Zweizeiler für die Behörde

  • Hallo allerseits,


    meine Prüfung ist nun schon 20 Jahre her, den letzten Pulverschein hatte ich vor 10 Jahren.

    Nun wollte ich einen neuen beantragen, und habe mit dem freundlichen Mitarbeiter der Behörde gesprochen.

    Der sagte es gibt zwei Möglichkeiten. 1. neue Prüfung 2. Bestätigung eines Erlaubnisinhabers, das ich mit ihm geladen habe.

    Hat einer von euch schon mal so einen Zweizeiler gesehen oder weiß was darin stehen sollte.


    Übrigens habe ich in der Tat immer mal wieder unseren Neuen gezeigt wie es geht und einem Kollegen ohne Lagererlaubniss geholfen sein Pulver zu verstopfen.

  • Die sinnvollste Methode ist in deinem Sinne eine neue Prüfung. Damit wärst du auf der sicheren rechtlichen Seite.


    Erstens, es kostet nicht viel und die Gesetze haben sich in den letzten 10 Jahren doch schon ein wenig verändert.


    Mit nem „2-zeiler“ handelst du und der „Geber“ dir wenn’s dumm läuft, nur Ärger ein. Und dann war’s das mit der Pappe.

  • Erstens, es kostet nicht viel

    ... nicht viel ist relativ

    Unbedenklichkeitsbescheinigung: 55€

    Kurs: 95€

    Prüfungsgebühr: 25€

    Ausstellung des §27er: 130€

    2 Tage verpflemperte Zeit: unbezahlbar


    2. Bestätigung eines Erlaubnisinhabers, das ich mit ihm geladen habe.

    Lass dir doch von deinem SB eine Vorlage geben, was bescheinigt werden soll. Wenn das für den "Geber" ok ist, das zu bescheinigen ist alles ok.

    Du könntest ja zB auch im Ausland geladen haben.


    auf der sicheren rechtlichen Seite.

    Auf der rechtlich sicheren Seite ist man, wenn man den 27er in der Hand hält. Da steht nicht umsonst auf der ersten Seite "Erlaubnis nach §27 SprengG"


    Ob der SB auf der rechtlich sicheren Seite ist, muß er mit seinem Amtsleiter ausmachen und ist für dich erst einmal ohne Belang.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Hallo,

    ich habe vor 3 Jahren vor dem Problem gestanden, dass mein Pulverschein fast 10 Jahre abgelaufen war.

    Der SB wollte von mir einen neuen Lehrgang und alles was dazu gehört, ich habe dann etwas im Internet gefunden und mich darauf berufen.


    Sprengstoffgesetz § 9 Absatz 2 / 1


    Nach 3 Tagen kam ein Anruf des SB und ich hatte meinen neuen Schein, aber ich werde mein Glück nicht wieder herausfordern.Deshalb hab ich jetzt bei der


    Erweiterung der Pulvermenge auf 20 Kg gleich eine Vereinsbestätigung gleich mitgebracht.


    ---------Habe hier einfach mal meine damalige Antwort / Beitrag reinkopiert!!!-------


    Gruß


    RaptorOne

  • Der sagte es gibt zwei Möglichkeiten. 1. neue Prüfung 2. Bestätigung eines Erlaubnisinhabers, das ich mit ihm geladen habe.

    Hat einer von euch schon mal so einen Zweizeiler gesehen oder weiß was darin stehen sollte.

    Ein abgelaufener Schein kann nicht verlängert werden, also geht nur ein neuer Antrag. Wenn Dein SB das mit einem Zweizeiler und einer alten Fachkunde so macht, ist ja alles gut, aber für richtig halte ich das nicht. Da Du ja in der ganzen Zeit keinen Pulvererwerb nachweisen kannst, scheinst Du ja nach außen hin kein Bedürfnis zu haben und das wäre auch mit einem gültigen Schein ein Problem.

  • Wenn sich dein Sachbearbeiter damit zufriedengibt, finde ich das sehr großzügig. Du solltest die Schnellschuhe anziehen, damit er es sich nicht anders überlegt.


