Umzug - Was gibt es zu beachten hinsichtlich Waffen & Pulver?

  • Hallo zusammen,


    ich wohne aktuell mit meiner (Ex)-Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung, in der ich natürlich auch meine Waffen, sowie mein NC-Pulver lagere.
    Nach einem sachlichem Gespräch haben wir uns entschieden, zukünftig getrennte Wege zu gehen, was natürlich zur Folge hat, dass einer die gemeinsame Mietwohnung verlassen wird.


    Daher möchte ich gerne übergangsweise zu meinen Eltern ziehen (10km entfernt, gleicher Kreis, gleiche Behörden).
    Mein Vater ist selbst Sportschütze, jedoch kein Wiederlader.

    Wie geht man zwischen den Feiertagen am geschicktesten vor?


    • Leihschein für meinen Vater und meine eingetragenen Waffen bei meinem Vater lagern, bis die Ummeldung der Wohnstätte durch ist?
    • Pulver: Aufgrund des Lockdowns habe ich zwischenzeitlich sämtliches Pulver verladen, habe also daher aktuell kein Lager.


    Vielen Dank im Voraus und schöne Weihnachtsfeiertage.


    powertube

  • Mit Leihschein kannst du schießen gehen mit "fremden" Waffen. Diese für jemanden aufzubewahren ist eine andere Geschichte.

    Wenn du erst nach Weihnachten zu deinen Eltern ziehst, würde ich als Erstes mit der Behörde telefonieren und ihnen deine Situation schildern. Ohne deren Wissen die Waffen woanders lagern, das mögen die gar nicht! Meine SA sagt immer: "gut, dass Sie mich informiert haben. Machen Sie ruhig".

    Solltest du die Waffen aber im Tresor deines Vaters lagern wollen, muß die Behörde sowieso erst der gemeinsamen Aufbewahrung zustimmen. Bei mir und meinem Sohn war das aber kein Problem.

    Wie gesagt - umziehen und erst danach den SA informieren, kann dich die Zuverlässigkeit kosten! Vor dem Umzug der Waffen, muss die Behörde informiert werden. Die müssen ja, am besten anhand von Fotos, dem neuen Lagerort zustimmen.

    Da habt ihr euch ja die passende Zeit für eine Trennung ausgesucht...

  • Du meinst wohl getrennt Wege.


    Schreibe eine E-Mail an die Behörde und setze sie von dem Umzug in Kenntnis. Am Montag, nach den Feiertagen sicherheitshalber noch einmal anrufen. Für die Pulveraufbewahrung wirst Du noch einmal dieses Antragsformular in welcher die Aufbewahrung abgefragt wird ausfüllen und im Pulverschein die Adresse ändern lassen müssen.


    So habe ich es bei meinem Umzug gemacht. Die meisten ziehen über das Wochenende um, wenn die Behörden geschlossen sind und meist wohnt in der neuen Wohnung kein Berechtigter dem man etwas leihen kann.

  • Nimm deinen Waffenschrank mit Inhalt zu deinen Eltern, den Schlüssel hast nur du , Problem mit Waffen gelöst !


    Nimm deinen Mun. Schrank mit Inhalt zu deinen Eltern, den Schlüssel hast nur du , Problem mit Mun. gelöst !


    Nimm dein Pulverschrank mit Inhalt zu deinen Eltern, den Schlüssel hast nur du , Problem mit Pulver gelöst !


    Die Behörde kannst du dann informieren das du mit allem Umziehst.


    Gruß

  • Danke für deine Antwort.


    Ist auch verständlich, ich dachte nur, dass es besser ist, die Waffen bei einem anderen WBK-Inhaber "zwischenzulagern".

    Aber wie sieht denn die rechtliche Situation aus, wenn ich den Schrank für einige Tage einfach an Ort und Stelle stehen lasse, obwohl ich dort nicht mehr wohne?

    Einen "ständigen Zugriff" kann man ja eh nicht sicherstellen, da man ja auch mal im Urlaub oder auf Geschäftsreise sein kann.

    Da habt ihr euch ja die passende Zeit für eine Trennung ausgesucht...


    Joa jut, steckste nicht drin. ;)

  • Wenn die Holde absolut keinen Zugriff auf die Waffen hat, lass den Tresor erst mal in eurer gemeinsamen Wohnung.

