spezielle Frage Waffenrecht

  • Moin,


    aufgrund eines anderen Vorgangs im Bereich Sprengstoffrecht/Wiederladeschein habe ich die Befürchtung das es bei meiner Sachbearbeiterin Probleme geben wird bezüglich jagdlicher KW mit sportlichem Vorbesitz von 2 oder mehr KW. Deshalb brauche ich ein paar Infos.


    Ist hier jemand aus dem Landkreis Osnabrück aktiv, der als Sportschütze schon 2 oder mehr KW hatte und dann den Jagdschein erworben hat?


    Ich suche nach Präzedenzfällen, bitte keine Diskussion um die rechtliche Lage......die ist sehr kompliziert und dabei möchte ich es erstmal belassen.

  • die sportwaffen gelten normalerweise NICHT als jagdlich gebrauchsfaehig. so ist es jedenfalls bis jetzt bei mir so gelaufen. du nimmst ja nicht ein rennpferd zum pfluegen oder ???? lach

    "Wenn dich Diana küsst, greif dem Luder gleich untern Rock!"

  • Grundsätzlich richtet sich der Besitz von Kurzwaffen nach dem Bedürfnis, nicht nach Befürchtungen. Als Jäger hast du automatisch das Bedürfnis für zwei Kurzwaffen. Ein Kontingent als Sportschütze ist dabei unerheblich, da das ein völlig anderes Bedürfnis ist und nicht vermischt werden kann/darf. ==> Sportwaffe ist nicht gleich Fangschusswaffe.


    Ich hatte ähnliche Diskussionen mit der Dame vom Verband, die der Meinung war ich hätte doch schon Grosskaliber (357) als Fangschuss, die könnte ich doch auch als Sportschütze nutzen. Eine kurze Erklärung führte dann zur Bedürfniserteilung 357 als Sportschütze.


    Kurz und Gut: Jagdlöiches Kontingent kann/darf nicht mit sportlichem Kontingent vermischt werden.

  • Betrifft mich jetzt selber nicht, aber bei uns im Verein ist jemand der Sportschütze und Jäger ist. Er hat extra für den Sport zig Kurzwaffen, und speziell für die Jagd seine 2 Kurzwaffen. Was will man im Wald mit einer schweren langen Kurzwaffe die total unpraktikabel ist ? Das ist sein Argument und kam so durch damit ohne Probleme.

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:


    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

  • Betrifft mich jetzt selber nicht, aber bei uns im Verein ist jemand der Sportschütze und Jäger ist. Er hat extra für den Sport zig Kurzwaffen, und speziell für die Jagd seine 2 Kurzwaffen. Was will man im Wald mit einer schweren langen Kurzwaffe die total unpraktikabel ist ? Das ist sein Argument und kam so durch damit ohne Probleme.

    Eigentlich muß er das nicht begründen, da, wie weiter oben schon beschrieben, zwei rechtlich getrennte und voneinander unabhängige Bedürfnisse.

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich muß er das nicht begründen, da, wie weiter oben schon beschrieben, zwei rechtlich getrennte und voneinander unabhängige Bedürfnisse.

    Mitunter kommt man bei manchen Mittarbeitern Deutscher Behörden nicht ohne den Rechtsweg zu seinem Recht.
    Das hat aber mehr mit Willkür und/oder Auslegung/Rechtsbeugung zu tun.

    Traurig genug. :weinen:

  • Mitunter kommt man bei manchen Mittarbeitern Deutscher Behörden nicht ohne den Rechtsweg zu seinem Recht.
    Das hat aber mehr mit Willkür und/oder Auslegung/Rechtsbeugung zu tun.

    Traurig genug. :weinen:


    Mag sein.


    Aber ich halte es für falsch, es "technisch" zu begründen!


    Das ist ein Einfallstor für weitere Beschränkungen.


    Wer definiert, was eine "jagdlich sinnvolle" Waffe ist?


    Wie man an einigen Threads hier im Forum sehen kann, gibt es selbst unter Jägern sehr unterschiedliche Meinungen dazu.


    Und das ist auch vollkommen in Ordnung, da die persönlichen Vorlieben und jagdlichen Gegebenheiten sich sehr unterscheiden.

    • Offizieller Beitrag

    @Exilsauerländer sucht eigentlich einen Kontakt zu jemand, der Erfahrung mit seiner Sachbearbeiterin hat.


    Nur gut dass er wie viele im Forum keinen Karteneintrag gemacht hat. Ich habe bei mir die Kreisstadt angegeben. Würden das mehr machen hätte er selber über die Karte schauen können, ob ggf. ein User in seiner Nähe ist und den per PN anschreiben können. Aber warum einfach wenn es auch anders geht.