    Bei unserem Kurs waren 2 Leute (sehr aktive Wiederlader), die einfach nur verpeilt haben den Schein zu verlängern.

    Obwohl sie 3- 8 Monate vorher noch Pulver gekauft haben, mussten sie die Sachkunde erneut ablegen.


    Wenn Dein Sachbearbeiter nur einen Dreizeiler haben will, dann schreib doch einfach einen vor und fragt ihn ob er noch Abänderungswünsche hat. Danach würde ich mir den Dreizeiler sehr schnell von dem Wiederlader unterschreiben lassen, mit dem Du gemeinsam über die vielen Jahre "regelmäßig" wiedergeladen hast.

    Gruß

    Peter


    Rechtschreibfehler in den Texten sind keine Faulheit oder Ignoranz. :winke:

    Ich habe eine Rechtschreibschwäche.:mauer: Durch die Rechtschreibprüfung versuche ich die Fehler einigermaßen im Zaum zu halten.

  • Kommt auf den Sachbearbeiter an. Der Schein ist nach Gültigkeitsablauf unaufgefordert abzugeben mit einem Nachweis, dass du kein Pulver mehr im Besitz hast. Mein an sich sehr großzügiger SB würde mir in deinem Fall sofort mit Hinweis auf diverse Nichteinhaltungen und fehlendem Bedürfnisnachweis sofort den Laden dicht machen. Da könnte ich dann noch froh sein, wenn der mir keine Unzuverlässigkeit wegen meines Verhaltens rein drückt. Für den wäre dann auch interessant, wo ich bei wem als unberechtigter wieder geladen habe, eben auch wegen der fehlenden Sachkunde. Da ändert dann auch der Hinweis auf das SprenGG von RaptorOne nichts dran. Insofern ein sehr dünnes Brett auf dem du mit deinem SB stehst. Finde ich zumindest.

  • Dann hast Du doch gleich mehrere Personen die Dir da was ausstellen können.


    Die Neuen und den Kollegen.


    Beispiel:


    Hiermit kann ich bestätigen das Herr X (Du) mir im Zeitraum von....bis... unter meiner Aufsicht behilflich war beim Wiederladen von Patronen und mir mit seiner Erfahrung in diesem Bereich sehr weitergeholfen hat.

    Die Zusammenarbeit fand immer unter meiner Aufsicht statt (weil ich eine Erlaubnis habe) und Herr X (also Du) zu dem Zeitpunkt keine Erlaubnis hatte selbständig wiederzuladen.

    Der direkte Umgang mit Treibladungspulver fand nur durch mich statt.



    *****



    Damit wird Deine Erfahrung und Deine bisherige Tätigkeit bescheinigt.

    Weiterhin sind Du und die Neuen oder der Kollege auf der sicheren Seite.

    Weil ohne Erlaubnis darfst Du nur unter Aufsicht DABEI SEIN, aber quasi selber nichts machen das mit Pulver zu tun hat.


    An dem Punkt muss man aufpassen.


    Wenn Dir der SB das so anbietet....ich würde das so machen.

    Aber natürlich ohne jede Gewähr oder Verantwortung. Das ist lediglich meine Meinung.

    Das muss jeder selber für sich wissen und entscheiden.

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

  • Schreib noch drüber

    Hiermit versichere ich Eidesstattlich....

    Wollte mein SB vor vielen Jahren von mir.

    Normal kann er aber auch nicht verlangen das Du den Lehrgang neu machst,

    Der Lehrgang verfällt nicht, nur Dein Pulverschein.

    Alles was DU tun mußt ist neu beantragen, leider sehen das aber manche Behörden anders.

    Wenn Dir Deine BEhörde die Möglichkeit anbietet mit einer BEscheinigung nen neuen Wiederladeschein ausgestellt zu bekommen

    greif zu und warte nicht bis sie sich das anders überlegen, Eine neue Prüfung ist heute mit ner Menge GEld und ZEit verbunden


    Frank

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