Hallo zusammen,
meine Behörde in Rheinland-Pfalz ist der Ansicht dass eine Erhöhung der NC Pulvermenge über die bereits bestehende Eintragung eine Verwaltungsgebühr nach sich zieht die sich berechnet über 10€ pro 1kg zusätzliches Pulver.
Gibt es dazu mittlerweile gesetzliche Vorgaben, falls nein wie kann man höflich nachfragen und sich diese Praxis begründen lassen?
Gruß, Thomas