    Exilsauerländer - Wie du merkst, wird deiner Bitte nicht entsprochen und es wird "wild" geschrieben.


    Es ist auch nicht so richtig klar, wo dein Problem liegt da es bei einem Präzedenzfall wichtig ist, dass die Fälle identisch/vergleichbar sind - sonst nutzt das nicht.


    Dafür ist dein Input etwas zu dürftig.


    Exilsauerländer - das brauchst du jetzt nicht lesen da es keine Antwort auf deine Frage enthält.


    - Für die restlichen User:


    Ich versuche es zusammen zu fassen was bei mir angekommen ist bzw. meine Gedanken dazu:


    Er hatte mit einer Sachbearbeiterin in der Vergangenheit Probleme im Bereich Sprengstoff-/Waffenrecht.

    - Anmerkung: Damit schmeißt er zwei unterschiedliche Bereiche in einen Topf - wo liegt nun das Problem? Das wissen wir nicht!


    Die gesetzlichen Regelungen sind eigentlich im Bereich Waffenrecht Jäger/Sportschütze/Verwendung der Kurzwaffen/Bedürfnis nicht so kompliziert.


    Allerdings finde ich es zielführender, wenn reine Sportschützen die nicht beide Welten kennen, sich mit "Vermutungen" etwas zurück halten!


    Wenn ich an die ganzen Kollegen denke die als reiner Sportschütze ("Freizeitsportler") eine Glock, Beretta oder CZ... von der Stange gekauft haben und später den Jagdschein gemacht haben - was spricht dagegen solche Pistolen mit auf die Jagd zu nehmen? Daher finde ich es nicht Hilfreich, immer gleich von den "TOP Sportwaffen" auszugehen. Dem ist meist nicht so bei GK Kurzwaffen - meine Erfahrung.


    Man muss es halt mit dem Amt klären und da liegt nicht das Problem - habe das noch nie gehört und ich kenne sehr viele Sportschützen, bei denen genau das der Fall war...


    Natürlich kann es zu Problemen in ganz speziellen Fällen kommen, wenn es bei der Kommunikation nicht richtig funktioniert:


    - Der Jäger tritt aus seinem Schützenverein/Schießsportverband aus - Meldung vom Verein an das Amt erfolgt unverzüglich - man wird vom Amt angeschrieben und muss ein Bedürfnis nachweisen - die über das sportliche Bedürfnis angeschafften Waffen müssten umgewidmet oder veräußert werden - Problem wenn man mehr als zwei Kurzwaffen hat, man aber nur zwei haben darf...


    Das würde ich mit dem Amt regeln bevor ich aus dem Verein austrete... Sonst hat man ggf. die Arschkarte. Ggf vorher in einen Verein eintreten, der einem besser "passt".


    - Ich widme eine bislang sportlich genutzte Kurzwaffe um von sportlich auf jagdlich. Bei einem zukünftigen Bedürfnisantrag über den Sportverband kann es sein, dass kein Bedürfnis für eine weitere Waffe erfolgt, wenn die bisherigen Waffen über den Sportverband gelaufen sind - zumindest besteht Klärungsbedarf und es wird zu Rückfragen kommen. Das ist aber nicht das Problem vom Amt, das liegt dann am Verband.


    - Ich verwende die Kurzwaffe jagdlich wie auch sportlich und habe das mit dem Amt so geregelt, dass ich die Waffe sowohl als auch nutzen kann. Auch hier sehe ich das Problem in der Zukunft beim Verband und nicht beim Amt.


    Meine Erfahrung mit den Ämtern waren bislang uneingeschränkt positiv (Wartezeiten lasse ich mal aus).


    Teilweise haben die Sachbearbeiter nicht den ultimativen Durchblick. In den Fällen die es auch gab (nicht bei mir selbst aber Fälle, bei denen ich mich eingeschaltet habe), konnten alle zu einem positiven Abschluss gebracht werden...


    Es kommt meist darauf an, wie kommuniziert wird. Sobald es beginnt "schriftlich" zu werden und man das nicht Auge in Auge regelt, sind die Probleme vorprogrammiert.


    Sodele


    Das sind die Gedanken die ich dazu habe und auch viele von euch. Ich habe es gleich für euch mitgeschrieben damit hach diesem Post dem Wunsch von


    Exilsauerländer


    entsprochen wird und nur ganz speziell zu seinem Thema geantwortet wird. Also bitte #1 lesen und falls jemand eine Ahnung hat das mal per PN abklären.


