Servus Miteinander,
endlich mal ne gute Nachricht.
Gestern wurde vom BSSB die Lockerung der Abstandsregelung auf Schießständen, gültig ab 08.07.20 bekannt gegeben!
Weitere Corona-Lockerungen Kein Mindestabstand beim Schießen Mit Inkrafttreten der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist auch die zwingende Einhaltung des Mindestabstands bei der Sportausübung entfallen.
Das Bayeri-sche Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem BSSB nun auf Nach-frage mitgeteilt, dass gegen die Unterschreitung des Mindestabstands am Schießstand grundsätzlich keine Einwände bestehen.
Auch eine sogenannte Hygienewand (z. B. Plexi-glasscheibe zwischen den Schießständen) ist hierfür nicht erforderlich. Sofern beispielsweise aufgrund der Anzahl der Sportler oder der Standkapazitäten die Einhal-tung des Mindestabstands problemlos sichergestellt werden kann, sollte dieser mit Blick auf den Infektionsschutz auch eingehalten werden.
Diese Lockerung bedeutet ein Mehr an Frei-heit, zugleich aber auch ein Mehr an Verantwortung für unsere Vereine und jeden Einzelnen. Bayerisches Kabinett beschließt weitere Lockerungen ab 08.07.2020: Wettkämpfe im Inneren möglich
Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können nun auch im Inneren wieder durchgeführt werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept, welches auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Somit sind nun auch Wettkämpfe in Raumschießanlagen (z. B. Rundenwettkämpfe) wieder möglich. Obergrenze für Veranstaltungen angehoben (100/200 Personen)
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nun mit bis zu 100 Personen möglich. Für Veranstaltungen im Freien wurde die Obergrenze auf 200 Personen angeho-ben. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nicht für ein beliebiges Publikum angebo-ten werden (z. B. Vereinssitzungen und –veranstaltungen).
Gruß
erndi