Verlängerung der Bescheinigung nach § 27 SprengG

  • Habe gerade einen Antrag auf Verlängerung der Bescheinigung nach § 27 SprengG gestellt. Beim Kauf von Pulver wurde ich vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung im November abläuft und man den Antrag auf Verlängerung eigentlich 3 Monate vorher schon stellen muss. Er sagte mir aber auch ich solle meinen Antrag ruhig noch stellen, weil das von den Behörden verschieden gehandhabt wird. Nach dem Gesetz muss der Antrag vor Ablauf der Bescheinigung gestellt werden. Eine gesetzliche Grundlage für die genannten 3 Monate habe ich nicht gefunden. Wer kann mir dazu etwas sagen.

  • Je nach Behörde dauert die Verlängerung seeehr lange. Jetzt zu Coronazeiten noch länger. Drei Monate hat früher mal ausgereicht. Ob das jetzt noch reicht, ist fraglich. Dazu kommt, wenn dir die Bescheinigung innerhalb der Bearbeitungszeit abläuft, hast du noch vorhandenes Pulver illegal. Ein weiterer Grund sehr frühzeitig neu zu beantragen und darauf zu achten, dass noch vorhandenes Pulver verladen ist, wenn es droht knapp zu werden. In sofern ist der gut gemeinte Hinweis schon berechtigt, auch wenn es nirgendwo steht.

    • Offizieller Beitrag

    Targetmaster

    Lass Dir einfach von Deiner Behörde schriftlich mitteilen was „rechtzeitig“ für sie für ein Zeitraum ist.

  • Immer besser n paar Monate es früher zu machen. Zu früh ist nicht so schlimm wie zu spät ;)

    Die prüfen ja die Zuverlässigkeit und den Verfassungsschutz, das hat bei mir ca einen Monat gedauert.

    Benutzung der Ladedaten auf eigene Gefahr! Ohne Gewähr.

    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Je nach Struktur der Behörde geht es schneller oder langsamer. Wenn Waffenbehörde und Sprengstoff behörde dieselbe Stelle ist, kann es sehr schnell gehen, weil u.U. die Prüfungen schon vorliegen.

    In BB sind es zwei unterschiedliche.


    Wenn es knapp wird, hat anrufen noch nie geschadet 😉

    Sonst hast du viel zu tun um dein frisches Pulver zu verladen

    :peit:

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt auch darauf an, ob noch eine "frische" Regelüberprüfung im System ist, oder ob eine Überprüfung gemacht werden muss.


    Wenn keine Überprüfung vorgenommen werden muss, geht es entsprechend schneller als anders herum.


    Wichtig inzwischen (bei mir jedenfalls) aktuellen Schießnachweis mit einreichen als Bestätigung für das Bedürfnis.


    Glaubte es bei der letzten Verlängerung meinem Schützenkollegen nicht und wurde auf dem Amt eines Besseren belehrt.

  • Ich hab einige Wochen vorher mit dem zuständigen Sachbarbeiter telefoniert und benötigte Dokumente per email eingereicht.

    Dann mit Termin den schriftlichen Antrag abgegeben und innerhalb einer Woche war die Pappe wieder da.

    ... laborierst du noch oder schiesst du schon? :peit:

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