Neues zur Waffenrechtsverschärfung

    • Offizieller Beitrag

    http://www.sendcockpit.com/app…2ab57675c4275cf758154768e


    Gerade mal die Hälfte (geschätzt und noch nicht gesichert) der Bundesländer hat sich GEGEN die Verschärfungsvorschläge ausgesprochen... Der Bundesrat hat damit die Stellungnahme und Vorschläge des fachmännischen Ausschusses nicht mehrheitlich angenommen...


    Wird's dieses Mal enger als eng ???

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht mag ein Moderator das Thema verschieben bzw. an die bereits angepinnten News zum Thema anheften.

  • Hi Cptkinx


    Gilt das neue Waffengesetz auch für die Benelli Argo.


    Wollte ich mir vielleicht kaufen


    Mhmm und was machen alle die sich nee OA 15 Blacl Label gekauft haben.
    Schlimm genung ist es das wir uns dann keine mehr kaufen dürfen aber wenn
    ich bedenke das es vielleicht jemanden ggibt der 10 von diesen dingern
    hat das wäre dann ein Wert von etwa 15.000 Eur , da kannst doch dann nicht sagen verschrotten


    Gibt es denn kein Eigentums recht
    Wer ersetzt den Schaden
    Was ist mit den Geschäften


    Schade das Leute Gesetzte machen die einfach keine Ahnung haben

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung...ich denke das ist auch vom Modell abhängig. ARGO steht ja erstmal nur für das Funktionsprinzip bei Benelli ;)
    Ich denke wir werden in Bälde mehr wissen. Ob dann ein neues Gestz kommt, wird man sehen.
    Wie schnell dieses dann umgestezt wird, ist eine weitere Sache.
    Es gibt deutlich mehr Staaten, bei welchen sich Widerstand abzeichnet.
    Einfache Enteignung sollte in Deutschland (hoffentlich) auch nicht zu einfach sein. Was Du jetzt hast, hast Du erst mal.
    Alles weitere is aber Glaskugel

    • Offizieller Beitrag

    Für alle die es interessiert, hier das SitzungsVIDEO zur Anhörung von Experten. U.a. Hr. Benstein vom BKA. Es wurden viele kritische Fragen gestellt und sachlich diskutiert. Viele Punkte des Vorschlages werden weiterhin in Frage gestellt.
    Das Schlussplädoyer der Kommission wiederrum ist einfach wieder nur....naja, schauts euch einfach an und bildet euch eure eigene Meinung.
    Es ist sicher noch nix ausgestanden....

    • Offizieller Beitrag

    Hier eine weitere Anhörung.
    Lt. Frau Ford obliegt die Entscheidung aktuell nicht mehr bei der Kommission, sondern bei den Abgeordneten.
    Es herrscht nach wie vor Klärungsbedarf und deutlich bessere Definitionen bzgl. "Anschein"
    Viele Abgeordnete fordern weitere Veränderungen des Kommissionsvorschlags und äussern sich teils offen gegen viele Restriktionen und befürchten enorme Einschränkungen für Legalwaffenbesitzer und Jäger.
    Das Thema scheint eine grosse Welle in ganz Europa losgetreten zu haben...
    Nur die Kommission selbst ist immer noch beratungsresistent :boe::autsch:
    Weiter geht es im März und ich bin gespannt wie es weitergeht. Schön wäre natürlich wenn der Schuss der Kommission nach hinten losgeht und das Waffenrecht liberalisiert würde....naja man wird ja träumen dürfen :apl:

  • Hier ein Auszug aus dem BDS Infobrief Februar 2016

    ...im LIBE-Ausschuss des EuropaparlamentsAm 15. Februar hat sich auch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie befasst. In einer Anhörung kamen ein Experte des Bundeskriminalamts (BKA) zur Deaktivierung von Waffen und ein französischer Hochschullehrer zur angestrebten medizinischen Untersuchung zu Wort.
    Die über zweistündige Anhörung kann auf dem Internetangebot des EU-Parlaments angesehen werden.




    Michael Benstein vom BKA führe ab Minute 7 etwa 10 Minuten vor allem aus, dass er die Vorschläge der EU-Kommission als begrifflich unklar empfinde. Die derzeitige Formulierung würde ein Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen bedeuten, weil der Begriff der Ähnlichkeit nicht trennscharf sei. Er verwies darauf, dass ein derartiges Verbot mit bestimmten Kriterien in der Bundesrepublik Deutschland existiert habe, aber unzweckmäßig gewesen und daher zu Recht abgeschafft worden sei.




    Auch die anschließende Fragerunde war interessant: Die Vertreter der Europäischen Volkspartei (EVP) nahmen zum Teil mit geharnischten Worten die legalen Waffen der Sammler, Jäger und Sportschützen und damit diese Gruppen ausdrücklich in Schutz. Der Kommissionsvorschlag würde mehr schaden als nützen. Auch ansonsten zeigte sich, wie schon im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, großes Interesse der Abgeordneten und erhebliche Skepsis an den Kommissionsvorschlägen bis hin zur offenen Ablehnung, insbesondere bei den Konservativen (ECR), Liberalen (ALDE) und den sog. Euroskeptikern. Auch die Sozialdemokraten (S&D) nehmen den Entwurf nicht kritiklos hin und sie scheinen Handlungsbedarf eher bei der Waffenkennzeichnung, Deaktivierung und Bekämpfung der illegalen Waffen zu sehen.
    In seinen Antworten sprach sich Benstein klar gegen eine Aufstufung von Waffen der Kategorie B zu A aus, also gegen ein künftiges Verbot von bisher (nur) erlaubnispflichtigen Waffen. Darüber hinausgehend befürwortete er offen den kontrollierten legalen Waffenbesitz durch Bürger.




