Erhöhung der Pulvermenge - Verwaltungsgebühr

  • Hallo zusammen,


    meine Behörde in Rheinland-Pfalz ist der Ansicht dass eine Erhöhung der NC Pulvermenge über die bereits bestehende Eintragung eine Verwaltungsgebühr nach sich zieht die sich berechnet über 10€ pro 1kg zusätzliches Pulver.

    Gibt es dazu mittlerweile gesetzliche Vorgaben, falls nein wie kann man höflich nachfragen und sich diese Praxis begründen lassen?


    Gruß, Thomas

  • Wieviel Grundmenge gewährt dir deine Behörde denn?

    Bei mir, ebenfalls RLP sind das 19kg NC und 1kg SP, das scheint nach Aussage meines Pulverhändlers schon recht ordentlich, andere Kunden hätten lt. seiner Aussage <10kg NC eingetragen.

    Es scheint wohl aber auch Behörden geben die "unbegrenzt" in den Schein eintragen würden.


    Bei den Gebühren hat das Landratsamt/Kreisverwaltung relativ viel Spielraum, mir wäre nicht bekannt das für die + €/kg einen im Gesetz fest definierten Wert gibt.


    Habe auch schon gehört, dass bei der hier ansässigen Behörde bei Ausstellung des Scheins eine höhere Grundmenge eingetragen wurde ohne zusätzliche Berechnung dieser wenn der Antragssteller zu Protokoll gibt, nebst dem Schießsport auch für die Jagd zu laden.

    Ein höfliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter kann da sicherlich weiterhelfen, vlt. gibt es bei dir ja auch solche Sonderregelungen, bzw ist eine vorzeitige Verlängerung des Scheins günstiger als sich für 100 Euro weitere 10kg eintragen zu lassen.

  • Man gewährt 10kg NC Pulver bei Neuausstellung.


    Die Frage ist ja inwiefern es korrekt ist dass sich die Gebühr nach der Pulvermenge berechnen lässt, Verwaltungsaufwand als Pauschale kann ich mir ja vorstellen und auch akzeptieren, aber angenommen ich benötige einen Mehrbedarf von 20kg, dann wäre da eine Gebühr von 20kg * 10€/kg = 200€ im Raum.

    Womit soll das gerechtfertigt sein?

  • Ich habe bei meiner Behörde 50 kg beantragt. Da es recht viel ist, hat die Vorgesetzt der SBine kurz mit mir gesprochen, sich die Schießtermine zeigen lassen (natürlich auch kopiert) und genehmigt.


    Edit: Bei uns (2 Ämter in Hessen) werden standardmäßig 25 kg ohne weitere Nachweise genehmigt.


    Die absurde Höhe und die pro kg Regel scheint mir eher eine gezielte Gängelung zu sein. Natürlich muss man bei erhöhter Menge prüfen ob der Bedarf auch da ist, aber der Nachweis erfolgt ja durch Schieß Termine und den eingetragenen Verbrauch im Heft. Ich kenne den Stundensatz der Ämter nicht. Aber 100€ stehen in keinem Verhältnis zu 2 Minuten Kopieren und Einträge zählen!


    Meines Wissens nach müssen Gebühren begründet werden. Ich meine von Chemnitzer oder Dunkelschwarz mal was dazu gelesen zu haben.

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    • Offizieller Beitrag

    @TomWess


    Bei mir ist z.B. die Kommune zuständig und nicht das Landratsamt.


    Wir hatten und haben teilweise noch Gebühren aus der Euro Umstellung, die sehr günstig sind.


    Da ich einen guten Draht zum Amtsleiter habe, hatte ich ihn mal auf die Gebühren angesprochen (weil das immer so krumme Beträge waren).


    Als Antwort bekam ich, dass das die Kommune in ihrer Gebührenordnung festschreibt.


    Er müsste den Aufwand berechnen und dokumentieren. Dann müsste das vom Stadtrat beschlossen/genehmigt werden.


    Er komme aber nicht dazu das.....


    Er dürfe Gebühren nicht willkürlich festsetzen.


    Das mal in Kürze.


    So lässt sich erklären, warum Gebühren überall änderst sind.


    Mancherorts sind die Amtsstuben Jägern und Sportschützen noch wohlgesonnen :thumbup:

  • Bei uns geht es relativ unkompliziert, dafür wollen sie pro Änderung der Pulvermenge 50 €.

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