Hallo zusammen !
Kann mir jemand sagen, ob ich aus einer Originalverpackung Treibladungspulver
einen Teil davon an einen Berechtigten weitergeben darf. Also beispielsweise
100 g zum Ausprobieren ?
Ich finde keine Vorschriften über die Behältnisse, in denen Treibladungspulver
weitergegeben werden darf. Es heißt gelegentlich, Pulver dürfe nur in der
"Originalverpackung" weitergegeben werden. Geht es dabei um die Beschriftung
oder um die Art der Verpackung?
Danke für alle Tipps (wenn möglich mit Quellenangabe)
Gruss Jürgen