Wie bekomme ich Munitionserwerb auf "grüner" WBK?

  • Hallo zusammen,
    folgender Sachverhalt.....

    Ich habe einen Voreintrag mit Munitionserwerb auf "grüner" WBK.
    Da die Waffe noch ein Paar Monate Lieferzeit hat, wollte ich mir schon vorab Munition kaufen.

    Jetzt kommt das Problem:

    Habe heute Info von meinem Händler bekommen, dass der vorhandene Stempel für Mubitionserwerb erst nach Erwerb der Waffe und deren Eintragung durch die Behörde gültig ist.
    Hat der Händler da recht?


    Kann jemand helfen?

    Vielen Dank schon einmal.

    Gruß, Heavy

  • Früher stand über der Spalte für den Munitionserwerb "Berechtigt zum Munitionserwerb"

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    Heute steht über der Spalte für den Munitionserwerb "Berechtigt zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition"

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    (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

    10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z.B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck ..., im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann.

    ohne eingetragene Schusswaffe kein Munitionserwerb auf grün.

    • Offizieller Beitrag

    A: Der Händler hat recht

    B: Als WL kann und darf man auch Munition herstellen, für die man nicht selber eine Waffe besitzt. Dies kann allerdings auch eingeschränkt gelten s. Einträge in der Berechtigung

    C: Wenn es nur darum geht sich einen günstigen Kaufpreis für Munition zu sichern. Bestellung bezahlen und beim Händler die Munition lassen bis deine Eintrag in der WBK ist. Kommt auf den Händler an, ob er da mitmacht.

    • Offizieller Beitrag

    Jo. Den Stempel gibt's später kostenlos beim eintragen. Vorher macht nur Sinn, wenn man zur Waffe gleich Muni mitnehmen will.

    Kostenlos hat sich bei uns zum Jahreswechsel 2021 leider erledigt.

    Kostet nun auch bei gemeinsamem Eintrag mit der Waffe.

  • Dann kommts wohl auf die behörde an. Habe bis jetzt immer mit dem Stempel munition bekommen, selbst auf Nachfrage bei der Behörde haben die zugestimmt

    Das hat nichts mit der Behörde zu tun. Den Stempel, gibt es eigentlich mit dem Voreintrag nur damit darf dein Händler dir eine Waffe überlassen und in dem zuge auch die passende Munition. Ohne Waffe gibt es einfach keine Munition. Weiter oben im Gesetzestext steht es doch auch klar drin.

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