Wichtige Frage an Hinterlader-schützen

  • Wer kann mir sagen ob ich mit meinem Paragraphen 27 einen Hinterlader schießen darf und auch laden darf.

    Ich habe den Wiederlader und den schwarzpulver ( Vorderlader ) Schein.

    Bin diesbezüglich etwas verwirrt da ich nicht's brauchbares im Netz finde.

    Werde aber diesbezüglich meinen SB mal befragen.

    Vielleicht kann mir hier auch jemand weiter helfen.

    :winke:

    Alle Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich :we:

  • Weil im Para. 27 ausdrücklich steht das laden von Vorderlader-Waffen.

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  • Also auf meiner Urkunde vom §27 Lehrgang steht tatsächlich zusätzlich drauf das ich ebenfalls Schwarzpulver Hinterlader verwenden darf (genauen Wortlaut müsste ich jetzt das ding raussuchen...)


    Auf dem Schein von der Behörde steht es allerdings nicht extra erwähnt, ich denke aber nicht das du hier irgendwelche Probleme zu erwarten hast, das Schwarzpulver darfst du ja besitzen und du könntest den Hinterlader ja auch theoretisch von "vorne" laden und schießen :abschi:

  • Ok, auf der Urkunde habe ich noch gar nicht nachgeschaut muss ich mal suchen das Ding.

    Aber danke mal für die Antwort.

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    • Offizieller Beitrag

    Wuerfele

    schau doch mal im Schein ob Du auch Patronen laden darfst. Es werden beim Hinterlader doch lediglich Patronen geladen. Zum Schießen sollte es bestimmt eine passende Disziplin in irgendeiner Sportordnung eines anerkannten Dachverband geben.

  • Wuerfele

    schau doch mal im Schein ob Du auch Patronen laden darfst. Es werden beim Hinterlader doch lediglich Patronen geladen. Zum Schießen sollte es bestimmt eine passende Disziplin in irgendeiner Sportordnung eines anerkannten Dachverband geben.

    Das Problem ist ja das es sich nicht um eine Patrone handelt sondern um eine Ladehilfe da kein Zündhütchen vorhanden ist . :krat:

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  • Wer kann mir sagen ob ich mit meinem Paragraphen 27 einen Hinterlader schießen darf und auch laden darf.

    Ich habe den Wiederlader und den schwarzpulver ( Vorderlader ) Schein.

    Du hast alle dafür erforderlichen Lehrgänge /Prüfungen/Eintragungen


    Sollte es ein Hinterlader mit Patronen (45/70) handeln, da benötigst du Wiederlader und Schwarzpulverschein (am Besten mit der Eintragung: Schwarzpulver zum

    Wiederladen, wenn dieses verladen werden soll)


    Sollte es ein Perkusionshinterlader sein, benötigst du eigentlich nur den Schwarzpulvererwerb, das herstellen von Papierpatronen ohne Zündung ist da meiner Rechtsauffassung inbegriffen. Kenne niemanden der in der Erlaubnis nach §27, dass schießen mit Hinterlader drin stehen hat


    So ist es bei uns in Thüringen geregelt

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