Unglaublich Homburg Saar

  • Wir haben hier bearbeitungszeiten von bis zu 9 Monaten, naja. aber jetzt das. Ich wollte eigentlich nur einen neuen Waffenschrank anmelden, wenn ich sowas machen würde wäre das Arbeitsverweigerung und würde mir ne Abmahnung einfangen.

    :ironie:Wer Rechtschreibfehler findet, der soll sie behalten:arab::wdl_rot:ironie:

  • Ihr müßt neue Schränke anmelden ?

    Ich kenne das nur vom ersten Schrank.

    „Die Aufbewahrung von Waffen und Munition muss der Behörde angezeigt werden“


    Ich melde denen alle Schränke, auch Munition und auch wenn sie es nicht einfordern, per mail.

    Dann habe ich im Falle einer Kontrolle Form und fristgerecht angezeigt und die haben keinen Spielraum zum meckern.


    Und woher sollten die Wissen dass du einen zusätzlichen Schrank in Betrieb genommen hast, dessen Anmeldung sie einfordern könnten, wenn du ihnen dessen Anschaffung nicht angezeigt hättest?

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.


  • Ja, ich wurde neulich (bei einer Kontrolle bei mir daheim) sanft ermahnt, den nächsten Schrank den ich kaufe doch bitte beim Amt anzumelden.
    Da niemand aufgeregt oder so, aber gesagt haben sie es schon

    Angaben ohne Gewähr. Jeder Wiederlader ist für sein Tun selbst verantwortlich.

  • OK, das war mir neu. Gut zu wissen.

    Ich war noch nie in der Verlegenheit einen zweiten Schrank anschaffen zu müssen.

    Bei dem ersten Schrank ist es ja klar.

    Dann weiß ich bescheid.

    Eine Mail an den SB reicht doch aber sicher aus.

  • OK, das war mir neu. Gut zu wissen.

    Ich war noch nie in der Verlegenheit einen zweiten Schrank anschaffen zu müssen.

    Bei dem ersten Schrank ist es ja klar.

    Dann weiß ich bescheid.

    Eine Mail an den SB reicht doch aber sicher aus.

    Wenn es dem SB nicht reicht wird er sich nach der Mail vermutlich melden ;)


    Und wenn man es Streng auslegt müssen auch die Munitionsschränke gemeldet werden.

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.

  • TheSavage : Beim Antrag einer Waffe muß man ja angeben wo man die Munition lagert, von daher ist alles im Grünen Bereich. ;)


    Gruß Zielscheibe

  • TheSavage : Beim Antrag einer Waffe muß man ja angeben wo man die Munition lagert, von daher ist alles im Grünen Bereich. ;)


    Gruß Zielscheibe

    Nicht als Jäger.

    Außerdem könnte die erste Munition ja noch mit im 0er Schrank gelagert werden, bis der irgendwann wegen Überfüllung erweitert werden muss…

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.

  • Ihr müßt neue Schränke anmelden ?

    Ich kenne das nur vom ersten Schrank.

    §36(3) Satz 1 WaffG

    "Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."


    Toyota52


    ist dein Brief etwa zu schwer gewesen (die blaue 85!) und der Kreis hätten Nachporto zahlen müssen? Dann ist Annahmeverweigerung im Sinne aller Steuerzahler angezeigt.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Wo lest Ihr denn alle aus dem Gesetz raus, daß weitere Schränke nachgemeldet werden müssen? Es muß genau EIN geeigneter Schrank nachgewiesen werden, nicht mehr.


    Sofern der Schrank gesetzeskonform ist, mit der Anzahl der Waffen auch korrespondiert, war es das.


    Munitionsschränke anmelden????????? Kann man in den ersten Schrank packen oder nicht. Munschränke haben die geringsten Voraussetzungen.


    Aber sicher meldet ihr in vorauseilendem Gehorsam auch den wöchentlichen Samstags-GV beim Familienministerium an, oder? :mauer:

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