Ein Vereinskollege hat seinen Wiederladekurs gemacht. Bis zur Ausstellung seiner Erlaubnis habe ich für ihn 500g. NC Pulver gekauft und bei mir aufbewahrt.
Wir haben uns bei ihm zum Wiederladen getroffen, ich habe das Pulver mitgebracht und wieder mitgenommen.
Nun hat er seine Erlaubnis erhalten und die Frage war: Kann ich ihm "seine" Dose überlassen, die ja auf meiner Erlaubnis eingetragen ist.
Antwort: Ja.
E-Mail der Kreispolizei von heute:
"Sehr geehrter Herr Busch,
wie heute telefonisch besprochen, können Sie NC Pulver an Berechtigte überlassen. Bitte tragen Sie und der Erwerber dies dann auch in Ihre Sprengstofferlaubnis ein.
Mit freundlichen Grüßen
Kreispolizeibehörde Soest
Direktion ZA
ZA | ZA 12 | Waffenwesen, Recht
Walburger-Osthofen-Wallstraße 2
59494 Soest"