Und wieder ein Gesetz, das das Grundgesetz missachtet und wohl trotz auch vom Bundespräsidenten durchgewunken wird.
Ich meine den Schutz des Eigentums, nach Artikel 14,
Absatz 3 besagt, das es keine Enteignung ohne eine gesetzliche Regelung der Entschädigung geben darf.
Tja, man nennt es halt anders, aber es bleibt das Gleiche.
Nun müssen alle Betroffenen darauf reagieren.
Widerstand ist von Nöten.
Bis hin zu Verfassungsbeschwerden, wenn man letztendlich gezwungen
wird, sein Eigentum andern zu Überlassen, ohne den Gegenwert, als
Entschädigung, zu erhalten.
Gruß, Detlef