Verfassungsklage gegen HA-Verbot für Jäger!

  • Verfassungsklage gegen HA-Verbot für Jäger!



    Die German Rifle Association bereitet eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor.
    Da so eine Klage schwierig ist, braucht man eine volle Kriegskasse, da die die passenden Anwälte, die besten auf Ihrem Gebiet sein müssen
    und diese sind natürlich nicht preiswert.


    "In der Vorbereitungsphase wird die Beschwerde von mehreren Rechtsanwälten so angelegt, dass – bei einer Ablehnung der Beschwerde – eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht werden kann. Das ist auch der Grund für die exorbitanten Kosten von bis zu 50.000 €."



    Aber lest selber


    http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/

  • Hintergrund zur Verfassungsklage


    von Katja Triebel


    Als das „postnormale“ Urteil des BVerwG am Karfreitag veröffentlicht wurde, welches alle Halbautomaten (auch Pistolen) zum Bedürfnis Jagd verbietet,.....



    http://german-rifle-associatio…-zur-ha-verfassungsklage/



  • Sehr geehrter Herr ,



    das Bundesverwaltungsgericht hatte im März dieses Jahres, unter kreativer Verwendung des
    Gesetzestextes und der Fehlinterpretierung von europäischen Abkommen zur Jagd, ein Urteil
    gesprochen, das de Facto den Besitz von halbautomatischen Langwaffen für Jäger verbietet,
    weil diese entgegen des sachlichen Verbotes nach §19 BJagdG trotzdem Magazine mit einem
    größeren Fassungsvermögen als zwei Patronen beim Schießen auf Wild verwenden könnten!
    (Wir berichteten)



    Wie wir soeben erfahren haben, will das BMEL im Zuge der Novellierung des BJagdG genau
    diesen Punkt mit aufgreifen und „eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis
    unverzüglich herbeizuführen.
    " Das BMI hat hierzu seine Unterstützung zugesagt.
    Minister Christian Schmidt (CSU) hält hiermit sein Wort gegebenes Wort.
    Bleibt jetzt nur noch abzuwarten, wie genau der Gesetzestext aussehen wird. Der DJV hatte
    hierzu bereits einen sinnvollen Vorschlag unterbreitet:



    Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins,
    das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die
    Nachsuche auf krank geschossenes oder verletztes Wild und das jagdliche Übungsschießen,
    wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann
    weitere Ausnahmen zulassen.



    Wichtiger Hinweis noch am Ende:
    Bis zur endgültigen Regelung sollten Jäger ihre halbautomatischen Langwaffen nicht zur Jagd
    führen. So lange gilt noch die Rechtsprechung (und hiermit das Quasi-Verbot) durch das
    BVerwG.



    Ein schönes Pfingstwochenende wünscht Ihnen
    Das prolegal-Team

    +++ Ich lade hauptsächlich Gewehrpatronen, alle meine Kurzwaffenpatronen mache ich auch selber +++

    +++ Für meine Ladedaten übernehme ich keine Gewähr +++



  • Sehr geehrter Herr XXX,



    Heute erhalten Sie den Bericht unsere stellv. Vorsitzenden reiner Assmann, der am 24.05.2016
    an der IMCO-Sitzung im Europäischen Parlament teilnahm:



