Geänderte Bedürfnisprüfung für Waffen über dem Regelbedarf

  • Moin,

    nachdem ich gestern über die, in BW, zu erwartende Änderung der Bedürfnisprüfung für Waffen über dem Regelbedarf geschrieben habe, ist das auf grosse Skepsis, bzw. Unglauben gestossen.


    Hier nun eine offizielle Nachricht vom WSV zu diesem Thema:


    Zitat:

    Aus dem WSV - Geänderte Bedürfnisprüfung


    Am 23.06.2021 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 6. Senat ein Urteil gefällt, mit weitreichenden Konsequenzen für uns Sportschützen in Baden-Württemberg.

    Die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen, sind die gleichen wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. Das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis im Sinne des §14/5 WaffG muss daher auch im Rahmen einer Überprüfung nach §4 für jede einzelne Waffe glaubhaft gemacht werden.

    Weitere Informationen über die geänderte Bedürfnisprüfung sind auf der WSV-Homepage nachzulesen.



    Geänderte Bedürfnisprüfung - Württembergischer Schützenverband 1850 e.V.

  • Da wird Bayern auch bald nachziehen, durch die Hintertür wird es uns Sportschützen immer schwerer und vor allem teuerer gemacht.

    Jetzt bist du gezwungen mit all deinen Waffen an mehreren Wettbewerben im Jahr teilzunehmen.

    Aber wir sind ja keine Waffensammler, die Schrankwaffen haben, oder? :ballern:

  • Irgend so ein kleiner Richter ändert also mal schnell das bestehende Waffengesetz?!


    So einfach geht das. Hmmm :krat:

  • Erstmal abwarten.


    Wenn ich mich richtig erinnere gabs vor 1 oder 2 Jahren auch mal ein Urteil das mit JEDER Waffe im Bestand die Schiessnachweise zu erbringen sind, das hatte dann auch keinen Bestand. :grueb:

    Gott sei Dank ich bin a Frank 8)

    Wer einen Franken Bayer nennt, der besser um sein Leben rennt!


    Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich :la:


    Servus :winke:

    Norbert

  • Norfok

    Darin wird auf die Einzelfallentscheidung (Ermessen der Behörde) hingewiesen.

    Mal sehen was andere Länder und Kommunen daraus bauen.



    Urteil des 6. Senats vom 23.6.2021 - 6 S 1481/18 -

    Gruß Hermann :)


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  • Trotzdem hat unser geliebter WSV mal proaktiv seine Spielregeln angepasst...


    Geänderte Bedürfnisprüfung - Württembergischer Schützenverband 1850 e.V.

  • also müssen alle die über grundkontigent waffen besitzen,

    wieder an meisterschaften und wettkämpfen teilnehmen?


    dann trägt man sich eben bei den rundenwettkämpfen als Außer Konkurrenz :D

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  • DAs mit dem KLAGEN ist sone Sache,

    DAS KANN AUCH NACH HINTEN LOSGEHEN

    und plötzlich ist man dann der Buhmann für alle und kriegt Prügel von allen Seiten.

    Ich habe mal geklagt bis vors Verfassungsgericht- danach mußte das GEsetz geändert werden damit nicht alle Ihre HA abgeben mußten.

    Das war nicht schön, auch die Anrufe nicht.

    Die Klagen, bzs eine davon ist noch immer nicht verhandelt - ob das jemals passiert ?

    ICH - werde nie wieder Klagen- es unterstützt doch eh keiner

    die Verbände ? Von denen kam damals wenig Unterstützung,

    Außer dem Spruch des Lebens - WARUM SIND SIE NICHT EINFACH UMGEZOGEN.......

    Das meiste GEld waren damals Spenden... alles verbrannt für Rechtsanwälte, die sich die Taschen voll gemacht haben

    FÜR NIX

    Teilweise Anwälte die auch in den bekannten Foren online sind, warscheinlich nur um Kunden abzugreifen.

    Wer klagt muß sich darüber im Klaren sein, wenn KLAGEN, DANN BIS ZUM BITTEREN ENDE.

    Das kann schnell mal 50.000 Euro kosten

    und ne Verfassungsbeschwerde zahlt keine Rechtsschutzversicherung

    also


    VORSICHT MIT KLAGEN


    liebe GRüße


    FRANK

  • Wo ist denn das Problem? Ich sehe da keines. Was ist denn schon dabei wenn man mit den übers Kontingent gehenden Waffen eine Meisterschaft schießt. Klar wenn Leute dabei sind die Waffen horten sind die selber schuld, die haben halt dann Pech gehabt. Ich selber habe auch zwei Kurzwaffen übers Kontingent, mit denen schieße ich einmal im Jahr auf der DM und schon ist daws erledigt. Glaube Vereinsmeisterschaften und ähnl. zählen da jau auch oder gehts da nur um überregionales?

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