Wer findet den Fehler ......
Ist aktuell auf eGun eingestellt....
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenWer findet den Fehler ......
Ist aktuell auf eGun eingestellt....
Wer findet den Fehler ......
Ist aktuell auf eGun eingestellt....
Ist das Geschoss mit der hellen spitze nicht ein ganz ganz Böses Geschoss ?
Weiße Spitze = API?
Dieses meine ich nicht einmal.
Gab mal Ungarische Surplus,die hatten Silberfarbene Spitzen.(Weicheisenkern)
Die waren absolut harmlos.
Wer findet den Fehler ......
Ist aktuell auf eGun eingestellt....
ich glaube er meint das Leuchtspurgeschoss ganz rechts
Der "Bodenfund" mit schwarzer Spitze? Könnte sein.
oder meinst du das Geschoss mit roter Spitze? Das könnte auch eine GECO mit Plastespitze sein.
Hm, mit welcher EWB soll dieses unspezifizierte Sammelsurium erworben werden dürfen?
2x L'Spur
Die Blaue Kurzbahn hat eine rote Spitze.
Und einmal eine "Klassische" L'Spur
Das mit der roten Plastik Spitze meine ich dabei nicht.
Eventuell hat er ja eine Berechtigung dafür.....
Hm, mit welcher EWB soll dieses unspezifizierte Sammelsurium erworben werden dürfen?
In so einem Schützenleben sammelt sich halt schon hin und wieder was an. Vor allem früher als Erwerb und Besitz von Munition noch getrennt betrachtet wurde. Erwerb war nur mit Schein möglich, Besitz war frei. Was man erstmal hatte das hatte man, bis auf die böse Munition halt, die war damals auch schon böse.
Selbes vor nicht allzu langer Zeit auf Messen. Da gabs Händler die haben 1000 Stück weise die bösen Geschosse mit schwarzen und roten Spitzen verkauft da damals die Geschosse ansich nicht verboten waren, nur die Munition...
Um auf deine Frage zurückzukommen, wenn man die böse Munition weglässt dann kann der Rest von einem Munitionssammler (mit entsprechendem Sammelgebiet) sicher erworben werden.
Gattler8.8 Jep, gab / gibt auch Kurzbahn Leuchtspur :thumbsu:
Hm, mit welcher EWB soll dieses unspezifizierte Sammelsurium erworben werden dürfen?
mal vorausgesetzt, dass es keine bösen Sachen dabei hätte (Hartkern, Leuchtspur = KrWaffKontrollG, bzw. Kriegswaffenliste Nr. 50), dann mit Jagdschein (§13(1) WaffG)
Gerade Hartkerngeschosse sind für den Laien kaum/gar nicht zerstörungsfrei erkennbar und bergen immenses Potential sich negativ auf die Zuverlässigkeit auszuwirken, da hier schon Fahrlässigkeit ausreichend ist.