Die Alternative zum geschlossenen Schießstand - für Jäger

  • Nun haben viele von uns Zeit, Ladungen zu entwickeln, aber keine Möglichkeit sie zu testen.

    Für die Jäger gibt es aber eine verbleibende Möglichkeit: §13 (6) BJagdG gestattet dem Jäger das "An- und Einschießen im Revier". Neben Revierinhabern und Pächtern erstreckt sich dies - mit (schriftlicher) Erlaubnis derselben - auch auf Jagdgäste und Begehungsscheininhaber.

    Neben dem klassischen Ein- und Kontrollschießen der Zieleinrichtung, erstreckt sich diese Ausnahme meines Erachtens auch auf die Tauglichkeitsprüfung von (neuer) Munition und das entsprechende Ermitteln der geänderten Treffpunktlage.


    Wie bei allen Ausnahmen gilt natürlich: nicht Übertreiben und nicht Stören.


    Ein guter Beitrag dazu wäre zB

    https://wildundhund.de/einschiessen-im-revier/

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Legal ja aber das machste bei uns genau 1 mal....

    in Zeiten wo sich die Herren mit dem Licht auf dem Dach darum kümmern mich beim abbalgen eines Fuchs auf meinem Grundstück

    zu kontrollieren, hatten Bock drauf und ab dem Zeitpunkt braucht mir kein Bolizist mehr erzählen das keine Kapazitäten vorhanden sind, wird spätestens beim 5ten Schuss jemand bei den Knallern anrufen und eine kriegsähnliche Geschichte erzählen die mit Chance auf fruchtbaren rot/grünen Boden fällt.

  • Genau so isses wie Tron beschreibt.


    Meine Ergänzung:


    Kein Revierinhaber / Pächter der noch ganz beisammen ist, wird dafür eine Erlaubnis geben. Und schon gar nicht schriftlich.

    Das wäre quasi ein Freibrief zum schiessen nach Belieben im Revier.

    Never ever bescheinigt das ein Revierinhaber / Pächter, der noch ganz bei Trost ist.

    Zusätzlich wird kein Revierinhaber / Pächter der noch ganz beisammen ist, das selber so tun.


    Als Pächter achtet mach i.d.R. drauf, es sich mit einigen Leuten nicht zu verscherzen.

    Vielleicht möchte man ja auch das Revier die nächste Pacht nochmal haben.


    Mal 2-5 Schuss machen... okay... Geht grad noch so.


    Aber wenn es da in der aktuellen Zeit 15-20x ballert rufen möglicherweise aus allen umliegenden Ortschaften Leute an und reden von Schiessereien im Wald.

    Gerade JETZT.

    Dann rückt das komplette Kommando incl. Hubschrauber an.

    Und dann will ich den sehen, der den Vermummten und Schwerbewaffneten dann was von "Laborierungstests" und "Ladungsleitern" und "Munitionstests" erzählt. :thumbsu:

    Das wär göttlich... :thumbsu: Ich würd ihm einen ausgeben ! Ernsthaft ! :thumbsu:

    Bei angemeldeten Drückjagden usw. wissen die Bescheid.

    Aber nicht beim "Ladungsleitern" schiessen.


    So ist das nunmal in Deutschland.

    In einem anderen Land würde kein Hahn danach krähen.




    Dunkelschwarz


    Hast Du ein eigenes Revier..? Wenn ja, machst Du sowas in Deinem eigenen Revier..?

    Oder bist Du Beg-Schein-Inhaber..? Wenn ja, stellt Dir der Revierinhaber / Pächter so eine Erlaubnis / Freibrief (schriftlich) aus..?


    Oder:

    Ich wär gespannt, was ein Beg-Schein-Inhaber vom Staatsforst für eine Antwort bekommt, wenn er beim Staat nachfragt, ob er bspw. so eine Erlaubnis schriftlich bekommt. Ich kanns mir vorstellen... :grueb:


    Es wäre hier doch interessant etwas mehr über die Praxis zu reden - und nicht über das was "theoretisch" möglich ist, und bei dem man "nicht nur theoretisch" seine komplette Zuverlässigkeit, sagen wir mal: Zumindest "leicht riskiert".


