Adresse zur Abnahme im Gewerblichen Bereich! Da ich noch kein Gewerbe dafür habe, geht das auch nicht.


    ZITAT:

    "

    Aufbewahrung in Behältern außerhalb einer Wohnung

    Fest mit der Wand verbundene Behältnisse, die von außen

    zugänglich sind, müssen aus Stahl oder gleichwertigem

    Material gefertigt sein und eine bündig schließende Tür mit

    innenliegenden Bändern besitzen. Die Tür muss

    mindestens mit einem außenbündig abschließenden

    Sicherheitsschloss versehen sein.

    "

    Jetzt verstanden mit der Lagerung im Tresor im Garten,Tresor an der Garage fest verankert?

  • Magnum


    da du dich ja auskennst, wie wäre es, wenn du die von mir genannten Freunde mal befragst? Gewerbeaufsichtsamt/Anwalt für Verwaltungsrecht und da die Infos einholst die du noch brauchst um gewerblich Wiederladen zu dürfen/können. Hier kann dir das verbindlich nämlich niemand sagen. Hier versucht dir jeder seie Tipps zu geben, die aber ebenfalls rechtlich uninteressant sind, weil unverbindlich und laienhaft

  • Das ist auch falsch. Meine Garagen darf ich noch als Garage nutzen.

    Und nein, wenn du sie nicht mehr als Garage nutzt, darfst du darin trotzdem kein Pulver lagern. Erst musst du nämlich zum bauamt und die Garage zum unbewohnten Nebengebäude umschreiben! Aber wie gesagt, es betrifft mich nicht.

  • 1. Genehmigungen vom Amt besorgen

    2. Gewerbe anmelden

    3. Die richtige Rechtsform wählen, am besten eine wo du nicht persönlich haftbar bist.

    4. Gewerbe bzw. Produkt Haftungsversicherung, am besten genau mit Versicherung besprechen. Prüfung Anwalt.

    5. Immer brav Lieferschein bzw. Rechnung schreiben, sonst kannst du dir deine Versicherungen klemmen.

  • Stefank jaaa,das ist mir alles klar und abgeklärt, bis auf Punkt 1! Welche Erlebnis nach welchem Paragraphen bei welchem Amt?

  • Aus meiner Erfahrung lassen sich auch Personenschäden mit €€€ lösen. Die Frage ist nur, wer es bezahlt. Wie gesagt, im Gewerbe die Versicherung, sofern es nicht absichtlich war. Privat ist man dran...

  • Dieses Thema enthält 10 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.