Anfängerfrage: Auflagen/Lagermengen

  • Hallo zusammen,

    heute kam meine §27 Erlaubnis an.
    Als Einschränkung steht nur drinne: Nur zum Laden von Patronenhülsen...
    Als Auflage: Aufbewahrung nur nach Sprengstofflagerrichtlinie 410 ...
    Beim Antrag habe ich angegeben, dass es sich um ein unbewohntes Nebengebäude handelt, habe Bilder mit eingereicht, das telefonisch mit dem SB abgeklärt, alles i.O.
    In der Erlaubnis steht aber nirgendwo, ob ich jetzt 3 oder tatsächlich 5 kg lagern darf. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich die Info für meine Aufbewahrung rechtsverbindlich bekomme? Oder bin ich einfach zu blöd, die Erlaubnis zu lesen?
    Erstmal ist das auch noch nicht dringend, da ich aktuell voraussichtlich nur 2 Pulver brauchen werde. Aber Vorsicht ist besser als nachsicht.

    Lg
    TheSavage

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.

  • Schau mal hier, da findest du Infos dazu:





    oder hier:


    SprengG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


    Hier die Kurzfassung: MerkblattSprengstoff.pdf


    Alle Zweifel sonst mit dem SB abklären. Der hat eh das letzte Wort.

    Alle Angaben und/oder Ladedaten ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich! :ja:


    si vis pacem para bellum



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  • Alle Zweifel sonst mit dem SB abklären. Der hat eh das letzte Wort.

    Vielen Dank für das Raussuchen, aber das hilft mir leider nicht weiter :(
    Was ich formal darf, ist bekannt, den Faden habe ich schon gelesen und das Merkblatt hängt bei mir im Waffenschrank.
    Die Frage ist nur, ob ich das irgendwie schriftlich bekomme, oder ob alleine die Tatsache, dass keine Einschränkungen eingetragen sind, impliziert, dass ich 5kg lagern darf.
    Und wenn ich den SB arufe, habe ich es im Falle einer Kontrolle auch nicht Schriftlich, dass ich das darf.

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

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  • Vielen Dank für das Raussuchen, aber das hilft mir leider nicht weiter :(
    Was ich formal darf, ist bekannt, den Faden habe ich schon gelesen und das Merkblatt hängt bei mir im Waffenschrank.
    Die Frage ist nur, ob ich das irgendwie schriftlich bekomme, oder ob alleine die Tatsache, dass keine Einschränkungen eingetragen sind, impliziert, dass ich 5kg lagern darf.
    Und wenn ich den SB arufe, habe ich es im Falle einer Kontrolle auch nicht Schriftlich, dass ich das darf.

    "Schriftlich" hast du es dann in Form der Lagervorschrift. Wenn du keine Begrenzung der Lagermenge in deiner Erlaubnis stehen hast, tritt die Lagervorschrift in Kraft. Deine Lagerstätte ist deinem SB bekannt. Also keine Beschränkungen unter dem Limit, in deinem Fall die 5 kg. In meiner Erlaubnis sind nur 3kg erlaubt, da ich in bewohntem Gebäude lagere.


    Meine Meinung dazu...

    Alle Angaben und/oder Ladedaten ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich! :ja:


    si vis pacem para bellum



  • "Schriftlich" hast du es dann in Form der Lagervorschrift. Wenn du keine Begrenzung der Lagermenge in deiner Erlaubnis stehen hast, tritt die Lagervorschrift in Kraft. Deine Lagerstätte ist deinem SB bekannt. Also keine Beschränkungen unter dem Limit, in deinem Fall die 5 kg. In meiner Erlaubnis sind nur 3kg erlaubt, da ich in bewohntem Gebäude lagere.

    Genau das war die Frage. Das heist, bei dir steht explizit eingetragen: "Lagerung 3 kg" ?

    Vielen Dank :)

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

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  • Ich hab meine SB auch letztens gefragt, ob sie mir was schriftlich bestätigen kann, wollte/konnte sie nicht. Es war mit ihr besprochen, wie es aussieht und das war von ihr mündlich abgesegnet, wie gesagt ist ja nur ne Richtlinie. Da haben die auch noch Spielraum oder setzen noch was drauf.


    Jedenfalls halt dich an die gesetzlichen Mengen, bei Lagerung drinnen Nur NC 3kg, Aussenlager 5kg.

    Benutzung der Ladedaten auf eigene Gefahr! Ohne Gewähr.

    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Ja, genau. Sieht dann so aus:


    Alle Angaben und/oder Ladedaten ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich! :ja:


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  • Ja, das steht bei mir nicht drinne.

    Danke für deine Mühe :)

    Dann lasse ich das erstmal so stehen und werde irgendwann, wenn absehbar wird, dass ich mehr als meine 2 Flaschen einlagern muss nochmal den SB anrufen.

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

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  • Ja, das steht bei mir nicht drinne.

    Danke für deine Mühe :)

    Dann lasse ich das erstmal so stehen und werde irgendwann, wenn absehbar wird, dass ich mehr als meine 2 Flaschen einlagern muss nochmal den SB anrufen.

    Na du hast es doch schriftlich. Nummer III. bezieht sich doch auf die Richtlinie. Also 5kg :ja: :thumbsu:


    Unter III. steht bei mir dies:


    Alle Angaben und/oder Ladedaten ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich! :ja:


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