    ICH würde sowas defacto nicht tun.

    Ich kenne auch keinen, der das tun würde oder jemals so getan hat.

    Und von allen Revierinhabern / Pächtern die ich kenne (das sind nicht wenige), kenne ich keinen, der das zulassen oder gar schriftlich abnicken würde.


    Alle - incl. Behörden würden höchstwahrscheinlich sagen: Damit kann man auch warten bis die Schiessstände wieder geöffnet haben.



    Das ist meine persönliche Meinung und Einschätzung dazu, im Revier in der aktuellen Zeit "Ladungen zu testen".


    Und mich würde wirklich interessieren wo und wer das in der Praxis anders handhaben würde.

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

  • Wer das macht? Ich. Regelmäßig. zB heute. Doppelbüchse so eingestellt, dass die Läufe zusammenschießen. Das dauert.


    Wer das noch macht? Einige, die ich kenne und hoffentlich all die Jäger, die man nie auf dem Schießstand sieht.


    An anderer Stelle pochen ja die LWB ja auch auf jedes noch so abstruse Recht, das ihnen angeblich zusteht. Und jammern um jeden Scheiß als wenn ihnen die Grundrechte vorenthalten würden.


    Aber hier soll man sich selbst bescheiden. Hier steht es im Gesetz. Klar und deutlich. Und mit einem sachlichen Grund.


    Wer sich die Mühe macht, kann es in der Begründung zur Änderung des §13 BJagdG nachlesen, warum nicht nur das Anschießen sonder auch das Einschießen im Revier eingefügt wurde. Damit man solche Test and der Waffe (und der Munition) auch geschlossenen Schießständen oder in realer Umgebung durchführen kann. Weil es die Jägerschaft eben nicht immer gemacht hat. Und weil es jagdliche Notwendigkeiten gibt, die man auf dem Schießstand so gar nicht durchführen kann und aufgrund der Schießstandrichtlinien auch gar nicht darf.

    Jedes Stück Fallwild nutze ich zu Munitionstests unter realen Bedingungen. Hast du schon mal ein totes Schwein mit auf den Schießstand gebracht?


    Was soll die Situation jetzt anders sein als wann anders? Schon mal was von ASP gehört? Soll ich solange warten, bis die Frischlinge da sind und §22(4) greift?


    Kontrolle? Ja klar sollen sie kommen.

    Jagdschein. Perso. WBK. Wenn zutreffend noch Begehungsschein/Jagdeinladung (schriftlich). Das ist, was du zum berechtigten Führen und Schießen im Revier benötigst. Schön, alles da, Auf Wiedersehen.


    Die Verpächter sind froh, dass sie Leute vor Ort haben, die auch wirklich jagen und nicht nur 2x im Jahr mit ihrem Mercedes G kommen.

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  • unabhängig von der jetzigen Situation. Hier in allen Revieren in denen ich als Begehungsscheininhaber jage sind Probeschüsse nie ein Problem gewesen. Aus der Kanzel, aus dem und ins Gelände ist einfach nochmal was anderes als der Schiesstand. So oft ich diese Möglichkeit des An und Einschiessens im Revier bisher genutzt habe hatte ich keinerlei Nachfragen oder gar Scherereien.

    Selbstredend ist das eine seltenere Angelegenheit. Das Revier ist kein Schiesstand. Die sicheren Schiesstände sind weit besser geeignet zum Probieren und Testen von Waffe, Optik und Munition. Dafür ist das Revier und ich denke auch diese Erlaubnis nicht vorgesehen.


    Entschuldige bitte reload10 ganz ehrlich, was die jagdlichen Themen angeht kann ich dir in vielen deiner Beiträge einfach nicht folgen und wundere mich wie hier wie du auf diese Aussagen kommst. :krat:Ich habe offensichtlich gemeinsam mit meinen Jagdfreunden vollkommen gegensätzliche Erfahrungen zu den deinen.

  • Wirklich nicht? Ich hatte eine Pachtperiode lang ein kleines Hochwildrevier im Stadtrandnähe mit dem BND als direkten Nachbarn. Einzige Bitte der Herren in der Radarstation: "Bitte kündigen Sie demnächst an, wenn Sie Ihre Waffen probeschießen."

