Wiederladekurs bestanden und wie weiter?

  • Grüßt Euch,


    So Wiederladekurs ist bestanden und ich habe auch schon einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart. Nun wollte ich mal fragen was es noch eventuell zu beachten gibt - habe bisher folgendes vorbereitet:


    Lagerort - Abstellraum in der Wohnung (2 Familienhaus) (BxTxH) 1750x5000x2200 mit Fenster (BxH) 900x1350 - Tür mit Sicherheitsschloss, Wasseranschluss vorhanden, Feuerlöscher Schaum 6ltr vorhanden, Fenster mit abschließbarer Olive und mit innen angebrachtes Fenstergitter gesichert, Alarmanlage GSM mit Fenster + Bewegungs + Rauchmelder, Stahlblechschrank mit 5 einzelnen Fächern jedes extra abgeschlossen, Munitionskiste Holz wäre auch vorhanden, Bodenfliesen - hab ich was vergessen ?


    Ach noch etwas in dem Antrag gibt es eine Spalte " Warum der Antrag gestellt wird " - ich möchte mit Vorderladern schießen und da ich die Möglichkeit habe von anderen Wiederladern die Waffen zu benutzen die entsprechende Patronen Munition selbst herzustellen (bessere Präzision und aus Kostengründen) kann ich das so schreiben oder was würdet Ihr da rein schreiben?

    • Offizieller Beitrag

    Schreib einfach:
    Zum schießen mit Schwarzpulver Waffen und zum Wiederladen von Patronenmunition.

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • Genau da musst du keine Romane schreiben, wie cleaner sagt, evtl. noch mit Zusatz "als Sportschütze".
    Üblicherweise wird auch eine Bescheinigung des Vereins verlangt, dass man regelmäßig seit mindestens 6 Monaten Mitglied ist und am Übungsschießen teilgenommen hat.

    Angegebene Ladedaten sind immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • Genau - manchmal ist weniger besser als mehr...
    Wobei es auch Sachbearbeiter geben soll, die wollen die Farbe der Steckdosenblenden wissen....
    Aber nachinformieren kann man immer wenn Fragen auftauchen.


    Hast Du eine WBK für erlaubnispflichtige Waffen...?
    Das würde es einfacher machen.


    Ansonsten würde ich einfach (und zwar genau so) schreiben:


    Zum Schiessen mit Vorderladerwaffen und zum Wiederladen von Patronen für Vereinswaffen oder Waffen von Schützenkameraden mit denen Du auf dem Stand schiessen kannst.


    Ggf. kann es sein, dass der SB nachfragt ob Du eine eigene Schwarzpulverwaffe hast.
    Hab ich schon entfernt gehört dass es solche Fragen geben kann aber direkt noch nicht mitbekommen.


    Wenn Du eine hast. Sag ja und leg sie ihm ggf. auf den Tisch.
    Wenn nicht, solltest Du Dir ggf. eine organisieren...




    Bei mir ging das "damals" relativ geschmeidig.


    Aufbewahrungsangabe:
    Unbewohnter Nebenraum im Rahmen der gültigen Vorschriften.


    Mehr hab ich glaub damals echt nicht angegeben. Ging so durch.





    Im Übrigen: Wenn der Raum sicher ist (so die Formulierung im Rechtsblatt - d.h. abgeschlossen) und Du der einzige bist der einen Schlüssel hat, brauchst Du IM Raum nicht nochmal alles abschliessen...
    Wenn der Raum nicht sicher ist (d.h. nicht abgeschlossen) musst Du im Raum das Pulver abschliessen und ggf. das Behältnis auch noch verankern ("gegen Wegnahme sichern"..)

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Roleini1962
    bei manchen Ordnungsbehörden und Kreisen gibt es Diskussionen über die 5-Jahres-Menge.
    Wenn dem so ist, kannst Du möglicherweise eine Bescheinigung bringen, zu welchen weiteren Waffen Du die Wiedergeladenen schießen darfst.
    Zudem kann es sein, dass Laden von Schwarzpulverpatronen extra erwähnt werden muss. Ist nicht automatisch im Laden von Vorderladewaffen enthalten.
    Auch sind Schwarzpulverersatzstoffe (Pyrodex, TrippleSeven,..) nicht automatisch zugelassen.

