NC Pulver auf der Presse lassen.

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten.

    Darf man NC Pulver im Pulverfüller auf der Presse montiert lassen, WENN das Zimmer verschlossen wird ?

    Rechtlich denke ich ja, da es ja mindestens mit einem Schwenkriegelschloss gesichert ist ( Türschloss ist ja hochwertiger ).

    Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, und frage lieber nach.


    Danke !

    Sven

    • Offizieller Beitrag

    Sicherung ist nur eine Sache, wie sieht es mit der Luftfeuchtigkeit und Versechselungsgefahr aus?

    Daher kommt bei mir das Pulver umgehend wieder in der Originaldose ins Lager.

  • Seh da persönlich kein rechtliches Problem.


    Lasse auch mal Pulver im Füller, allerdings nur wenn ich weiß, dass ich zB am nächsten Tag weiter lade. Keine längere Zeit.

    So mache ich es auch. Wenn ich weiß, dass erst mal nicht mehr verladen wird ... leer machen.

  • Meine SA meinte, nur dann im Füller lassen, wenn du zuhause bist, oder mal kurz einkaufen bist und danach gleich weiter laden willst. Raum muss dann abgeschlossen sein und kein Familienmitglied darf den Raum betreten.

    Leben aber Minderjährige im Haus, Füller leeren und Pulver sowie ZH wegschließen, sobald du den Raum verläßt, wo du lädst.

    Ob das nun so wirklich vom Gesetz verlangt wird, weiß ich nicht. Aber: der Pulverfüller verfärbt sich mit der Zeit sehr stark, wenn Pulver drin bleibt.

  • Rechtlich denke ich ja, da es ja mindestens mit einem Schwenkriegelschloss gesichert ist ( Türschloss ist ja hochwertiger ).

    In meinem Antrag stand auch etwas d as von, dass das Schloss bündig abschließt und Befestugungsteile nicht abschraubbar sein dürfen. Bei manchen Türen in Wohnungen ist das nicht der Fall. Abgesehen davon schließe ich mich vor allem treppenfahrer bezüglich Luftfeuchtigkeit, ausgasungen und Verwechslungsgefahr an. Zumal wie whoami anmerkt, ggf. andere Mitbewohner an den Türschlüssel kommen können.

    Alle Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • Also ich muss mein Pulver wegschließen, da das Schloß nicht bündig schließt, wenn ich den Raum verlasse. Von daher muss ich auch in einem verschließbaren Behältnis mit bündig schließenden Schloß lagern.

    Macht mir nichts, da der Pulverfüller schnell entleert ist.

  • Hallo,


    Lasse auch mal Pulver im Füller, allerdings nur wenn ich weiß, dass ich zB am nächsten Tag weiter lade. Keine längere Zeit.

    habe ich auch schon mal so gemacht. Da aber immer mal was dazwischen kommen kann (aus welchen Gründen auch immer) und ich mehrere verschiedene Kaliber lade, habe ich einen Zettel dazu gelegt mit der Pulversorte. In der Regel mache ich Ihn leer.


    Eine größere Verschmutzung ist mir da nicht aufgefallen. Die hatte ich allerdings bei einer Pulversorte trotz Leerung des Füllers. Nutze viel VV damit habe ich eigentlich keine Verschmutzung, aber mit Bullseye hatte ich leichte Verunreinigungen die man nicht mal weg bekommt.:krat:

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.















    • Offizieller Beitrag

    Spitzfindig und es gibt immer etwas, worüber wir uneins sind - oder wir reden halt mal wieder aneinander vorbei.


    Wenn ich am arbeiten bin und kurz mal weg gehe (WC oder Postmann klingelt...) und sichergestellt ist, dass niemand unbefugtes Zugang zum Pulver hat würde ich meinen - ist in Ordnung.


    Wenn das dann so ausschaut dass ich am Abend mal ne Pause machen muss :bier:und erst am Folgetag wieder weiter mache (mal ganz grob blumig gesprochen) ist das sicher problematisch da das Pulver im Originalbehälter gelagert werden muss.


    Meine Lebenserfahrung hat mir immer wieder gezeigt, dass es ganz Schlaue gibt, die an dem Punkt diskutieren würden was "lagern" ist und was nicht.


    Dazu kann ich nur sagen - bin ich wohl zu dumm dazu - lass das das Amt und ggf. einen Richter entscheiden - ist mir egal. :winke:

  • Genau so wird es im 27er-Lehrgang gelehrt: im Originalbehälter und nur darin

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