    Gruß

    Michel


    Ladedaten ohne Gewähr! Du bist für Dein Tun selbst verantwortlich!

  • Okay - scheinbar wurde oben mein Beitrag nicht richtig gelesen.


    Ich habe geschrieben das ein paar Schuss sicher okay sind.

    Egal ob Optik einschiessen oder sonstige "Tests".

    Selbstverständlich kann man auch mal auf einen Wildkörper schiessen.

    Hat nie einer was gesagt oder ein Problem bekundet.


    Dunkelschwarz


    Du redest da jetzt von allem möglichen was Du machst und was okay ist usw...

    Aber Du gehst nicht mit einem Wort auf das ein, was hier Thema ist und was Du hier zum Thema gemacht hast.

    Und das sind LABORIERUNGSTESTS.



    Wenn ich Ladungen teste gehe ich nicht unter 50 Schuss zum testen auf den Stand. Mindestens.

    Können auch 80 Schuss sein. Meistens eher gegen 80.

    Ne richtig ausführliche Ladeleiter eben. Evtl. noch mit unterschiedlicher OAL.

    Ich schiesse dann max. 5 Schuss auf eine Scheibe.

    Da können bei 80 Schuss schon mal 3 Stunden rumgehen mit Papiergrust und Beschriftung der Scheiben usw.


    Und solche Laborierungstests (die Dinger um die es hier geht und auf die ich geantwortet habe) macht ihr also im Revier.

    Gut - glaub ich zwar nicht - aber okay.

    Es soll ja vielleicht Gegenden geben wo man sowas machen kann.

    Bei uns hier kann man das nicht bringen - und auch kein Revierinhaber / Pächter würde das abnicken.

    Und in 100 Jahren nicht schriftlich.

    Und in 1000 Jahren auch nicht in bspw. einem Rotwild- Dammwildrevier usw.


    Dunkelschwarz

    Ich habe Dich 2 Dinge gefragt die Du leider nicht beantwortet hast - ich frage gerne nochmal:


    Hast Du ein eigenes Revier..? Wenn ja, machst Du sowas in Deinem eigenen Revier..?

    Oder bist Du Beg-Schein-Inhaber..? Wenn ja, stellt Dir der Revierinhaber / Pächter so eine Erlaubnis / Freibrief (schriftlich) aus..?

    Genau davon redest Du oben.

    Es wäre schön wenn Du die 2 Fragen beantworten könntest. Sollte ja kein Problem sein.


    unabhängig von der jetzigen Situation. Hier in allen Revieren in denen ich als Begehungsscheininhaber jage sind Probeschüsse nie ein Problem gewesen. Aus der Kanzel, aus dem und ins Gelände ist einfach nochmal was anderes als der Schiesstand. So oft ich diese Möglichkeit des An und Einschiessens im Revier bisher genutzt habe hatte ich keinerlei Nachfragen oder gar Scherereien.

    Selbstredend ist das eine seltenere Angelegenheit. Das Revier ist kein Schiesstand. Die sicheren Schiesstände sind weit besser geeignet zum Probieren und Testen von Waffe, Optik und Munition. Dafür ist das Revier und ich denke auch diese Erlaubnis nicht vorgesehen.


    Entschuldige bitte reload10 ganz ehrlich, was die jagdlichen Themen angeht kann ich dir in vielen deiner Beiträge einfach nicht folgen und wundere mich wie hier wie du auf diese Aussagen kommst. :krat:Ich habe offensichtlich gemeinsam mit meinen Jagdfreunden vollkommen gegensätzliche Erfahrungen zu den deinen.



    gg0815

    Von welchen Beiträgen redest Du ?

    Weil ich kein Revolver-Fan bin und Deine PRO-Jagd-Revolver-Ausführungen für vollkommen unzutreffend halte und darüber mit Dir diskutiert habe...?

    Ich glaube das war das einzige Thema in dem ich jagdlich in den letzten mind. 12 Monaten geschrieben habe.

    In diesem Thread bist Du auf kein einziges meiner Argumente eingegangen und hast keinerlei Fragen nach Gründen für Deine Einschätzung beantwortet.

