Vihtavuori Pulver. Wann ca. produziert?

  • Habe die Möglichkeit an 2 volle, noch original verschlossene mit intakten Sicherungsringen, Dosen Vihtavuori aus einem Nachlass zu kommen. Würde ideal zu meiner .308, bzw. zukünftigen .223 passen.

    Da die Postleitzahlen des Importeurs noch 4-stellig ist, muss die Produktion auf jeden Fall vor 1993 gewesen sein.

    Hat jemand genauere Kenntnis welchem Zeitraum die jeweilige Verpackung zuzuordnen ist.



    Aus dem selben Nachlass gibt es auch noch ungenutzte Norma 200 Dosen. Dort steht das Produktionsdatum drauf. 1999 von Norma. Der Stempel des Importeurs (einer der 2 Großen in Deutschland) für den Vertrieb ist 2007. Also erst 8 Jahre nach Produktion hier in den deutschen Vertrieb gekommen und meines Wissens auch erst ca. 2009 ver-/gekauft worden.

  • ich will mich jetzt nicht zu sehr aus dem fenster lehnen aber die prüfnummern (einmal der deva und einmal vom eichamt) sind 4 / 78 und 2 / 81.

    das könnte ja die zeit ggf ein wenig eingrenzen

    • Offizieller Beitrag

    Rene2109

    Erlaube mir bitte eine Gegenfrage.

    Würdest Du Zigaretten gleichen Alters noch selbst rauchen? Oder Kopfschmerztabletten noch verwenden?


    Für mich wäre es genau das richtige Pulver für ein kleines Feuerwerk am Abend im Garten.

  • ich will mich jetzt nicht zu sehr aus dem fenster lehnen aber die prüfnummern (einmal der deva und einmal vom eichamt) sind 4 / 78 und 2 / 81.

    das könnte ja die zeit ggf ein wenig eingrenzen

    Habe noch 3 N110 Behälter im Keller. Die 2 ab Produktion 2010 haben keine Beispielladung mit Prüfnummer mehr. Der mit dem Produktionsjahr 2008 hat noch eine mit einer Deva Prüfnummer aus dem Jahr 1990. Sind also 18 Jahre und helfen somit wenig beim eingrenzen. Würde aber auch bedeuten das sich mindestens 18 Jahre das Pulver nicht geändert hat.

  • Würde aber auch bedeuten das sich mindestens 18 Jahre das Pulver nicht geändert hat.

    Das Pulver ändert sich mit jedem LOS, wenn auch nur geringfügig.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Prüfnummer kann sich nicht auf das Pulverlos beziehen.

    Völlig unmöglich.

    Aber da auch die Kennzeichnung heute eine große Rolle spielt, ist das Thema für mich durch.


    Hauptsache Ihr wisst, wie Ihr damit umgeht.

  • treppenfahrer

    Die Prüfnummer bezieht sich auf eine durch die Prüfstelle geprüfte Beispielladung mit der Pulversorte.

    Norfok

    Die Losschwanken sollten auf Grund der Genauigkeit der eingesetzten Messtechniken bei der Herstellung außer bei Rezepturänderungen vernachlässigbar sein. Da sollten selbst die Schwankungen innerhalb eines Loses durch ungleichmässiges Mischen größer sein.

    treppenfahrer

    -Zigaretten ja (zumindest bevor ich vor 14 Jahren aufgehört habe)

    -Kopfschmerztabletten Nein, da Apotheke direkt nebenan und Paracetamol unter einem Euro

    -Schokolade ja

    -Die EPa's während meiner Zeit beim Bund waren auch älter und die Hartkekse aus den 70ern würde ich heute noch essen. Super lecker.

  • die Blechdosen sind mir nach 1994 nicht mehr über den Weg gelaufen. Der Aufkleber des N140 ist mit einer alten Dose von mir Identisch, die ich lt. recht verblichener 27er Kopie 1993 gekauft hatte.

    Ich würde zwar keine Zigarette von '93 rauchen, aber eine von 2021 genausowenig:)

    Wenn das Pulver gut gelagert wurde, geht das. Also :laden: oder gibs mir :thumbsu:

    • Offizieller Beitrag

    Gedanken die mir gerade kommen - :krat:


    Ganz dunkel erinnere ich mich an Diskussionen im Forum - Gesetzesänderung - Gebinde - alte Deklarierung auf dem Gebinde - überlassen... da war doch was :krat:


    Könnt ihr euch erinnern? hatten wir hier lange durchgekaut.


    Und wenn ich mich richtig entsinne was das Fazit der Diskussionen bez. der letzten Gesetzesänderung und der nachgeschobenen Regelung war, weil wir selber hätten unsere eigenen, nicht entsprechend deklarierten Pulver, weiter verladen dürfen...


    - da kam dann aber doch was, damit man sein altes Pulver dann doch aufbrauchen durfte, aber ich durfte es keinem "berechtigten WL überlassen".


    Helft mir - bring ich da etwas durcheinander? Falls NEIN bitte Kommentar mit NEIN - falls ich nicht falsch liege bitte Daumen hoch (Daumen runter haben wir ja nicht).


    Und falls ich nicht falsch liege ist das die Antwort für Rene:


    1.) "wo kein Kläger da kein Richter" aber dann schrei das nicht in die Welt hinaus oder

    2.) der Verblichene hatte keinen gültigen Schein mehr und das Pulver ist sowiso dadurch illegal geworden.

    3.) Die Erben haben kein Problem wenn sie auf dem Amt anrufen und das abholen lassen. Sie haben eben etws gefunden was "suspekt" ist


    Warum sollte "ich" mir so ein Problem ans Bein binden. Aus gefälligkeit? Um ein paar Euro zu sparen?...


    Ich gehe davon aus, Rene2109 hat das Pulver nicht übernommen.


    Davon gehen "wir" mal aus und, dass er das den Erben geraten hat das Pulver abholen zu lassen. Nicht selber in die Finger nehmen wenn sie nicht berechtigt sind...


    Mann - war das mal wieder eine Geburt :kak:

  • Dieses Thema enthält 3 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.