Erstes Teil auf Gelb - Munition kaufen?

  • Auf Gelb gibt es keinen Stempel für Munitionserwerb.

    Die Gelbe WBK berechtigt mit dem Eintrag der Waffe auch die passende Munition zu erwerben.


    Ergo: Die Munition kannst du erst kaufen nachdem du die Waffe hast eintragen lassen. Außer du hast eine im gleichen Kaliber auf der Grünen mit Munitionserwerb.

  • Stand mal vor einem ähnlichen Problem. Waffe gekauft, noch nicht eingetragen. SA meinte, ich könne sofort schießen gehen, auch bevor sie eingetragen wird. Ergo müßtest du auch die Munition erwerben können. Am besten gleich dort, wo du die Waffe gekauft hast.

  • Stimmt, ist bei der Gelben anders geregelt als bei der Grünen. Mir hat der Büma jedenfalls damals die Munition erst verkauft als die Waffe eingetragen war. Ich konnte aber die Munition auf einem gewerblichen Schießstand kaufen, mit der Auflage diese vor Ort gleich zu verbrauchen oder entsprechend dort einzulagern.


    PS. Ist bei uns auch gar nicht mehr so möglich, da unsere Sachbearbeiterin es nicht mag wenn der Händler reinschreibt. Sie will das man mit dem Kaufvertrag antanzt und sie das dann in die WBK einträgt.

  • Auf einem kommerziellen Stand kann jeder Munition zum sofortigen Verbrauch kaufen.


    Willst du sie erwerben und mit nach Hause nehmen muss die Waffe eingetragen sein. Der genehmigte dauerhafte Besitz wird erst mit dem Behördenstempel gültig.

    Vorher ist es ein befristeter Besitz. Der Erwerb mit befristetem Bestitz berechtigt nicht zum Erwerb von Munition außerhalb eines Schießstands zum sofortigen Verbrauch.


    Wenn du das Gewehr und Munition mitnehmen willst lass dir den Erwerb des Gewehrs vom Händler bescheinigrn. Dann ab auf die Behörde zum eintragen. Danach zum Händler und das Gewehr und die Munition mitnehmen.

  • Oder die Waffe erst einmal ausleihen (bis sie dann eingetragen ist).

    Munitionserwerb geht dann problemlos.

    § 12 Abs. 2 WaffG besagt, dass es keiner Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Munition bedarf, wenn die zugehörige Waffe nach den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG entliehen wurde.

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

    1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigtena)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder


    (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese 1.unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;


    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



    • Offizieller Beitrag

    Ich muss sagen - ich habe gerade keine Ahnung.


    Kommt auch etwas auf den Fall an würde ich meinen.


    Bis zur letzten Änderung bez. nat. WaffReg. galt:


    Gelb - kein Stempel für Munitionserwerb - eingetragene Waffe ist berechtigung zum Munitionserwerb. Trägt der Händler ein was früher normal war ist die Sache klar.


    Das ist Fakt.


    Mit der neuen Zündstufe des neuen Waffenregisters muss der Händler die Waffe in die Datenbank "umtragen" - das ist mein Wissensstand.


    Aktuell nehmen auch Händler/BüMa nur noch Waffen an mit den entsprechenden Dokkumenten an. Ihr habt die sicher alle schon bei eurem Amt für euch beantragt und erhalten.


    Da dem so ist gehe ich davon aus dass der Händler der mir eine Waffe auf die Gelbe WBK verkauft und direkt in das Waffenregister einträgt, mir jetzt auch gleich Munition dazu verkaufen darf.


    Der Händler sollte sich aber damit genau auskennen - also den fragen - und hier Antwort einstellen.

    Sämtliche Daten sind ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Dieses Thema enthält 23 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.