    Du hast u.a. nur von "Fehlfunktionen" bei HA Pistolen geschrieben - aber keine einzige davon konkret benannt.

    Das ist eigentlich sehr schade.


    Jetzt redest Du hier von "Probeschüssen". Wie Du oben lesen kannst sage ich auch, das "Probeschüsse" vollkommen i.O. sind.

    Aber aus meiner Sicht sind "Ladungstests" nicht in Ordnung, die deutlich mehr von der Anzahl sind als "Probeschüsse".

    Und ich sage das sowas bei uns NICHT möglich ist. Da gibts auch nichts zu wundern oder sonst was, das IST hier einfach so.

    Vollkommen unabhängig wie ich persönlich das finde. Es IST hier so - da braucht man gar nicht danach fragen.

    Da zeigt einem jeder den Vogel wenn man mit sowas ankommt.



    Im ersten Absatz Deines Posts gibts Du mir recht - im zweiten Absatz verstehst Du mich nicht.


    Im zweiten Absatz wunderst Du Dich wie ich auf Aussagen komme die Du im ersten Absatz selber triffst.


    Hmmmm... Dem kann ich jetzt nicht folgen - wirklich nicht. Und ich geb mir die grösste Mühe dazu.


    So wie ich das sehe siehst Du das eigentlich genau gleich wie ich - aber Du schreibst am Ende noch:

    "...was die jagdlichen Themen angeht kann ich dir in vielen deiner Beiträge einfach nicht folgen und wundere mich wie hier wie du auf diese Aussagen kommst.


    Aehm... nochmal: Du sagst in Deinem ersten Absatz quasi das Gleiche wie ich....


    Das muss jetzt aber niemand wirklich verstehen, oder...?

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  • Wirklich nicht? Ich hatte eine Pachtperiode lang ein kleines Hochwildrevier im Stadtrandnähe mit dem BND als direkten Nachbarn. Einzige Bitte der Herren in der Radarstation: "Bitte kündigen Sie demnächst an, wenn Sie Ihre Waffen probeschießen."

    ....und der nächste der von "Probeschiessen" schreibt...


    Es geht hier nicht um "Waffen probeschiessen". Es geht doch (siehe Eingangspost) um Laborierungstests.


    Verstehst Du unter "Waffen probeschiessen" Laborierungstests die schonmal 50-80 Schuss am Stück umfassen...?


    Nun gut. Wenn dem so ist. Dann freut mich das natürlich für euch.


    Bei uns hier in der gesamten Region (und auch darüber hinaus soweit ich da Reviere kenne) ist es undenkbar LABORIERUNGSTESTS mit entsprechender Schusszahl im Revier durchzuführen.

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  • reload10

    Zur Verschriftlichung: ich weiß, dass viele, nein fast alle Revierinhaber bei Jagdgästen und Begehungsscheinen die erforderiche Schriftform nicht einhalten. Bei der nicht verschriftlichtlichten Jagderlaubnis müßte der JAB praktisch danebenstehen (Rufweite). Selbst bei Drückjagden ist das schon bedenklich, wie das ganze in der Praxis gehandhabt wird.

    In dieser schriftlichen Jagderlaubnis wird erst einmal das gesamte Jagdrecht übertragen. Dies kann man dann einschränken (zB Freigaben). Das Recht zum An- und Einschießen könnte man natürlich auch einschränken, wenn man dies möchte. Tue ich aber nicht. Würde ich auch nicht in 100 Jahren tun.


    Ich bearbeite ein 1300ha Eigenjagdrevier (mit Abrundungssflächen nach §5(1) BJagdG) mit anderen zusammen.


    Es geht doch (siehe Eingangspost) um Laborierungstests

    wo du das gelesen haben willst, weiss ich nicht.

    Neben dem klassischen Ein- und Kontrollschießen der Zieleinrichtung, erstreckt sich diese Ausnahme meines Erachtens auch auf die Tauglichkeitsprüfung von (neuer) Munition und das entsprechende Ermitteln der geänderten Treffpunktlage.


    Wie bei allen Ausnahmen gilt natürlich: nicht Übertreiben und nicht Stören.

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