  • Ich habe zum Verwendungszweck geschrieben "Treibladungsmittel zum sportlichen Schießen".
    Bei der Menge habe ich die Maximale Anzahl von Trainings pro jahr, die erwartete Schußzahl und die erwartete Ladung multipliziert.
    Dann war das meine Jahresmenge. Die mal 5 und fertig.
    Mein SB meinte: "Sowas hab ich ja noch nie gesehen. Aber so kriegen wir das wenigstens auch durch, wenn mal einer draufschaut." Also dessen Chef.


    Seit dem habe ich diese Menge drin stehen. Wieviel das sind, darf sich jeder ausrechnen: 40 Trainings/Jahr 60 Schuß/Training... passt. Habs nie aufgebraucht.

    Bis ich in Anschlag gehe, ist Schießen pure Wissenschaft.
    Liege ich hinter meinem Gewehr, ist Schießen reines Gefühl.

    • Offizieller Beitrag

    wobei wir wieder beim alten Thema sind - jedes Amt handhabt das eigenmächtig, eigenverantwortlich eigen...


    Kurz und knackig - keine Romane, wenn die mehr wissen wollen werden sie nachhaken.


    Das mit der Alarmanlage... alles weglassen.


    Wenn die mal nicht mehr ist - was dann? Ist nicht verlangt. Wenn Du mehr machst als vorgeschrieben ist da dein Privatvergnügen.


    Alles was Du schreibst kommt in deine Akte (die mit den Jahren immer dicker wird 8o ).

  • Wenn die mal nicht mehr ist - was dann? Ist nicht verlangt. Wenn Du mehr machst als vorgeschrieben ist da dein Privatvergnügen.

    Absolut!!! Ich mache auch mehr als vorgeschrieben, das Amt braucht es nicht wissen.
    Raum gemäß §xxx Behältnis gemäß §yyyy
    Gleiches gilt für die Waffen.
    Das Amt hat bei mir mal nachgefragt und war erschrocken, was man so alles tun kann... und tiiiief beruhigt.

    Bis ich in Anschlag gehe, ist Schießen pure Wissenschaft.
    Liege ich hinter meinem Gewehr, ist Schießen reines Gefühl.

  • Danke für die vielen Hinweise. Ja weniger ist manchmal mehr :) . Ja ich habe Vorderlader Waffen - deshalb habe ich die Prüfung gemacht. Im Verein habe ich mittlerweile viele Wiederlader gefunden die mir auch Ihre Waffen zur Verfügung stellen - natürlich bisher mit Ihrer Munition - aber das soll sich ja ändern. Der Termin ist erst Anfang August also hab ich noch etwas Zeit. Im Antrag soll man extra erwähnen "Schwarzpulverersatzstoffe" sonst kann man die später nicht erwerben - wurde extra im Lehrgang darauf hingewiesen.

  • Und nochwas:


    Eine "Menge" würde ich gar nicht angeben. Auch keine komplexen Berechnungen...
    Nur dann wenn das bei Dir explizit verlangt wird.
    Bei manchen besteht diese Einschränkung ja...


    Bei mir steht drin "nach Bedarf", aber nur 3 Kilo pro Lieferung. Das können täglich 3 Kilo sein.
    Und das ist auch gut so.
    Brauch ich zwar bei weitem nicht und kauf ich auch bei weitem nicht.


    Aber es ist doch besser kein Limit zu haben als von vorn herein kastriert zu werden... :)


    Für die Menge der Aufbewahrung gibts eh eindeutige, separate Vorschriften. Und die ziehen sowieso, unabhängig von dem was man kaufen darf. Und daran sollte man sich auch halten...

    Ich übernehme keine Verantwortung oder Garantie für irgendwas. Jeder handelt eigenverantwortlich mit sämtlichen Informationen.

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