    -----------------------------------------------------
    EU-Waffenkontrolle – Bericht aus Brüssel
    Am Dienstag, 24.05.2016, von 11:30 – 12:30 Uhr, erfolgte die Aussprache zum Bericht
    "Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, IMCO/8/05094", Berichterstatterin
    Vicky Ford. Der stellv. Vorsitzende Reiner Assmann war nach Brüssel gereist und hatte an
    dieser Ausschusssitzung teilgenommen.
    Gleich zu Beginn erklärte Vicky Ford, dass annähernd 850 Änderungsanträge vorlägen und
    dass das öffentliche, wie auch parlamentarische Interesse nach wie vor sehr groß seien.
    Zu den vorrangigen Inhalten sei zu sagen, dass die Kennzeichnung der einzelnen Waffenteile
    nicht immer möglich sei. Weiter wäre es wichtig, dass der Datenaustausch zwischen Händlern
    und Behörden effektiv gestaltet werden müsste.
    Zum Thema der Deaktivierungsverordnung erklärte sie, dass dieser Vorschlag neu überdacht
    werden müsste, da die Inhalte augenscheinlich mit der heißen Nadel gestrickt worden seien.
    Gerade auch das Thema des dauerhaften Umbaus von automatischen zu halbautomatischen
    Waffen müsse weiter erörtert werden.
    Insgesamt sollten die Änderungsanträge als nachvollziehbarer, transparenter und demokratischer
    Vorgang in die Abstimmung eingebracht werden. Der hierzu nötige Termin zur Abstimmung
    solle auf den Juli verschoben werden, da sonst die Zeit nicht ausreiche.
    Danach trugen die Vertreter von fünf Fraktionen ihre allseits bekannten Thesen vor. Interessant
    waren die Statements der Grünen und der Sozialdemokraten, die entgegen der schriftlich
    fixierten Änderungsanträge eine ungewohnte, verbale Diplomatie an den Tag legten, die Vorsitzende
    Vicky Ford lobten und sich natürlich mit der Verschiebung einverstanden erklärten.
    Danach gab es insgesamt 7 Wortmeldungen. Die Ausführungen von zwei der sieben MEP`s
    hoben sich deutlich von den anderen ab: MEP Christofer Fjellner erklärte, dass er die Notwendigkeit
    des Handelns verstehe, den Ansatz der Kommission jedoch völlig falsch fände, sich auf legale
    Waffen zu fokussieren. Er wies deutlich darauf hin, dass ein Halbautomaten-verbot lediglich
    die Legalwaffenbesitzer und eben nicht den Terror treffen würde. Er wiederholte seine Fragen
    nach der konkreten Zahl der Straftaten mit legalen Waffen, bzw. die Zahl der betroffenen
    Waffen an sich, die auch schon beim letzten Treffen seitens der Kommission nicht beantwortet
    worden waren.
    Zitat: „Wenn die Kommission diese beiden einfachen Fragen nicht beantworten kann, ist es
    nur vernünftig diese Gesetzesinitiative abzulehnen. Die Kommission sollte neu starten, da
    sie das Ziel verfehlt hat."
    MEP Richard Sulik fragte sich, warum sich die Kommission wundere und missverstanden
    fühle, wenn sie bürgerliche Freiheiten einschränken wolle und daraufhin von diesen Bürgern
    kritisiert werde. Er brachte seine Kritik gnadenlos auf den Punkt, indem er ausführte, dass kein
    Terrorist eine Waffenlizenz beantragen oder eine Waffe bei einem normalen Händler kaufen
    würde. Weiter gab er zu bedenken, dass bürgerliche Freiheiten wichtiger als die Meinung der
    Kommission seien. Die Damen und Herren dort würden sich verhalten, als wären sie Götter,
    die dem „Normalbürger" erzählen könnten, was er zu tun und zu lassen habe. Er würde den
    Kommissionsvorschlag am liebsten komplett ablehnen. Er selbst und seine Kollegen seien an
    40 der insgesamt 850 Änderungsanträge beteiligt.
    Dann ergriff die Vertreterin der Kommission das Wort, bedankte sich in aller Form bei Vicky
    Ford für die geleistete Arbeit und führte ohne Umschweife aus, dass die betroffenen Bürger
    niemals mit Terroristen über einen Kamm geschert werden sollten >>aber<<, sie benutzte tatsächlich
    das Wort „aber", man hätte sich genau umgesehen und dann die nötigen Evaluierungen angestoßen.
    Zuvor seien die Betroffenen, deren Verbände und die sonstigen Institutionen mit in die Beratungen
    einbezogen worden. Den Vorwurf hier in die falsche Richtung gesteuert zu haben, begegnete
    sie mit einem klaren „Nein!" Die Beweggründe seien ausschließlich darauf angelegt gewesen,
    den Weg von legal zu illegal zu unterbinden, da hierzu eben auch Einzelfälle die Veranlassung
    gegeben hätten. Aber man wolle ja den Sportschützen und Jägern das Leben in Bezug auf
    Halbautomaten nicht schwermachen (welch eine Farce).
    Vicky Ford erklärte in ihrem Abschlussstatement, dass sie sicherlich den Kommissionsvorschlag
    nicht in Gänze ablehnen möchte, da beispielsweise die bestehende Lücke des Rückbaus von
    deaktivierten Feuerwaffen geschlossen werden müsste. Die entsprechende Deaktivierungsrichtlinie
    gehört deutlich nachgebessert. Neben anderen Punkten müsse zum Thema der Aufbewahrung
    von Waffen und Munition nachberichtet werden. Auch das Thema in Bezug auf eine
    Versicherung bei den Waffenbesitzern sei noch nicht abschließend geklärt. Die Änderungsanträge
    müssten in den Kommissionsvorschlag einfließen und hierfür sei der angeführte Zeitraum nötig.
    prolegal e.V. wird bei der nächsten Ausschusssitzung im Juli anwesend sein und wieder berichten.
    Aus unserer Sicht ist das Anschreiben der Parlamentarier durch die betroffenen Bürger nach
    wie vor wichtig, da die Themen, Verbot von Halbautomaten nach bestimmten Kriterien, hier
    vor allem in Bezug auf die Magazinthematik, Versicherungspflicht für Waffenbesitzer, medizinische
    Überprüfungen, und Restriktionen beim Online-Handel nicht vom Tisch sind.







