"Bitte sehen Sie von weiteren Rückfragen ab"

  • Moin Leute,


    muss gerade mal ein bisschen Dampf ablassen und gleichzeitig fragen, ob's berechtigt ist in meiner Situation sauer zu sein...


    Mein Wiederlader-Werdegang:


    Juni 2019: Jagdschein

    November 2019: Entscheidung Wiederlader zu werden

    Ende Dezember 2019: Antrag auf Unbedenklichkeit beim Kreis eingereicht

    Anfang März 2020: Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt bei mir an, Frist für Deva-Lehrgang Februar und März verpasst, deshalb Anmeldung im April

    Mitte März 2020: Corona fängt an

    Ende März 2020: Wiederladelehrgänge werden abgesagt (Deva gibt Ersatztermine ab September:autsch:)

    Mitte Mai 2020: Abmeldung beim Deva-Lehrgang, Anmeldung bei Peter Spyra Lehrgang Juli

    Mitte Juni 2020: Gütersloh Lockdown, Juli Lehrgang wird abgesagt, Ersatz-Termin August

    Anfang August 2020: Lehrgang bei Peter Spyra erfolgreich bestanden


    06. August 2020: Alle erforderlichen Unterlagen für den Schein fein säuberlich und vollständig beim Ordnungsamt eingereicht

    16. November 2020: Nachfrage beim Ordnungsamt da seit über 14 Wochen (!! Angabe auf der Homepage 6-8 Wochen!!) keine Rückmeldung kam


    Und jetzt kriege ich diese Antwort vom Ordnungsamt-SB:


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    Ich warte jetzt seit über 14 Wochen auf eine Rückmeldung, dachte mir die ganze Zeit "Sei geduldig, mit Corona ist es bestimmt schwierig momentan", und dann kriege ich so eine peppige Antwort vom SB... Dazu kommt, dass die Unbedenklichkeit ja schon vor dem Wiederladelehrgang vom Kreis aus überprüft wurde!!! Ganz zu schweigen davon dass in 2019 meine Unbedenklichkeit vor dem Jagdschein und vor Ausstellung der grünen WBK auch noch 2x überprüft wurde. Das heißt ich warte jetzt seit über 14 Wochen auf meine 4te Unbedenklichkeitsbescheinigung innerhalb von 2 Jahren...

    Insgesamt sind schon über 11 Monate ins Land gegangen seitdem ich die UB beim Kreis angefordert habe. Es kann doch nicht sein dass für den Wiederladeschein mehr als doppelt so viel Zeit benötigt wird wie für den Jagdschein :cursing:.......


    So das musste jetzt einfach mal raus... Ich bin einfach sauer. Habe alle Utensilien schon im Keller stehen, sogar die Hülsen schon alle bearbeitet und vorbereitet, Geschosse sind auch schon da. Nur eben das Pulver fehlt noch. Und dann ist nach 14 Wochen der Totenstille eine Nachfrage beim SB bereits "zu viel"...


    Jetzt meine Frage an euch: Rege ich mich ungerechtfertigt auf? Oder würdet ihr euch auch aufregen? Habt ihr auch ein ganzes Jahr gebraucht um den Schein in der Hand halten zu können? Oder sogar noch mehr?


    LG Micha

    Grüße

    Micha :wdl_rot


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich. Ich übernehme keine Verantwortung für meine hier getätigten Aussagen, Empfehlungen, Ladedaten, usw.!

  • Denke du hast allen Grund sauer zu sein. Aber: fahr deinen Blutdruck wieder runter, es nutzt dir nämlich nix. Über den letzten Satz in dem Antwort-Schreiben kann man freilig streiten ob der nötig war. Da klingt schon eine gewisse Arroganz mit, doch bitte nicht weiter im Büroschlaf gestört zu werden.


    Dennoch: d-u bist auf d-i-e angewiesen. Nicht umgekehrt.

  • Dass Termine nicht so wie geplant stattfinden gibt es dauernd. In jedem Jahr.

