Lagerung bei "auswärts" Übernachtung mit Waffe

  • Guten Tag liebe Wiederlader,


    ich stehe vor einer Situation, bei der ich mir der optimalen rechtlichen Handhabe nicht sicher bin und wäre froh über etwas Input aus der Community.


    Meine Waffen lagere ich aktuell in einem Tresor, den ich mir mit meinem Bruder, der die gleichen waffenrechtlichen Befugnisse wie ich hat, teile, im Haus meiner Mutter. Ich wohne zur Zeit in einer Wohnung etwa 45 Minuten von meinem Elternhaus entfernt und bekam dort in der Nähe eine Jagdgelgenheit angeboten, die ich gerne wahrnemen möchte. Jetzt ist es natürlich sehr unpraktisch abends vor dem Ansitz 45 minuten zu meinem Elternhaus, nochmal 45 Minuten zurück und nach dem Ansitz das Gleiche noch einmal zu fahren. Gäbe es die Möglichkeit, ohne einen zweiten Waffenschrank in meiner Wohnung aufzustellen, meine Jagdwaffe vor dem Ansitz wie beschrieben abzuholen und sie über Nacht bei mir zu behalten um die zweite Fahrt erst am nächsten Tag absolvieren zu müssen. Ich dachte vielleicht an einen verschlossenen Sicherheitskoffer oder so, da ich mir die Anschaffung eines solchen eh schon länger überlegt hatte.


    Im Anschluss daran eine ähnliche Frage:

    Ich habe Freunde in der Nähe eines 300m Schießstandes, die ich ab und zu besuche. Die Fahrt dorthin dauert 5 Stunden und falls eine Übernachtung dort mit Waffe möglich ist könnte ich einen Besuch bei meinen Freunden mit einer Trainingseinheit auf 300m verbinden. Auch hier wäre ich interessiert zu erfahren ob und wie so etwas rechtssicher zu machen wäre. Ich stelle diese Frage mal mit hier in den Post, da ich denke dass die beiden Probleme rechtlich ähnlich gelagert sind.


    Vielen Dank im Voraus


    Werwutz

  • Im Anschluss daran eine ähnliche Frage:

    Ich habe Freunde in der Nähe eines 300m Schießstandes, die ich ab und zu besuche. Die Fahrt dorthin dauert 5 Stunden und falls eine Übernachtung dort mit Waffe möglich ist könnte ich einen Besuch bei meinen Freunden mit einer Trainingseinhait auf 300m verbinden. Auch hier wäre ich interessiert zu erfahren ob und wie so etwas rechtssicher zu machen wäre. Ich stelle diese Frage mal mit hier in den Post, da ich denke dass die beiden Probleme rechtlich ähnlich gelagert sind.

    Das ist einfach.

    300m Training ist Bestandteil deines Bedürfnisses (Jagd). Die Fahrt hin und zurück auch.

    Bei 5 Stunden Fahrt einfach ist eine Übernachtung angezeigt.

    Bei einer echten Außenübernachtung genügt der verschlossene Waffenkoffer im Hotelzimmer (oder bei deiner Übernachtungsgelegenheit).


    Rechtliche Quelle

    §13 AwaffV

    (9) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.



    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Gäbe es die Möglichkeit, ohne einen zweiten Waffenschrank in meiner Wohnung aufzustellen, meine Jagdwaffe vor dem Ansitz wie beschrieben abzuholen und sie über Nacht bei mir zu behalten um die zweite Fahrt erst am nächsten Tag absolvieren zu müssen. Ich dachte vielleicht an einen verschlossenen Sicherheitskoffer oder so, da ich mir die Anschaffung eines solchen eh schon länger überlegt hatte.

    Da es sich offensichtlich um deine Wohnung handelt, wirst du rechtlich nicht um einen zweiten Schrank herumkommen. Die Aufbewahrung in einem Transportbehältnis, auch wenn das noch so gesichert ist, ist dann verboten. §13 (9) gilt hier nicht, da es sich um die Privatwohnung handelt.


    Die Fahrt zum 300m Stand schaut da schon anders aus, da greift „vom Bedürfnis umfasster Zweck“. Wenn die Waffe verschlossen und eingeschlossen ist, musst Du jedoch den Verschluss entnehmen und samt WBK mit dir führen. Da gilt §13(9)...

  • Ums das mal mit der Jagd konkret zu machen.

    Du musst bei der Rückkehr von der Jagd sofort die Waffe (und die Munition) in den Schrank legen.

    Und sofort bedeutet bevor du die Jacke ausziehst.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


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  • Ums das mal mit der Jagd konkret zu machen.

    Du musst bei der Rückkehr von der Jagd sofort die Waffe (und die Munition) in den Schrank legen.

    Und sofort bedeutet bevor du die Jacke ausziehst.

    Du darfst doch zuhause deine Waffen auch handhaben, warum sollte man sie nach der jagd sofort in den Schrank stellen müssen?

    Genauso reinigen pflegen etc.




    Die Fahrt zum 300m Stand schaut da schon anders aus, da greift „vom Bedürfnis umfasster Zweck“. Wenn die Waffe verschlossen und eingeschlossen ist, musst Du jedoch den Verschluss entnehmen und samt WBK mit dir führen. Da gilt §13(9)...

    Da seid ihr euch ja einig, das ist schon mal sehr angenehm zu wissen, vielen Dank


    Vielleicht könnte ich da auch ähnlich argumentieren für den ersten Fall?

    Mein Hauptwohnsitz ist zur Zeit noch offiziell das Elternhaus. Und ich wäre dann über Nacht zu Besuch bei meinem Vermieter, der im gleichen Haus wohnt.

    Ich gebe zu das ist etwas an den Haaren herbei gezogen, aber könnte ich damit ich damit durchkommen?

  • Moin Werwutz,

    für deine zweit Wohnung kommst du, wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, nicht um einen Waffenschrank herum.

    Außer - und das ist eine leichte Grauzone - die Wohnung ist, weder dein EIgentum, noch bist du ein Mieter (ergal welcher Art) etc. Wenn du bei deiner Liebschafts pennst, ist es, sofern du nicht an 5/7d pro Woche dort schläfst und er dir als ständiger Wohnsitz vor Gericht ausgelegt wird, möglich wie für den 300m Stand zu argumentieren.


    Letztlich solltest du aber auf Sicherheit deines Jagdscheins gehen und dir nen kleinen Waffenschrank hinstellen. Ist einfacher und dann kann dir keiner ans Bein pinklen...

  • Danke -Micha-,


    du hast recht, das ist leider kein Thema wo man es mal eben drauf ankommen lassen sollte und auf Nummer sicher zu gehen ist bestimmt die richtige Herangehensweise.

  • Der Artikel passt dazu...

    https://www.infranken.de/lk/ha…chein-ist-weg-art-5073389


    Zusammenfassung:

    Ein Jäger kommt nachts spät heim. Er stellt seine Waffe in den offenen (!) Kleiderschrank, da diese noch nass ist und trocknen muss.

    Ihm werden jetzt seine Waffen entzogen, da er nachweislich geschlafen hat und somit nicht immer einen Mißbrauch hätte vermeiden können.

    Wäre er wach geblieben wäre er nochmal davon gekommen.


    in wie weit jetzt ein Sicherheitskoffer als Maßnahme gegen einen Mißbrauch gewertet wird... :krat:


    Das würde ich mir von meinem SB schriftlich geben lassen.8)

  • Du darfst doch zuhause deine Waffen auch handhaben, warum sollte man sie nach der jagd sofort in den Schrank stellen müssen?

    Genauso reinigen pflegen etc.


    Deswegen.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


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