Das unbewohnte Nebengebäude

  • Hallo,


    mir ist im Garten ein kleiner Baum gestorben und ich bin am überlegen da vlt. eine kleine Gartenhütte/Schuppen hinzubauen:schr: natürlich mit dem Hintergedanken dort mehr Pulver lagern zu dürfen :thumbsu:


    Muss das "Gebäude" eine gewisse Grundgröße haben? viel Platz habe ich nämlich nicht, ca. 140x140cm also so etwas hier evtl: Link


    Ich suche also Erfahrungswerte, wer hat ein Nebengebäude? Wie groß? und war das Amt schon mal da und hat es abgenommen?


    Danke schon mal :thumbup:

  • Es gibt dazu keine konkreten Regelungen, musst du also zwingend mit deinem SB besprechen. Eine gewisse Stabilität wird meist schon erwartet, aber keine bestimmte Größe.

    Kann also was sehr schlichtes sein. Ich habe schon kleine, selbst eingemauerte Stahlschränke/Tresore gesehen oder schlichte Kanalschachtrohre mit Deckel und Vorhängeschloss oder ausgemusterte Mülltonnenhäuschen etc....

    Angegebene Ladedaten sind immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • Das klassische Mülltonnenhäuschen wird von vielen Behörden anerkannt.



    mit einem Sicherheitsschloss an der Tür und einem alten A Waffenschrank drinnen solle das kein Problem sein


    Die Betonwürfel bekommt man immer mal für einen Bierkasten oder geschenkt über Kleinanzeigen.

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    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Ich seh schon, Holz scheint da nicht erste Wahl zu sein.


    Auf vielen Merkblättern steht auch das dass Gebäude aus feuerhemendem Material sein muss (Klasse B1, schwer entflammbar). Hier gibt es aber auch Beschichtungen zum Streichen für Holz die damit werben diese Klasse zu erreichen.


    Für das Gartenhaus hätte ich natürlich auch noch abseits der Lagerung von Pulver Verwendung, es gibt ja auch welche aus Metall zu kaufen.


    So ein Müllwürfel neben der Holzhütte würde aber sicher auch noch gehen. Mein SB hat leider von Sprengstoffrecht wenig ahnung.. Auf die ein oder andere Frage konnte mir da jedenfalls keine vernünftige Antwort gegeben werden und ich wurde an die Gewerbeaufsicht (?!??) verwiesen.

  • Wie wärs mit so einem Müllwürfel IN deinem Gartenhäuschen?


    Es muss ja nicht gleich jeder sehen können, was du da rein oder rausmachst.

  • Ich habe die Rückmeldung bekommen, daß es sich erst um ein Gebäude handelt, wenn die Grundfläche größer als 1m X 1m ist und man darin eine durchschnittliche Person aufrecht darin stehen kann. Das Mülltonnen Häuschen fällt damit bei uns raus. Weiterhin muss eine Nutzungseinschränkung beachtet werden (Garage ist kein Lagerort, da sonst die beantrage Funktion, nämlich ein Auto rein zu stellen, nicht mehr gegeben ist). Wände müssen feuerhemmend sein, also prinzipiell kein Holz.


    Infos kommen von einem Hessischen SB. Ich drücke dir die Daumen!

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  • Bei uns dürften wir in der Garage das Pulver lagern, allerdings müsste ich dann versichern das wir kein Auto mehr darin abstellen.


    Gruß Sven

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