    prolegal - Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V.
    Postanschrift: Gartenstaße 12 - D-56357 Bogel
    Telefon: 06772/969-6522 - Di.-Do. 10:00-12:00 Uhr, außer Feiertage
    Fax: 06772/969-8425




    Sitz des Vereins: Gartenstraße 12 - 56357 Bogel
    Eingetragen beim Amtsgericht Mannheim Nr. VR 231365
    Vertreten durch: Dr. David Schiller - Reiner Assmann - Nico Catalano




    Internet: www.prolegal.de - E-Mail: info@prolegal.de



    Diese Email wurde versendet mit der Managementsoftware VereinsMANAGER der www.SEWOBE.com.

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    • Offizieller Beitrag

    Das werden wir sicher die Tage erfahren.....und leider muss ich dir vollumfänglich zustimmen.
    Die EU Innenminister haben sich ja bereits auf eine Verschärfung geeinigt. Sollte diese Vorlage durchgewunken werden, dann gute Nacht und willkommen in der neuen Welt.
    Diese wird uns alle sehr empfindlich treffen, viele von uns vermutlich sogar mit Enteignung von halbautomatischen Waffen (Kurz- und Langwaffen), welche mit Magazinen grösser 10 Schuss LW und größer 20 Schuss KW bestückt werden können. Diese fallen dann automatisch in Kat A, sind damit illegal und verboten (Also auch alle Glocks, CZ's,...) Damit wurde dann ein erster Schritt gegen illegale Waffen gemacht und die EU kann sich brüsten im Jahre 2016ff. eine grosse Anzahl illegaler Waffen aus dem Verkehr gezogen zu haben....sieht toll aus in den Statistiken und beruhigt die Bürger ungemein....
    Das diese legal erworben wurden und nur durch Gesetzesänderungen zu illegalen Waffen wurden.....das wird nirgends auftauchen.
    Mir stinkts gewaltig...ich werde kriminalisiert, enteignet, bevormundet....die Macht der EU ist definitiv zu gross und die Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten längst nur noch auf dem Papier gültig....


    Wie lange bleibt unser Hobby, unser Sport wohl noch legal durchführbar.....