    Sei froh, dass du gerade kein Pulver hast, denn da sind die Auflagen strenger. Vor allem darf das Pulver nicht in einem dauerhaft bewohnten Raum gelagert werden. Schlaf-, Wohnzimmer und das Zimmer in dem du bei deinen Eltern wohnen wirst, sind tabu! Erlaubt sind unbewohnte/teilweise unbewohnte Räume: Bad, Arbeitszimmer, Bügelzimmer, etc.

    Dann: Feuerlöscher vorhanden? Gefahrengutaufkleber? Bei mir wollte die Behörde - und da geht durchaus jede Behörde eigene Wege - die Zündhütchen extra geschlossen im Munitionsschrank sehen (in Munitionsboxen, im Schrank mit Schwenkriegelschloß) und das Pulver extra in einer Munitionsbox im Munitionsschrank, diese aber nun verschlossen!


    Ich würde erst alles abklären. Erspart Streß und Lauferei.

  • Wie gesagt - umziehen und erst danach den SA informieren, kann dich die Zuverlässigkeit kosten! Vor dem Umzug der Waffen, muss die Behörde informiert werden. Die müssen ja, am besten anhand von Fotos, dem neuen Lagerort zustimmen.

    Darüber brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Die Aussage ist definitiv falsch. Deine Zuverlässigkeit ist nicht in Gefahr.


    Seit dem 01.04.2003 in Kraft getretenen WaffG2002 gibt es die automatische Mitteilung der Meldebehörden an die Waffenbehörden, zum 01.04.2008 ergänzt auch für die Sprengstoffbehörden.

    Das heißt das Du Dich eigentlich gar nicht melden musst, denn das machen die Behörden von sich aus, wenn sie auf Grund des Umzugs noch Unterlagen, Nachweise benötigen. Im Falle der Pulveraufbewahrung wirst Du wie ich bereits geschrieben habe die Adresse im Pulverschein ändern lassen, sowie einen neuen Fragebogen zum Aufbewahrungsort ausfüllen müssen.

    Für eine Anmeldung einer neu gekauften Waffe hast Du ja auch 14 Tage Zeit. Trotzdem ist es immer nett und macht einen guten Eindruck wenn Du die Behörde zeitnah per E-Mail und/oder Anruf in Kenntnis setzt.


    Die Ummeldung des Wohnsitzes ist übrigens zeitnah vorzunehmen. Das ist aber Melde- und nicht Waffengesetz. Dadurch resultiert dann auch die zeitnahe Meldung an die Waffen- / Jagd- und Sprengstoffbehörde.

  • Wie ich sagte: jede Behörde handhabt es anders. Meine SA ist normalerweise sehr entgegenkommend. Waffenaufbewahrung? Alles easy, sie wollte nicht mal Fotos sehen. Die Grenze zog sie bei Pulver und Zündis - keine Erlaubnis eines von beiden zu lagern, bevor IHRE Auflagen nicht umgesetzt wurden und ich das mit Foto belegen konnte.

    Aber du wirst deinen SA ja kennen, wie er so tickt...

  • Die Grenze zog sie bei Pulver und Zündis - keine Erlaubnis eines von beiden zu lagern, bevor IHRE Auflagen nicht umgesetzt wurden und ich das mit Foto belegen konnte.

    Es ist deine Entscheidung, wie du mit deiner SB umgehst und ich kann verstehen, daß du kein Stress willst.

    Mir ist es aber wichtig darauf hinweisen, wenn SB ihre Kompetenzen überschreiten. Das passiert leider viel zu oft. Für jemanden, der sich nicht so gut auskennt, könnte bei deiner Formulierung der Eindruck enstehen, daß sie das tatsächlich verbieten kann.


    Daher der Hinweis an Neulinge: Zündhütchen sind frei ab 18, es bedarf keiner Genehmigung von niemandem sie zu kaufen oder zu lagern. Solange keine Minderjährigen Zugriff auf die Zündhütchen haben oder die Zündhütchen sich im gleichen Gefäß / Schrank wie das Pulver befinden, hat ein SB diesbezüglich nichts zu melden.

    Alle Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

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