    Mal sind nicht genug Leute angemeldet. Mal hat der Referent dann doch keine Zeit. Die wenigsten machen das Hauptberuflich.

    Gut dem kann man entgehen, in dem man weiter fährt. Da nun aber mal die "2 Tage" in der Verordnung stehen, ist das mit Übernachtungen verbunden und manchem auch zu teuer.


    Leider schreibst du nicht aus welchem Bundesland du kommst. Sonst könnte man da auf die Organisation etwas näher eingehen.


    "Es fehlt noch die Antwort der Polizei". Das kann der SB im Amt nicht ändern. Deshalb schreibt er auch: "von Nachfragen absehen."


    Deine Ansicht es würde zum 4ten mal geprüft ist leider falsch.


    Geprüft wird bei Erteilung des Jagdscheines. Wenn du dann eine grüne WBK beantragst liegst du noch innerhalb der Regelüberprüfung. Da wird in der Regel nichts geprüft.


    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengrecht funktioniert ganz anders. Da war schon immer der Verfassungsschutz beteiligt. Das Sprengrecht hat aber viel mehr Berechtigte als es Wiederlader gibt und dementsprechend kannd as auch mal länger dauern, wenn zB bei einem großen Steinbruch Dutzende Berechtigungen zeitgleich ablaufen.

    Bei der Erteilung wird dann nicht noch einmal die Zuverlässigkeit georüft sondern vor allem das angemeldete Lager.


    Die Beteiligung der Polizei bei der Erteilung des §27 wird daran liegen, dass diese im Rahmen der Lagerstättenprüfung gehört werden muss.

    Da ist eine Einschätzung der örtlichen Polizeidienststelle durchaus gefragt, da dort ja die Erkenntnisse über Einbrüche (Stichwort Diebstahlschutz) usw. vorliegen, bzw. auch Erkenntznisse über Einsätze, die keine Straftaten sind (Ruhestörungen usw.) bezüglich der Adresse und deiner Person.


    14 Wochen sind eine lange Zeit. Du kannst gerne Untätigkeitsklage erheben, kannst dich dann aber ab sofort einer besonderen Aufmerksamkeit deiner Spreng- und Waffenbehörde sicher sein.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Mühlenbracher genau diese Arroganz die du ansprichst bringt meinen Blutdruck so hoch... ich hatte echt das Vergnügen mit ein Paar sehr kompetenten Sachbearbeitern zu sprechen, zum Beispiel der vom Kreis, oder der bei der Polizei der immer die Eintragungen in die WBK macht. Aber der beim Ordnungsamt ist ein ganz anderes Kaliber. Habe bisher einmal mit ihm telefoniert, auch am Telefon völlig unnahbar und unfreundlich. Zum ko**** auf so jemanden angewiesen zu sein... :mauer:


    Collector leider habe ich keine Freunde, ich bin leider nur unter den Jägern unterwegs weil ich unter Sportschützen nie Anschluss gefunden habe. Weiß gar nicht ob es überhaupt welche gibt hier in der Gegend. Und hier auf dem Lande sind die Jäger größtenteils Landwirte die sich ihre Murmeln dann doch noch beim BüMa abholen und mit Wiederladen nicht viel zu tun haben :weinen:

    Grüße

    Micha :wdl_rot


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich. Ich übernehme keine Verantwortung für meine hier getätigten Aussagen, Empfehlungen, Ladedaten, usw.!

  • Dunkelschwarz vielen Dank für die Einsicht in die Prozesse, von den ganzen Abläufen habe ich leider nicht so viel Ahnung. Allerdings kann ich nur das wiedergeben, was mir die jeweiligen Angestellten der Behörden gesagt haben. Speziell die Überprüfung die nun mittlerweile 14 Wochen andauert:


