Erfahrungen beim Waffenkauf

  • Hallo zusammen,


    wie sind denn eure Erfahrungen bei Waffenkäufen ? Man kauft eine Waffe, legt oder schickt die WBK zum Abgleich des Bedürfnisses zum Verkäufer hin und erhält nach Bezahlung die Waffe. Und geht dann zur Behörde zum eintragen.


    Ich habe mir einen Revolver gekauft und dieser Verkäufer möchte jetzt nun daß ich jetzt die Waffe eintragen soll, dann schickt er mir diese Waffe dann zu. Ich habe bestimmt schon 30 Waffen gekauft bzw verkauft aber diese Variante ist mir gänzlich neu. Selbst bei Frankonia gehst in den Laden, vorausgesetzt ein Bedürfnis besteht, und kannst grad die Waffe mitnehmen. Habt ihr auch derart schon mal was erlebt, oder ist das auch legitim? Vor allem er hat meine WBK die er mir "die Tage" zuschickt, und ich dann erst auf die Behörde den Revolver eintragen kann.


    Wie war es bei euch ?

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:


    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

  • Meine SA will zuerst Voreintrag. Dann Waffe kaufen und zuschicken lassen. Wenn Waffe da, Seriennummer mit dem Kaufvertrag abgleichen und mit dem Kaufvertrag wieder zur SA für Eintragung.

    Der Verkäufer muss sich mit dem Voreontrag zufrieden geben.

    Auf gelb musst du nichts vorher eintragen.

  • Läuft bei uns genauso wie wohami geschrieben hat. Ich habe auch erst im November von privat einen Revolver bei Egun gekauft. Kopie der WBK mit Voreintrag und Kontaktdaten des SB an Verkäufer geschickt und ein paar Tage später kam der Revolver mit Kaufvertrag per Kurier an. Ich habe dann das Paket zusammen mit dem Kurier geöffnet und kontrolliert das auch das Richtige drin ist. Anschließend der Behörde den Kauf melden und eintragen lassen.

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    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • Bei mir war bisher einmal mit voreintrag so wie von den anderen beschrieben.


    Alternativ habe ich aber auch schon einmal bei einem Händler ohne voreintrag gekauft, einlagern lassen und dann mit Kaufvertrag zum SB und dort direkt den vollen Eintrag bekommen, war angenehm da ich nur einmal zum Amt musste. SB hat aber noch zur Kontrolle beim Händler angerufen ob die Waffe tatsächlich bei ihm eingelagert ist.


    Das käme der Variante die dein Händler möchte ja recht nahe.

    • Offizieller Beitrag

    Bild von der EWB(Jagdschein oder WBK)

    Und vom Ausweis (da ist dann praktischer Weise gleich die Lieferadresse mit drsuf) plus die Tel. Nr. der zuständigen Behörde per Mail zum Verkäufer geschickt.


    Der Verkäufer kann sich dann beim Amt erkundigen ob das alles legetim ist.


    Dann kommt die Waffe per Kurrier.


    Wenn jemand meine WBK als Original haben möchte, kann er gerne vorbeikommen und diese sich anschauen.Aus der Hand gebe ich die nicht.


    Meine WBK geht NIEMALS als Original an irgendjemanden.NIE.

    (Derjenige der deine WBK hat, könnte bei nicht korrekter Prüfung duch den Händler eine Waffe auf deinen Namen kaufen:ja:)


    Gruß

  • Gattler8.8 genau so mache ich es auch. Der Händler kommt die WBK naschen, wenn er das Original sehen will oder ich kaufe wo anders.

    In der Regel frage ich vorher an, ob Fotos von WBK und Ausweis sowie Kontaktdaten der Behörde ok ist. Ich schreibe immer dazu, dass meine Behörde den Eintrag für die Händler übernimmt, wenn es über Fernabsatz läuft.

    Meine SB hat mir auch direkt bei der Ausstellung gesagt, dass man die WBK nach Möglichkeit nicht aus der Hand geben soll.

    Falls ein Händler wirklich einen Zettel will kann ich kostenlos einen Ausdruck meiner WBK samt Dienststempel meiner Behörde bekommen.

    So was wissen viele nicht. Also einfach mal fragen. Den Wisch muss der Händler als Nachweis akzeptieren.

  • Bei uns das gleiche bei Kauf von Privat. Erst Voreintrag in die Grüne. Dann bekommt der Verkäufer eine Kopie meiner WBK und die Daten meines SB, damit er sich mit ihm in Verbindung setzen kann um meine Legitimation zu prüfen.

    Wenn die Waffe dann da ist, Formular ausfüllen und eintragen lassen.

    Wenn ich allerdings bei meinem Händler vor Ort kaufe, geht es meistens gleich in einem Aufwasch.

    Bis auf meinem SB, bekommt sonst niemand meine originale WBK in die Hand.:arab:

    • Offizieller Beitrag

    Sehe da jetzt nicht wirklich das Problem.


    Wenn möglich verfahre ich so bei Händlern, wenn ich mir dabei die Gebühr für einen Voreintrag sparen kann, Wäre auch bei Privatpersonen machbar.


    Die Befürwortung vom Verband habe ich dabei schon,,, Habe das Prozedere erst die Tage beschrieben. Daher an der Stelle nicht nochmal das ganze.

  • Es gäbe noch die Möglichkeit der beglaubigten Kopie ... kostet je nach Behörde nichts bis 5€. Vor allem beim Erwerb auf JJS interessant.


    Beglaubigen können Pfarrämter, Gemeinden und alle anderen siegelführenden Behörden, wobei manche das nur für eigene Urkunden oder Urkunden aus ihrem Bereich machen.


    An dem Vorgehen, sich den Kauf mit Seriennummer usw. bestätigen zu lassen und die Waffe direkt ohne Voreintrag eintragen zu lassen, gibt es prinzipiell nichts einzuwenden. Man kann sich die Waffe ja trotzdem vom Überlasser für den erlaubten Zeitraum leihen.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



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