Frage zu Verlängerung bei Nicht-Kauf von NC

  • Guten Morgen ihr Lieben.


    Ich bin Besitzer des Wiederladescheins und bei mir sind sowohl SP als auch NC eingetragen. NC habe ich mir auf raten der Kollegen eintragen lassen, da mir gesagt wurde, dass ich das, falls ich in Zukunft eine WBK beantrage, sicher für GK gebrauchen würde.


    Nun hier meine Fragen:


    1. Muss ich im ersten Jahr sowohl SP als auch NC kaufen damit der Schein nicht widerrufen wird, oder reicht es einfach bloß SP zu kaufen?


    2. In dem Fall, dass ich mir nur SP besorge (sei es im ersten Jahr oder, aus welchen Gründen auch immer, in den gesamten 5 Jahren), gilt der Wiederladeschein dann nurnoch für SP und müsste ich den Kurs dann wiederholen, damit ich wieder NC auf dem Schein bekomme?


    Ich hoffe, diese Fragen wurden nicht schon gestellt und danke im Vorraus für die Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen


    BleiHai

    • Offizieller Beitrag

    Komm sehr auf Deine Behörde an.

    Wenn Du bis zur Verlängerung nichts gekauft hast, wird im Regelfall reduziert oder auch gestrichen. Wobei Dir dann gleich auch die Ladepraxis für diese Pulversorte angezweifelt wird, und der Lehrgang war für die Katz.

    Du kannst doch für Dich laden und Deine Munition in den Vereinswaffen verknattern. Andernfalls fehlt Dir sogar das Bedürfnis für NC.

  • Meines Wissens nach gibt es keine Grenze im ersten Jahr - es gelten die 5.

    Zur Verlängerung stellt sich die Behörde die Frage warum du NC drin stehen hast, wenn du es nicht brauchst.
    Dann wird es gekürzt oder gestrichen.
    Du hast NC drinstehen, weil du - nehme ich an - eine Bedürfnis dafür hast? Oder wurde es "einfach so" eingetragen?

    Kaufen und Verkaufen ist in kleinem Maß machbar. Habe ich letztes Jahr auch gemacht. Ich habe 500 Gramm Pulver für einen Bekannten gekauft (der noch auf sein 27er Schein wartete) und habe das Pulver mit zu ihm genommen um dort zu laden und das Pulver dann wieder bei mir in den Schrank gestellt. Und als er den 27er dann hatte, haben wir das Pulver - nach Rücksprache mit dem Amt - umgetragen. Bei mir den Rest (450 Gramm) raus, bei ihm eingetragen.

    Das bringt dir natürlich letztendlich nix, weil dadurch ja erkennbar ist, dass du das Pulver nicht selber nutzt.

    Sämtliche Tipps, Daten und Infos ohne Gewähr. Jede Person handelt in eigener Verantwortung!

  • Notfalls 500Gr. kaufen und als Dünger benutzen oder Abfackeln.

    Macht es doch nicht komplizierter als es ist. :D

  • Ich habe NC, BP und SP bei mir auf der Karte und anfänglich von dem SP weniger verbraucht, darauf hat die Behörde mir bei Verlängerung gnadenlos auf die Mindestmenge 2.5Kilo herab gestuft.


    Auf Nachfrage jetzt bei der aktuellen Corona Situation werden die kommenden Verlängerungen 1:1 übernommen weil nicht aktuell geschossen werden kann und dadurch der Pulververbrauch nicht so hoch ist.

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:


    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

  • Notfalls 500Gr. kaufen und als Dünger benutzen oder Abfackeln.

    Macht es doch nicht komplizierter als es ist. :D


    Genau !
    Und wenn du das deine armen Pflanzen nicht zumuten willst, dann...


    Hmmm....

    Ach weißt du was?
    Schick mir einfach mal ne PN !

    :thumbsu:

  • Es wird NICHT ausgetragen - Wurde zumindest bei meinem Lehrgang so vermittelt.

    Wurde mir auch so im Kurs vermittelt. Ich hatte unseren Dozenten nochmal angeschrieben und er war sehr überrascht, dass das "mittlerweile" wohl gestattet wird.

    Ich hatte das telefonisch geklärt und darum gebeten mir das unbedingt schriftlich zu bestätigen. Aus der E-Mail der Kreispolizeibehörde: "Sehr geehrter Herr Busch, wie heute telefonisch besprochen, können Sie NC Pulver an Berechtigte überlassen. Bitte tragen Sie und der Erwerber dies dann auch in Ihre Sprengstofferlaubnis ein."

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