Eingetragene Bezugsmenge

  • Hallo zusammen,
    habe heute meinen Wiederladerkurs abgeschlossen :winke: .
    Jetzt habe ich zuhause gleich mal online bei meiner Kreisbehörde das Formular zur Beantragung des § 27 ausgedruckt. Dabei ist mir aufgefallen, daß diese eine Beschränkung auf 3 kg Pulver pro beantragter Sorte enthält. Eigentlich sollte lt. meinem Kursleiter in BW der Erwerb mengenmässig nicht reglementiert sein. :thumbdown:
    Wie ist das bei euch geregelt???? ?(
    Danke für eure Meinungen

    Immer lustig und vergnügt- bis der A**** im Sarge liegt

  • Ich habe in meinem Antrag reingeschrieben: 52 Wochen pro Jahr, davon gehe ich an 40 Wochenenden Schießen.
    40 Trainings * 5 Jahre * 60 Schuß * 44 gn = 528000 grain. = 34 kg auf fünf Jahre.
    Der Beamte fand das "sehr transparent und überzeugend". So ist mein schein ausgestellt worden.
    Allerdings mit der Beschränkung, pro Jahr nur eine bestimmte Menge abzurufen.
    SP habe ich nur ein paar Kilo.

    Bis ich in Anschlag gehe, ist Schießen pure Wissenschaft.
    Liege ich hinter meinem Gewehr, ist Schießen reines Gefühl.

  • daß diese eine Beschränkung auf 3 kg Pulver pro beantragter Sorte

    Ist mit "Sorte" nur "NC" oder "SP" gemeint, oder sollst Du jetzt beispielsweise "Kemira N150" beantragen?

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  • Es dreht sich um 3 kg pro SP oder NC. Die Menge gilt dann für 5 Jahre und erscheint mir etwas sehr niedrig. Es ist ja die Menge die ich max. aufbewahren dürfte, aber wer hat schon Lust und ist bereit in 3 Jahren aufs Amt zu wackeln und eine Mengenerhöhung zu beantragen?

    Immer lustig und vergnügt- bis der A**** im Sarge liegt

  • servus Andeck,


    also bei mir ist 3 kg pro einkauf,heute 3 kg, morgen auch 3 kg in BW ist keine beschränkung wie in Bayern


    hast du einen kollegen in der nähe was steht bei ihm drin ?



    grüße fletschman

    grüße fletschman :wdl_blue:




    Der wo frühs aufsteht und in den Spiegel schaut ist für sich Verantwortlich :thumbup:


    pro Legal Interessengemeinschaft für Waffenbesitzer

    Firearms United

    Comes a Sound you will not Hear From a Place you will not See,

    Keines Menschens Geist hält, Sonne und Mond auf

  • Ich vermute doch auch eher, dass in dem Formular die Menge pro Einkauf gemeint ist, da 3kg auf 5 Jahre wirklich nicht viel ist. Sowas klärt man aber schlicht im persönlichen Gespräch mit dem SB.


    Vorher aber Gedanken über den geplanten Verbrauch der nächsten Jahre machen und mal eine plausible Menge hochrechnen (siehe Hrodgar), damit man in dem Gespräch argumentieren kann. (Das kommt nicht auf´s Kilo an, aber halt keine Fantasiezahlen).
    Bei uns wird auch eine Mengenbegrenzung eingetragen für den Gesamtzeitraum (pro Einkauf ist hier wurscht). Da gibt es aber keine festen Grenzen, der SB will das nur irgendwie halbwegs plausibel argumentiert haben. Bei Verlängerung nach 5 Jahren wird ja ohnehin geschaut, ob das halbwegs passt oder dann ggf. auch geändert. Ich habe für den ersten Schein 25kg NC und 5kg NC erhalten, was für hauptsächlichen Kurzwaffenbetrieb auch dicke reichte.

    Angegebene Ladedaten sind immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • Hallo,
    bei mir in Holsteinist damit der Kauf von NC im Jahr gemeint..
    Ich habe bei mir eingetragen 3Kg NC und 1Kg SP.
    Die Kg sind dein Jahres Kontingent.

    Ps: Jeder Wiederlader handelt eingenverantwortlich, keine Gewähr auf Richtigkeit.


    Wer nicht vom Weg abgekommt,
    bleibt auf der Strecke.

    • Offizieller Beitrag

    Also in NRW und RP sind im Pulverschein zwei Begrenzungen Standard.
    1. Gültig für die Zeit von 5 Jahren.
    2. Gültig für die maximale Gesamtmenge von xx Kilo.
    Rechtzeitig vor Erreichen der Zeitfrist ist ein Antrag auf Verlängerung angesagt.
    Sonst muss der Pulverschein samt Lehrgang erneuert werden.
    Selbstverständlich ist jede Ordnungsbehörde frei in weiteren Sicherheitsmaßnahmen.

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