Moin,
nachdem ich gestern über die, in BW, zu erwartende Änderung der Bedürfnisprüfung für Waffen über dem Regelbedarf geschrieben habe, ist das auf grosse Skepsis, bzw. Unglauben gestossen.
Hier nun eine offizielle Nachricht vom WSV zu diesem Thema:
Zitat:
Aus dem WSV - Geänderte Bedürfnisprüfung
Am 23.06.2021 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 6. Senat ein Urteil gefällt, mit weitreichenden Konsequenzen für uns Sportschützen in Baden-Württemberg.
Die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen, sind die gleichen wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. Das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis im Sinne des §14/5 WaffG muss daher auch im Rahmen einer Überprüfung nach §4 für jede einzelne Waffe glaubhaft gemacht werden.
Weitere Informationen über die geänderte Bedürfnisprüfung sind auf der WSV-Homepage nachzulesen.
Geänderte Bedürfnisprüfung - Württembergischer Schützenverband 1850 e.V.