  • Aus dem GRA Newsletter



    #EUGunban: Laut Nachrichten neue EU Waffengesetze bereits beschlossene Sache
    Hier die dpa-Meldung bei der Neuen Osnabrücker Zeitung zu dem Thema:
    http://www.noz.de/deutschland-…ht-soll-verscharft-werden
    Wir haben die gestellten Fragen im Artikel aus der Osnabrücker Zeitung einmal aus der Sicht eines Schützen beantwortet und kommen auf andere Antworten:
    Was würde sich für Schusswaffenbesitzer ändern?
    Für einige „nur“ das im Bericht angesprochene. Also Kosten und Bürokratie. Für viele andere würde es die Rückgabe von legal erworbenen Schusswaffen bedeuten. Dies nur, weil man das (gefährliche) Aussehen der Waffe mit der generellen Gefährlichkeit vermischt. Viele Diziplinen aus dem sportlichen Bereich würden einfach wegfallen, da diese nur mit den Waffen geschossen werden, die verboten werden sollen. Aber es trifft nicht nur die Schusswaffenbesitzer. Was ist mit den Herstellern, Händlern und Herstellern für Zubehör für eben diese Waffen? Einige Hersteller bzw Händler haben sich aufgrund der hohen Beliebtheit und Nachfrage auf genau diese Waffen spezialisiert. Für den Schützen bedeutet es viel. Aufgabe seines Sportes, Verlust der Waffen usw. Die Hersteller und Händler würden tiefe Einbußen, bis hin zur Schließung des Geschäftes hinnehmen müssen. Auch die Behörden haben dann schwer zu kämpfen. Herausfinden welche Waffen betroffen sind, diese zur Vernichtung einfordern, dokumentieren, lagern, weitergeben zur Vernichtung, Vernichtung. Immenser Personal- und Kostenaufwand. Das alles für 0,0 % mehr Sicherheit in de EU.
    Was käme auf Besitzer zu, deren Waffen nicht scharf schießen?
    Nicht nur die im Bericht angesprochenen Landwirte würden die Waffen registrieren müssen. Auch jeder, der eine bisher freie Waffen mit PTB zu Hause hat, ist dem Registrierungszwang dann unterlegen. Somit Kosten und Bürokratie. Wieder müssen die Behörden auch drunter leiden. Nachregistrierung und „füttern“ des nationalen Waffenregisters.
    Was ist mit dem Handel im Internet?
    Der Handel im Internet sollte anfangs komplett unterbunden werden. Das bequeme Bestellen auch aus dem Ausland würde unmöglich. Das Vergleichen von Angeboten aus ganz Deutschland würde erschwert und teileise unmöglich gemacht. Wie aus dem Bericht hervorgeht, ist die Vorgehensweise in Deutschland recht sicher. Man muss ja immer seine Waffenbesitzkarte bei solchen Käufen vorlegen.
    Was ist mit Besitzern von besonders gefährlichen Waffen? Sollen die überprüft werden?
    Was macht eine Waffe besonders gefährlich? Das Aussehen, die (meist schwarze) Farbe, die Magazinkapazität, die Länge der Waffe, der Pistolengriff an manchen Waffen, die zu verschießende Munition oder doch in erster Linie der Schütze selbst, der die Waffe abfeuert. Wohl am ehesten der Schütze. Was kann man nun tun, damit man das größte Risiko, den Schützen selbst, minimieren kann. Sicher kommen einem da die psychologischen Tests relativ schnell in den Sinn. Ob es ein wirksames Mittel ist, steht aber in Frage. Sicher würden Überprüfungen eine pychische Krankheit unter Umständen erkennen lassen. Ob man dadurch etwas verhindert ist fraglich. Sollte man die Waffen entziehen, weil eine psychische Erkrankung festgestellt wurde, hat man noch nichts gewonnen. Die Vergangenheit lehrt uns, dass man keine Schusswaffe braucht um mehere Menschen zu verletzen oder sogar zu töten. Wenn man nun noch die eh verschwindend geringen Delikte mit legalen Schusswaffen hernimmt und prüft, welche aufgrund einer psychischen Störung verübt wurden, hat man eine Zahl, die sich im einstellingen Bereich befindet. Jetzt noch alle „Kurzschlusstaten“ wegrechnen, die keine psychologische Untersuchung erahnen oder verhindern kann, sind wir wohl bei unserer bekannten 0.
    Würde man mit den neuen Vorgaben Anschläge wie in Paris erschweren?
    Klare Antwort: Nein. Kein Terrorist lässt ich durch Verschärfungen abschrecken, die ihn nicht im geringsten an seinen Taten hindern würden. Es ist wohl damit vergleichbar, als würde man die Führerscheinprüfung für Autos verschärfen um das Schwarzfahren unterbinden zu wollen.
    Kann sich an diesen Plänen noch etwas ändern?
    Ich hoffe weiterhin, dass der Vorschlag der EU komplett zurückgewiesen wird. Wie die Chancen dafür stehen, kann ich momentan nicht einschätzen. Es gibt einige Entwicklungen, die einen Trend bei der Entscheidungsfindung einzelner EU Parlamentarier erahnen lassen. Beim letzen Versuch der Verschärfung des Waffenrechts auf EU- Ebene wurde der damalige Vorschlag komplett zurückgewiesen. Jetzt spielt die Angst der EU Bürger und das „handeln wollen“ der Parlamentarier eine große Rolle. Ich hoffe, dass alle aus den richtigen Gründen und zum Schutz vor Terroristen handeln wollen. Leider ist die Verschärfung des Waffenrechts in dieser Art und Weise nicht zielführend.

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