BVerwG: Verbot von jagdliche Halbautomaten?

  • So die nächste Scheibe der Salamitaktik, den Waffenbesitz zu reduzieren ist gemacht
    worden.


    https://legalwaffenbesitzer.wo…tion_types=news.publishes


    Der Richter ist bekannt/gefürchtet für seine negative Einstellung
    gegenüber Schußwaffen (möglichst wenige Waffen im Volk).
    Im Norden versuchen wohl einige Sachbearbeiter die KW den Jägern zu
    verwehren.


    Mal sehen was die EU uns zusätzlich noch reinwürgt.


    Es reicht!

  • Urteil zu halbautomatischen Waffen sorgt bei Jägern für Unverständnis.



    Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil mit wechselbaren Magazinen gefällt, das für Diskussion in der Jägerschaft sorgt. Der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste, verweist auf inhaltliche Mängel des Urteils und äußert verfassungsrechtliche Bedenken.


    Weiterlesen: https://www.jagdverband.de/con…C3%BCr-unverst%C3%A4ndnis

  • Verunsicherung
    bei Behörden und Jägern wächst
    DJV
    veröffentlicht Hinweise für Besitzer halbautomatischer Waffen mit
    Wechselmagazin
    (Berlin, 07. April 2016) Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer Einzelfallentscheidung Anfang März 2016 zum Besitz von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin durch Jäger dahingehend geäußert, dass diese nicht ohne besonderes Bedürfnis besessen werden dürfen. Damit geht das Gericht nach Auffassung des DJV weit über seine Kompetenzen hinaus und stellt die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Dies führt zu Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien. In einer ersten Überprüfung hat der DJV inhaltliche Mängel in der Argumentation des Gerichts festgestellt und schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium geäußert - insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung. Der DJV wird das Urteil so nicht hinnehmen und ist in intensiven Gesprächen mit den Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium.
    Der DJV hat in einem ersten Schritt Hinweise für Besitzer von jagdlichen halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazin zusammengefasst und veröffentlicht. Demnach ist der Besitz bereits eingetragener Waffen weiterhin zulässig. Wegen der Verunsicherung, die das Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Waffe besitzen, derzeit diese nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen. Sollten Behörden die Erlaubnis zurücknehmen oder widerrufen, rät der DJV Widerspruch einzulegen oder dagegen zu klagen. Betroffene sollten außerdem unbedingt ihren Landesjagdverband oder den DJV informieren.

  • Bayerisches Innenmnisterium untersagt Neuausstellung von Waffenerlaubnissen für Selbsladebüchsen.
    Wie in der Anweisung aus dem bayerischen Innenministerium (siehe Bilder) ersichtlich ist, wurden die Waffenbehörden in Bayern heute angewiesen bis zu Klärung der Reichweite des Gerichtsurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016:

    • keine Waffenerlaubnisse für die vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betroffenen Waffen zu erteilen
    • bereits wirksam erteilte Waffenerlaubnisse aber in Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Auswertung entsprechend §45 Abs. 3 WaffG vorerst nicht zu widerrufen.

    Das bedeutet, alle die Bereits eine Waffe haben können diese bis zur Klärung in Bayern auf jeden Fall weiter benutzen. Neueintragungen von Waffen der betroffen Art sind in Bayern ab dem jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
    Nachtrag:
    Damit müsste Bayern nach NRW und Mecklenburg Vorpommern das dritte Bundesland sein, dass diese Praxis verfolgt.


    http://www.deutscher-jagdblog.…uasstellung-erlaubnissen/