Anzeige der High Cap Magazine

  • Ich habe mal meine Schubladen durchgesehen und versucht, mal die High Cap Magazine zusammenzustellen, um die "Anzeige gem §58 (17) WaffG" auszufüllen.

    Dazu habe ich ein paar Fragen an Euch

    1. Hat einer von Euch schon Magazine angemeldet?

    a) kostet das was?

    b) was bekommt man als Antwort? Wie sieht der Bescheid aus?

    2. Wie mit Glock / Beretta Magazinen umgehen?

    Es gibt ja auch Langwaffen, die diese Magazine nutzen. Also ankreuzen von Kurzwaffe und Langwaffe? Bei diesen auch die <20 KW-Magazine angeben?

  • Meine sind angemeldet. Bei mir war das kostenfrei. Es gab dann eine tabellarische Übersicht vom Amt mit Stempel wo Hersteller, Kapazität und Menge erfasst sind. Zur letzten Frage kann ich nichts sagen, da ich das Problem nicht habe.

  • ich habe meine Mags allerdings für LW nach Altbesitz angemeldet.

    Kosten entstanden keine

    Es wurde nur der fristgerechte Eingang der Anzeige bestätigt, mein Antrag im original angeheftet....fertig. Das war es. Also ganz easy...

    Bei mir ging es aber nur um LW Magazine nach Altbesitz vor 06/17

    Ich musste auch keine!!! Kapazität angeben, und habe dies natürlich auch nicht gemacht.

  • zu deinem Punkt 2:

    Per Definition sind Glock und Beretta Magazine erstmal Kurzwaffen Magazine. Solange du keine Langwaffe hast in welche die Magazine ebenfalls passen bleibt das auch so. Wenn du aber eine Langwaffe für Glock-, oder Berretamagazine hast dann werden die Magazine zu Langwaffen Magazinen bzw. dual use fähig und per Gesetz als LW-Magazine behandelt.


    Was mich an dem Formular für die Anzeige "vor 2017" wundert, wo steht die Spalte mit der Anzahl? Oder soll ich nun für jedes Magazin eine Zeile verwenden? Dann braucht man ja n Schnellhefter :krat:


    Oder werden von den ~10 baugleichen Magazinen eins angegeben und dann ist das immer dasjenige was auf der Liste steht wenn einer fragt? :krat: Darfst halt dann nie mit 2 aufm Schießstand auftauchen.

  • Was mich an dem Formular für die Anzeige "vor 2017" wundert, wo steht die Spalte mit der Anzahl? Oder soll ich nun für jedes Magazin eine Zeile verwenden? Dann braucht man ja n Schnellhefter :krat:

    so sieht es aus, ich habe 4 Seiten

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • ich kenne das nur so:

    Wenn das KW Magazin Bestandteil beim Kauf der KW war, bleibt es auch Bestandteil der KW. Es wird vermekt, dass es auch in die LW passt. AUS.

    Steckst du es nun in die LW, biste dran:fi:

    So wurde es uns von der Behörde erklärt.

  • Es hilft ein Blick ins Gesetz.


    1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

    Da steht nix von "reinstecken". Der Besitz einer entsprechenden Langwaffe bei der das Magazin passen würde reicht völlig aus. Wenn dem so ist dann gilt dein KW Magazin als LW Magazin und darf maximal noch 10 Schuss haben.


    Warum sonst bietet Schmeisser für seine AR15-9 einen kostenlosen Umbau an damit nur noch kurze 10er Glock Magazine reinpassen. Damit kannst du dann deine 20er Glock Magazine für deine KW behalten und in die AR15-9 passen nur noch kurze 10er Glock Magazine bei denen eben ne Ecke abgefeilt werden muss :thumbsu:

  • bei uns scheibst dem SB eine Exelliste mit deinen Magazinen über 10 Schuss.


    Der Quittiert das ganze und das wars. Das Ganze ist Kostenfrei !


    Für den Bullshit mit den Magazinen haben die eine neue Servicekraft eingestellt, nett oder :)


    Gruß

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diesen lesen zu können.