Erfahrungen mit BKA-Antrag §40 Absatz 4 WaffG über den Altbesitz verbotener Magazine

  • Moin Moin zusammen,


    ich weiß über dieses Thema wurde schon viel diskutiert seitdem die Änderungen angekündigt und in Kraft getreten sind, aber ich konnte über die Suche keinen Thread finden, wo jemand über seine Erfahrungen spricht, was das Thema im Titel angeht. Also meine Frage:


    Hat irgendjemand schon einen oder mehrere Anträge an das BKA geschickt um sich den Altbesitz von verbotenen Magazinen zu sichern? Was sind so eure Erfahrungen?


    Ich habe vor geraumer Zeit eine halbautomatische Büchse bei E-Gun ersteigert und beigefügt war ein 20-Schuss-Magazin. Da es ja bekanntlich in 8 Tagen ernst wird, bin ich am überlegen was ich machen soll. Ich bin Jäger und habe irgendwie das Gefühl, dass das BKA meinen Antrag niederschmettern wird, da ich sowieso nur mit 3 Schuss in Büchse + Magazin auf Wild schießen darf. Das heißt ich bin nicht zwangsläufig auf dieses Magazin angewiesen um meine jagdliche Tätigkeit durchzuführen. Dennoch wär's mir um das Magazin zu schade... Da es sich um eine recht alte Büchse handelt (knapp 50 Jahre alt), könnte man da eventuell über Werterhalt bzw. kulturhistorische Bedeutung versuchen zu argumentieren? Quasi die Waffe als "Oldtimer" behandeln und so viel wie möglich als Original schützen? :grueb:


    Außerdem wäre dann noch die Frage, ob ich, sobald ich einen Antrag ans BKA geschickt habe, der noch nicht bewilligt oder abgelehnt wurde, ab dem 01.09. dennoch im Besitz eines verbotenen Gegenstands bin und mich dementsprechend strafbar mache... weiß da jemand eventuell näheres? Ich werde morgen auch nochmal meinen Sachbearbeiter bei der Polizei anrufen und hier Bescheid geben was er dazu zu sagen hat. :winke:

    Grüße

    Micha :wdl_rot


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich. Ich übernehme keine Verantwortung für meine hier getätigten Aussagen, Empfehlungen, Ladedaten, usw.!

  • Ich hatte gehofft das ein Paar Leute hier bereits einen Antrag raus geschickt und auch abgelehnt/zugestimmt wieder bekommen hatten... sorry, wusste nicht dass da noch keiner etwas zu sagen kann :krat:

    Grüße

    Micha :wdl_rot


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  • wie bitte soll beim BKA schon über irgendwas entschieden worden sein, wenn das

    Gesetz dazu noch garnicht in KRaft ist ??

  • So wie ich es verstanden habe ist doch ab dem 01.09. der Besitz illegal, was so viel bedeutet wie, wenn man sich nicht strafbar machen will, muss man vor dem 01.09. den Antrag verschickt haben. Hätte ja sein können dass das BKA zu dem Thema schon was bearbeitet hat, spricht doch nichts dagegen?

    Grüße

    Micha :wdl_rot


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  • Curry Vielen Dank! Sehr informativ. Ich habe bei meiner Recherche nur das Antrags-Formular gefunden.

    Grüße

    Micha :wdl_rot


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  • So wie ich es verstanden habe ist doch ab dem 01.09. der Besitz illegal, was so viel bedeutet wie, wenn man sich nicht strafbar machen will, muss man vor dem 01.09. den Antrag verschickt haben. Hätte ja sein können dass das BKA zu dem Thema schon was bearbeitet hat, spricht doch nichts dagegen?

    ja, 01.09.2021

  • Seite 7 Magazine, letzter Absatz.

    Kann leider nur mit der Bayerischen Version dienen, aber hier null Problem, einfach Liste und Foto aller Magazine an die Waffenbehörde mailen.

    Habe sofort als Antwort bekommen das die Dinger in meinen Unterlagen vermerkt sind und somit Bestandsschutz besteht. :happ:

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