    Danke :winke:

  • Da inzwischen (war ja nicht immer so) in Xwaffe auch das Bedürfnis hinterlegt wird, ist die Trennung zwischen Sportwaffen und Jagdwaffen ja inzwischen klar.


    Viele Waffenbehörden interpretierten früher das "Jägerkontingent" so, dass maximal 2 KW genehmigt werden, egal was da komme. Manche verlangten früher, dass Sportwaffen für die Jagd verwendet werden, was ja nun ganz klar nicht mehr geht - das wäre (ohne entsprechende Vereinbarung mit der Waffenbehörde) eine Verwendung außerhalb des Bedürfnisses, was prinzipiell zuverlässigkeitsrelevant wäre.


    Die speziellen Verhältnisse der Waffenbehörde in Osnabrück sind mir nicht bekannt, aber in der Regel kann man wenn man sauber argumentiert vieles erreichen. Eine unnötige Konfrontation mit der Behörde führt aber selten zum Ziel.


    Ein Sportschütze mit Jagdschein muss sich sicher fragen lassen, wofür er eine 4. und 5. Glock benötigt. Besteht das Sportkontigent aber nicht aus "Gebrauchswaffen" sondern aus hochgezüchteten Sportgeräten, stellt sich so eine Frage eher nicht, Der "Gedanke" hinter dem Jägerkontingent ist, eine großkalibrige KW für Jagdschutz/Fangschuß und eine kleinkalibrige für die Fallenjagd - wird das zu oft anders gehandhabt kann es ganz schnell gehen, dass das in einem Runderlass so auch drinsteht. Da hätte dann niemand was davon.


    Viele SB in den Ämtern sind keine Spezialisten, die aus der Waffenbezeichnung sofort ein Bild vor sich haben (viele Sportkameraden, Jagdfreunde und sogar Waffenhändler aber auch nicht). Die SB sind Mitarbeiter aus dem mittleren Dienst, die man oft genug in dieses Amt gegen der Willen gesetzt hat. Sie haben oft zu Waffen nur einen dienstlichen Bezug. Von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle erwartet man ja auch nicht, dass er die technischen Finessen an Auto und Motorrad versteht.


    Aus meiner Erfahrung heraus ist es sinnvoll, den direkten Kontakt zum SB oder dem Amtsleiter zu suchen, wenn etwas außer der Norm passieren soll. Oft verstehen die in der Behörde nicht, was eine Sache in der Praxis bedeutet. Dazu muss man das aber schon einmal für sich selbst schlüssig begründen können (außer dem WILL ICH ABER SO eines Kleinkindes). Kann ich das, gilt es diese schlüssige Begründung dem Amt zu erklären. Das Amt kann dann vieles möglich machen. Wenn so ein SB oder Amtsleiter aber das Gefühl hat, verkackeiert zu werden, können die sich auch hinter Positionen verschanzen und NEIN sagen. Eine Konfrontation bringt dann weder dem Einzelnen was noch allen anderen LWB.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Leutes, ich habe explizit geschrieben, das ich keine Diskussion über die rechtliche Situation möchte. Ich habe mich da SEHR intensiv eingelesen. Die Situation ist rechtlich kompliziert, DABEI MÖCHTE ICH ES HIER BELASSEN, BITTE.


    Ich suche jemanden, der das gleiche Problem, bzw die gleiche Sitaution im Landkreis Osnabrück hatte, am besten NICHT bei meiner SB, damit ich ggf beim Landkreis auf Gleichbehandlung plädieren kann. Ist hier jemand aktiv der 2 oder mehr sportliche Kurzwaffen hatte bevor er Jäger geworden ist und im Landkreis Osnabrück wohnt (nicht in der Stadt, das ist ein anderes Amt, und da hätte ich schon einen Präzädenzfall)? Das würde mir dann weiter helfen.


    @Zapaca


    Danke das du versuchst mir zu helfen. Ich weiß das Waffen- und Sprengstoffrecht zwei verschiedenen Sachen sind, in meinem Fall ist es aber die selbe SB. Der Fall den ich da angeschnitten habe ist nicht ganz einfach und trifft nur bei der Art der Argumentation eines Falls auf die aktuelle Lage zu, ist hier also nicht wirklich relevant. Was für mich relevant ist: Ich suche Kontakt zu jemandem der im Landkreis Osnabrück wohnt und nachdem er/sie auf ein sportlich Bedürfnis mehr als 2 KW erworben hatte den Jagschein erworben hat und dann jagdliche KW beantragen wollte/hat.

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