    Der SB hatte am Telefon gesagt, dass diese Überprüfung die Eignung und Unbedenklichkeit überprüfen soll in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Mit der Lagerstätte kann es nichts zu tun haben, da die Lagerstätte von einer anderen Behörde bereits geprüft wurde. Meine Lagerstätte ist nämlich an meinem Zweitwohnsitz, wo auch die ganzen Jagd-Utensilien gelagert sind, da es an meinem Erstwohnsitz nicht ohne weiteres möglich ist (Mietwohnung in Mehrfamilienhaus in größerer Stadt). Die Behörde hat die Lagerstätte bereits begutachtet und für geeignet empfunden. Straftaten o.ä. habe ich auch keine. Das schlimmste was mir in den letzten 20 Jahren passiert ist ist einerseits ein Strafzettel für Falschparken und einmal geblitzt mit 84 bei 70. Das ist das einzig offizielle was in meiner Akte stehen kann. Es sei denn es stünde was drin was ich nicht weiß...


    Ich habe auch schon mit meinem Anwalt des Vertrauens und meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen. Theoretisch wäre es mit der Untätigkeitsklage möglich. Allerdings habe ich dann, wie du schon sagst, definitiv mehr Feinde als Freunde auf dem Amt. Ob das so clever ist....


    Bearbeitung: das Bundesland mit beiden Wohnsitzen ist übrigens NRW

    Grüße

    Micha :wdl_rot


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  • Kurzes Update:

    Habe mal ganz frech einfach bei der Polizei nachgehakt, da ich sowieso eine Fragen zu meiner WBK hatte und scheinbar die Dienststelle Waffen auch für die Unbedenklichkeit im Sinne des Sprengstoffrechts zuständig ist (laut Polizei Mitarbeiter). Mir wurde am Telefon gesagt dass viele aktuelle Anfragen von dem Ordnungsamt SB vorliegen, jedoch keine älteren, sprich auch nicht meine vom 06.08. :mauer: heißt das jetzt der Ordnungsamt SB wartet auf eine Antwort der Polizei auf einen Antrag den er nie an die Polizei gesendet hat oder wie darf ich das verstehen?

    Grüße

    Micha :wdl_rot


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  • Bei aller Liebe , du hast allen Grund sauer zu sein.

    Ich habe gesehen wie unser „ Amt“ während der 8 Wochen „homeoffice“ gearbeitet hat.

    Einige von den Jungs sind ja in meiner facebook Liste....

    Da wurde gerne mal ausgeschlafen, Sport getrieben ( um 11:00) und das alles über einen Zeitraum der nicht von einem regulären Urlaubsfenster abgedeckt wurde.

    Möglich das dass alles mit rechten Dingen zuging ( fließende Arbeitszeit ?) aber es wirkte befremdlich.

    Bei einer Eintragung habe ich von Juli bis November auf meine WBK gewartet.

    Und für andere Sachen heißt es 12-16 Wochen warten.

    Vielleicht arbeitet jemand daran eine Liste zu machen wie sehr man im Verzug ist um so einen Zeitraum definieren zu können.

    Ich persönlich werde stundenweise bezahlt und kann sowas nicht verstehen.

    Die Corinna dient für viele einfach als Ausrede auf der faulen Haut zu liegen.

    Never waste a good pandemic....

  • Der SA wirds verbockt haben. Konfrontierst du ihn,mit der Info von der Polizei, womöglich noch im Beisein seiner Kollegen, schaffst du dir einen "Feind" fürs Leben.

    Ob sich das lohnt?

  • Das Problem ist jetzt folgendes, er hatte in seiner E-Mail explizit geschrieben, dass ich von weiteren Anfragen absehen soll. Nun ist mir aber bekannt, dass er lange auf eine Antwort der Polizei warten kann, wenn er nie einen Antrag dorthin gesendet hat.... bzw. der nie dort angekommen ist. Gibt dann nur noch zwei Optionen: Entweder ich warte bis ich schwarz werde und bekomme nie meinen Pulver-Schein, oder ich kontaktiere den Ordnungsamt SB erneut obwohl er es mir ja "verboten" hat...... Spitzenmäßig :mauer:

    Grüße

    Micha :wdl_rot


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich. Ich übernehme keine Verantwortung für meine hier getätigten Aussagen, Empfehlungen, Ladedaten, usw.!

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