Das hätte teurer werden müssen...

  • Sein Auto war laut Polizei unverschlossen - wie auch Munition bei ihm zu Hause. Der 42-Jährige wurde dafür am Amtsgericht verurteilt.

    https://www.nrz.de/staedte/wes…%2D%20verurteilt%20worden.

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  • "Dummerweise war der Voerder erst kürzlich wegen Betruges in einem ganz anderen Zusammenhang zu einer Bewährungsstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden."


    Da wurde wohl die WBK widerrufen, weshalb er wohl auch die Waffen verkaufen wollte.


    Ob die Waffen nun gestohlen oder nur "verschwunden" sind ... die 3600€ wären 5 schwarze Waffen allemal wert.


    120 Tagessätze sind mE ein Witz.

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  • Beim Satz von 30€ kann man vermuten wie hoch sein Gehalt ist. Aber trotzdem.
    In manchen Punkten verstehe ich die Gesetzgebung hier nicht.
    Handy am Steuer kann hier gerne, wie in Skandinavien, 250€ kosten. DANN lernen es die Leute eher.

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  • Das war auch mein erster Gedanke :teuf:

    Damit, dass die Polizei nach dem "verschwinden" der Waffen nach Hause kommt und nochmal genau nachsieht, hätte er aber rechnen können. Da noch Munition rumliegen lassen ist doof.

  • Bewehrung gibts nur am Bau :tiha:


    Das Amt wird idR erst tätig - Widerruf der WBK - wenn das Urteil rechtskräftig ist. Eine Berufung schiebt das ganze - je nach Landgericht auch mal 12 Monate - in die Zukunft. Das Urteil hätte ja auch ein Freispruch sein können oder <60 Tagessätze.

    Bei schwerwiegenderen Tatvorwürfen wird da schon früher die WBK widerrufen.

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  • hab ich

    Das hätte teurer werden müssen...

    wobei die Qualität der Gerichtsreportagen dramatisch abgenommen hat, welche Zeitung leistet sich noch einen eigenen Gerichtsreporter, der auch kompetent berichten kann

    mal abgesehen von der WAZ und dem Hamburger Abendblatt

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  • Sowas kann je nach Amt schon mal länger dauern. Bis vor Kurzem war es noch nicht üblich das eine Meldung an das Ordnungsamt geht. Der Meldeweg war nur einseitig, d.h. das Amt hat abgefragt aber das Amt hat keine Rückmeldung zu ihren Kunden bekommen wenn die was angestellt haben. Woher soll das Gericht auch wissen das es sich bei dem Verurteilten bei einem Betrugsfall um einen Waffenbesitzer handelt? Spätestens bei der nächsten Regelüberprüfung oder Neubeantragung kommt es dann aber durch eine Abfrage im Bundeszentralregister raus, dann beginnen die Rädchen zu laufen und der verurteilte Waffenbesitzer bekommt eine Frist bis wann er seine Waffen zu veräussern hat.

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