    Nach eineinhalb Stunden der Anhörung führt der Gerichtsmediziner Renaud Bouvet von der Universität Rennes etwa 10 Minuten lang zur beabsichtigten medizinischen Untersuchung von Waffenbesitzern aus. Überwiegend erläutert er mangelnde wissenschaftliche Nachweise des Zusammenhangs von Straftaten und psychischen Erkrankungen. Insgesamt warf er mehr Fragen auf als Antworten zu geben, bezweifelte aber eher die Sinnhaftigkeit einer Massenuntersuchung von legalen Waffenbesitzern.
    Auch in der Fragerunde schienen die Abgeordneten nicht vom Kommissionsvorschlag überzeugt zu sein, obgleich es hier durchaus Stimmen gab, die die Nützlichkeit der Untersuchungen bejahten.




    Ebenso wie schon im Binnenmarktausschuss prallte die Kritik der Abgeordneten und in diesem Fall auch die eindeutigen Aussagen der beiden Experten von den Vertretern der Kommission anscheinend spurlos ab, wie sich zeigt, als diese nach zwei Stunden das Wort ergriffen. Erneut wurden dabei Begrifflichkeiten und der legale und illegale Waffenbesitz bunt durcheinandergeworfen und aus zum Teil sehr emotionalen Ausführungen konnte ein erheblicher Verschärfungs- und Verbotseifer geschlossen werden.
    Vorsichtig aber wohl eher ausgewogen äußerte sich abschließend die schwedische Grünenpolitikerin Bodil Valero, der als Berichterstatterin des Ausschusses in dieser Angelegenheit besondere Bedeutung zukommt.

    +++ Ich lade hauptsächlich Gewehrpatronen, alle meine Kurzwaffenpatronen mache ich auch selber +++

    +++ Für meine Ladedaten übernehme ich keine Gewähr +++

  • prallte die Kritik der Abgeordneten und in diesem Fall auch die eindeutigen Aussagen der beiden Experten von den Vertretern der Kommission anscheinend spurlos ab


    Erneut wurden dabei Begrifflichkeiten und der legale und illegale Waffenbesitz bunt durcheinandergeworfen


    Traurig, traurig. ;(
    Irgendwie fehlen mir die Worte ........ :(

    Gruß
    Markus


    :wdl_rot:wdl_rot:prli::wdl_rot:wdl_rot ..... :wdl_rot



    Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.
    Gustav Heinemann, Bundespräsident 1969–1974

  • Auszug aus dem ProLegal Newsletter

    [/quote]Verschärfung der Feuerwaffenrichtlinie 91/477/EG – Zwischenbericht


    Die umfassenden Proteste, Briefe, E-Mails usw. haben Wirkung gezeigt. Die Abgeordneten
    haben gemerkt, dass die Kommission hier in ein Wespennest gestochen hat und das weitaus
    mehr Bürger auf die Barrikaden gingen als erwartet.
    In mehreren Sitzungen von verschiedenen beteiligten Ausschüssen waren daher auch viele
    kritische Fragen und zu einem sehr großen Teil sogar ablehnende Stimmen zu den
    Kommissionsvorschlägen zu hören gewesen. Auch verschiedene Experten, die zu den Themen
    KatB7-Verbot, Medizinischer Tests oder Befristung der Waffenerlaubnisse Stellung bezogen,
    ließen kein gutes Haar an den Vorschlägen der EU-Kommission.



    Besonders hervorheben möchten wir die Aussage des deutschen Experten vom BKA, Michael
    Benstein, der vor dem Ausschuss für Bürgerrechte (LIEBE) in seinem Vortrag die
    Sinnlosigkeit eines Verbots von Feuerwaffen nur aufgrund ihres Erscheinungsbildes ausführte
    und nannte als Beispiel die im Jahr 2003 abgeschaffte Regelung des alten §37 WaffG.



    Zur Erinnerung für alle Waffenbesitzer, die erst nach 2003 ihre Waffenrechtliche Erlaubnis
    erhielten:
    Der alte §37 Abs. (1) 1e WaffG – Verbotene Gegenstände definierte ein Verbot für den
    zivilen Besitz von Feuerwaffen, die ihrem Äußeren nach einer vollautomatischen Feuerwaffe
    ähnelte, die selbst bereits unter die Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes fielen.

    Aber trotz aller Widerstände aus den einzelnen Ausschüssen scheint sich die EU-Kommission
    relativ unbeeindruckt zu zeigen. So wurde der ursprüngliche Änderungsvorschlag von der
    EU-Kommission überarbeitet und in vielen Punkten sogar noch einmal verschärft.
    Es liegt aber ein Arbeitspapier der Vorsitzenden des federführenden Ausschusses für
    Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Vicky Ford, auf dem Tisch, das viele der geplanten
    Änderungen entschärft.
    [/quote]

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