Aufgrund eines ähnlichen Vorkommnisses in meinem Bekanntenkreis möchte ich die Kollegen auf eine Urteil hinweisen.
https://www.gesetze-bayern.de/…RS-B-2016-N-50370?hl=true
VG Bayreuth, Urteil v. 30.10.2015 – B 1 K 15.345
Tenor "Der Schlüssel zum Waffenschrank am Schlüsselbund ist keine sichere Verwahrung des Schlüssels"
Der LWB hatte den Schlüsselbund im Büro abgelegt, zu dem seine Frau Zugriff hatte und nachts im Nachtkästchen verwahrt.
Im täglichen Leben sind regelmäßig Situationen zu erwarten, die eine absolute Kontrolle ausschließen. Der Kammer ist dabei durchaus bewusst, dass es äußerst schwierig ist, einem Mitbewohner, insbesondere einem engen Familienangehörigen wie der Ehefrau, den Zugriff zu einem Waffenschrankschlüssel absolut lückenlos unmöglich zu machen. Auch ist der Kammer bewusst, dass unter Eheleuten normalerweise ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, so dass Vorsichtsmaßnahmen gegenüber dem Ehegatten eher als unnötig und möglicherweise auch als ungewöhnlich oder sogar als belastend empfunden werden. Damit besteht die Gefahr, dass im Alltag kleinere Nachlässigkeiten in Bezug auf die Kontrolle des Waffenschrankschlüssels auftreten. Doch erfordert die hohe Verantwortung, die mit dem Privileg des Waffenbesitzes verbunden ist, dass ein Waffenbesitzer nach den oben genannten Kriterien alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen treffen muss, damit ein Unbefugter keinen Zugriff auf seine Waffen und Munition nehmen kann. Diesen Anforderungen hat die Waffenaufbewahrung des Klägers nicht ausreichend entsprochen.
Der Schlüsselbund des Bekannten mit Tresor- und Waffenschrankschlüsseln wurde bei einer "Kontrolle Schwarzarbeit" durch den Zoll auf dem Schreibtisch aufgefunden während der Bekannte außer Haus zu Tisch war. Die Waffenbehörde hat daraufhin Jagdschein, Sprengpappe und WBKs widerrufen.