Laden von Schwarzpulverpatronen

  • Howdy, folks,


    ich steige dieses Jahr ins Westernschiessen ein und möchte da auch BP-Patronen laden. In meinem Wiederladeschein ist ein Vermerk; sinngemäß: Berechtigung für das Laden von Schwarzpulvervorderladerwaffen, das würde ja wortsinngemäß nicht das Laden von Schwarzpulverpatronen umfassen.


    Mein Lehrgang hatte damals die Themen Vorderladerwaffen mit Schwarzpulver, sowie das "normale" Wiederladen von Patronen mit NC-Pulver. Ob auch was zu Patronen gesagt wurde, daran erinnere ich mich gar nicht mehr exakt ...?(. Ist ja auch kein Hexenwerk ...


    Also daher die Frage: Gibt es da überhaupt Sachkundelehrgänge für das Patronenladen mit Schwarzpulver ?

  • Nein. Wiederladeschein und die Erwerbsberechtigung für Schwarzpulver sind zwei verschiedene Dinge die sich dann überschneiden. Man braucht also die normale §27 Pappe und den "Schwarzpulverschein". Theoretisch wäre der erweb von Schwarzpulver für Patronenmunition auch mit dem normalen §27 möglich weil das Sprengstoffgesetz nicht zwischen NC und SP unterscheidet und nur "Treibmittel" kennt. Das macht aber im Normalfall kein Sachbearbeiter.

    "Stehle einem Mann die Brieftasche und er ist eine Woche lang Arm, lehre ihn das Wiederladen und er wird sein ganzes Leben lang Arm sein."

    Konfuzius

  • Ich habe den Schwarzpulverlehrgang nicht gemacht, aber viele meiner Schützenkollegen im gleichen Kurs.

    Die schießen alle Vorderlader, sowie Waffen mit Patronen, die sie mit Schwarzpulver laden.

    So gesehen, berechtigt dich der Lehrgang für Schwarzpulver auch für das Laden/Schießen mit selbstgeladenen Schwarzpulverpatronen.

    Würde mich auch wundern... Es gibt nur einen Kurs für Schwarzpulver!

  • Hm, zwei recht gegensätzliche Aussagen. Ich habe seinerzeit die Sachkunde für Schwarzpulver und NC-Pulver in einem gemeinsamen Lehrgang gemacht und auch meines Wissens gibt es keine gesonderten Lehrgänge für das Laden von Schwarzpulverpatronen, deshalb hatte ich ja gefragt. Aber die Handhabung des 27er-Scheins wird ja auch immer restriktiver und die Sachbearbeiter pflegen das ja auch alles recht wörtlich zu nehmen.


    Deshalb nochmal die Frage: Gibt es solche Schulungen überhaupt ?

  • Mein SB will das prüfen, weil ich im Rahmen der gerade laufenden Verlängerung um eine entsprechende Klärung, bzw. nen Eintrag gebeten hab.. Wenn ich Glück habe, trägt ers mir ein, denn mein Argument war u.a., dass ich dazu noch keinen Lehrgang gesehen habe.

  • Wie Dunkelschwarz schon sagt, dein Amt ist da der beste Ansprechpartner. Allerdings hast du ja die Pappe schon, wenn ich das richtig verstehe. Da könnte da unter römisch II Unter dem Satz Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt stehen:


    Die Verwendung von Schwarzpulver wird beschränkt auf:


    - das Laden von Vorderladerwaffen

    -das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen (und wenn man den Kurs hat)

    -das Laden von Böllern


    Schau dir das Teil nochmal genau an.

  • So ein Kurs würde mich auch interessieren.


    Bei uns im Kreis wird im Schein auch der Verwendungszweck genau angegeben. Bei NC-Pulver also das Wiederladen von Patronenhülsen und beim Schwarzpulver definitiv nur das Schießen mit Vorderladerwaffen. Schwarzpulverpatronen laden lassen wir also bei uns schön sein.


    Mit einem solchen Kurs als Nachweis würde man das allerdings bestimmt auch als Verwendungszweck eingetragen bekommen.


    VG

    Thomas

  • Nein, es gibt nur einen Kurs.
    Meines Wissens benötigst du bei den Schwarzpulversachen aber immer eine Bedürfnisbescheinigung vom Verein.

    So war es bei mir zumindest.

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