Alkohol & Waffen • Wann ist die WBK weg?

  • Ich bin per Zufall über dieses Video gestolpert. Für mich ist das Video recht uninteressant, da ich so gut wie keinen Alkohol trinke. Und wenn ich Auto fahren muss, schieße ( Training / Wettkampf ) und Waffen transportiere, dann nippe ich noch nicht mal an Alkohol.


    Vielleicht interessiert den einen oder anderen das Video, der gerne mal nach einem Wettkampf oder Training zb. mit einem Glas Wein oder Bier anstoßen möchte.


    Um unnötige Diskussionen und das Schließen des Beitrags durch die Moderatoren zu vermeiden, nachfolgender Hinweis von mir:

    Mein Beitrag ist weder politisch gemeint. Ich habe auch kein Problem mit Menschen, die Alkohol mögen. Der Beitrag ist auch völlig MWD neutral von mir gemeint. Ich bin vollkommen neutral gegenüber Autofahrer, Sportschützen, Jäger und Wiederlader oder wer auch immer sich angesprochen fühlen sollte.


    Sollte mein Beitrag oder Video nicht in die Laberecke oder zum Forum passen, dann bin ich auch nicht böse, wenn der Beitrag gelöscht oder geschlossen wird.


    Sollte es jetzt noch jemand geben, der sich auf den Schlips getreten fühlt, kann mir gerne eine private Nachricht schreiben, dann werde ich mich gerne entschuldigen.

    Gruß

    Peter


    Rechtschreibfehler in den Texten sind keine Faulheit oder Ignoranz. :winke:

    Ich habe eine Rechtschreibschwäche.:mauer: Durch die Rechtschreibprüfung versuche ich die Fehler einigermaßen im Zaum zu halten.

  • Es gilt solange man schießt bzw. mit Waffen hantiert 0,0 Promille. Wird man auf dem Weg nach hause kontrolliert gilt das Gleiche wie für jeden anderen Kfz Fahrer auch. So zumindest hier bei uns in Bayern.


    Quelle: Mich hat es selber schon mal erwischt als ich nach dem Schießen ein leichtes Weißbier getrunken habe und dann auf dem Nachhauseweg in eine Kontrolle kam.

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist das eigentlich, wenn das Amt zur Kontrolle kommt und man gerade am Feierabend Bier nippt? Darf die Waffe nicht aus dem Schrank nehmen :bier:

    Sonst wird alles gleich mitgenommen :mauer:

  • Ich trinke gerne Bier, das macht mir Spaß und schmeckt aber wenn ich zur Jagd oder zum Schiessen fahre, Wiederlade oder sonst was mit Waffen mache bin ich so abstinent, dass es sogar dem Papst peinlich wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Aber weil das wirklich kein Thema für Späße ist:


    Ist auch ein Thema für die Standaufsicht wo man aufpassen muss. Zumindest trichtere ich das bei den Sachkundelehrgängen den Teilnehmern ein :lol:


    Heute ist das eigentlich kaum noch ein Problem, aber dennoch aufpassen - früher war das noch anders...

  • Das was der Typ da labert kann ich nicht nachvollziehen. Was ist denn wenn ich mich zuhause vollaufen lasse? Habe ich dann keinen Zugriff auf meine Waffen oder gebe ich für die Dauer der Feier meinen Schlüßel vom Waffenschrank bei der Polizei ab? Wenn ich vom Schießen nach Hause fahre habe ich in der Regel keine Mun mehr dabei. Wenn ich zuhause bin liegen da ein paar tausend Schuß im Schrank. Über dieses Thema war auch schon mal im DWJ ein Artikel von deren Anwalt Dr. Scholzen verfasst und dort wurde auch gesagt das das Alkoholverbot nur während der Ausübung des Schießens gilt. Ist schon klar das der Jäger um den es da im Beitrag ging vor der Jagd was getrunken hat und das haben die ja auch festgestellt weil der Alkoholgehalt ja auf der Wache zturückgegangen ist und dann können die ja zurückrechnen.

  • Wenn man in seinem Zuhause ist, dann wird die Waffe eben nie geführt. Denn führen tut nur jemand, der eine Waffe außerhalb seiner Wohnung bei sich hat. (Oder so ähnlich war doch der Sachverhalt). Man kann also zu Hause niemals eine Waffe unter Alkoholeinfluss führen.

    Beim führen ist es auch rein waffenrechtlich auch egal, ob die Waffe geladen ist oder Munition dabei ist. Es geht nur darum ob Zugriffsmöglichkeit besteht.

    Meine Meinung zum Video:

    Der Herr wollte eigentlich nur zeigen, wie Alkohol im Blut auf- und abgebaut wird, damit man nicht in falscher Sicherheit sagt: "ist doch schon eine Stunde her..."

    Der Artikel, der genannt wurde, von Mark von Plückler ist damals in der WuH erschienen und hat die Thematik ganz gut aufbereitet und juristisch korrekt.

    Wäre schön, wenn es überall so wäre wie oben aus Bayern geschildert. Ich fürchte allerdings, dass es auch dort nicht flächendeckend "garantiert" werden kann.

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