Spekulationen um das noch nicht verabschiedete WaffG 2020.

  • Und wieder ein Gesetz, das das Grundgesetz missachtet und wohl trotz auch vom Bundespräsidenten durchgewunken wird.

    Ich meine den Schutz des Eigentums, nach Artikel 14,

    Absatz 3 besagt, das es keine Enteignung ohne eine gesetzliche Regelung der Entschädigung geben darf.

    Tja, man nennt es halt anders, aber es bleibt das Gleiche.

    Nun müssen alle Betroffenen darauf reagieren.

    Widerstand ist von Nöten.

    Bis hin zu Verfassungsbeschwerden, wenn man letztendlich gezwungen wird, sein Eigentum andern zu Überlassen, ohne den Gegenwert, als Entschädigung, zu erhalten.

    Gruß, Detlef

  • Ich hab mir das mal angeschaut und alles in rot auch etwas genauer.


    Hätte schlimmer kommen können. Ich finde es in der Fassung völlig in Ordnung.


    Und bitte haut mich jetzt nicht dafür, aber die Änderungen betreffen nunmal nicht die Mehrheit unter uns.


    Zusammen in allen Vereinen wo ich Mitglied bin, gibt es etwa 1.000 Grosskaliber- Schützen, hiervon etwa 150 wirklich aktive und dort betrifft es genau zwei! Und die beiden Regeln das bereits in ihrem Sinne.


    Es schreien immer am lautesten, welche am wenigsten Ahnung haben.

  • hab ich nichts von im Text gelesen. Ist mir jetzt auch völlig neu. Aber gibt ja nirgends so viele Gerüchte wie unter Waffenbrüdern:krat:
    Da taucht dann auch schon mal das Wort Enteignung auf...

  • hab ich nichts von im Text gelesen. Ist mir jetzt auch völlig neu. Aber gibt ja nirgends so viele Gerüchte wie unter Waffenbrüdern:krat:
    Da taucht dann auch schon mal das Wort Enteignung auf...

    Ja, aber in diesem Fall kam es direkt vom Landessportleiter. Die 10 Stück Begrenzung auf gelb tauchte ja auch erst plötzlich auf, als alle Messen gesungen waren.

    • Offizieller Beitrag

    Also,

    ICH bin da schon angepisst(er),Magazine die schon vorhanden sind soll man ja melden/registrieren lassen können.DA bin ich aber auch noch gespannt, ob das so einfach geht.


    Das ist auf jeden Fall mit Arbeit bzw. finanziellem Aufwand verbunden....

    Und das betrifft nicht nur 2 von 150,das sind dann schon ein Paar mehr.


    Ehemalige Vollautos die jetzt legal auf Semi umgebaut sind dürfen dann nicht mehr besessen werden?

    Was ist das?


    Und wirklich mehr Sicherheit gibt es definitiv nicht.


    Diese Gesetzesänderung hat nichts gebracht.

  • M.E. verhält es sich wie folgt: Auf der Gelben darfst Du max. 10 Waffen besitzen. Bei weiteren Waffen, die Du normalerweise auf Gelb hättest kaufen können, benötigst Du jetzt einen Voreintrag auf der Grünen inkl. Bedürfnisprüfung.

    Bei Verkauf einer der Waffen, die auf der gelben WBK eingetragen sind, wird dort quasi wieder ein "Platz" frei. Nun kannst Du wieder eine weitere auf Gelb beziehen.

    Bei einem Erwerb gilt grundsätzlich nach wie vor die 12/18 Regel ... auch das Erwerbsstreckungsgebot 2/6 ist unberührt.

    Viele Grüsse aus dem hohen Norden

    Michael

  • M.E. verhält es sich wie folgt: Auf der Gelben darfst Du max. 10 Waffen besitzen. Bei weiteren Waffen, die Du normalerweise auf Gelb hättest kaufen können, benötigst Du jetzt einen Voreintrag auf der Grünen inkl. Bedürfnisprüfung.

    Bei Verkauf einer der Waffen, die auf der gelben WBK eingetragen sind, wird dort quasi wieder ein "Platz" frei. Nun kannst Du wieder eine weitere auf Gelb beziehen.

    Bei einem Erwerb gilt grundsätzlich nach wie vor die 12/18 Regel ... auch das Erwerbsstreckungsgebot 2/6 ist unberührt.

    Was ist die 12/18 Regel...?

    18 Trainings vor Ersterwerb...?


    Und wo steht das...?

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

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