Achtung Aufbewahrung

    • Offizieller Beitrag

    Die Arschkarte winkt. Bislang hat mich das Thema nicht berührt da ich keine SP Patronen lade und weder Vorderlader noch Böller schieße. Somit brauche ich auch kein SP.


    Das wird sich wohl ändern und nun ist guter Rat teuer.


    Bei Einlagerung von SP reduziert sich die Gesamtmenge wenn man NC und SP einlagert auf die maximale Menge des SP sprich, ich darf in meinem Haus nur noch 1 kg in Summe einlagern.


    Der Freundliche Dozent vom Regierungspräsidium wusste um Abhilfe. Es gibt spezielle Gebinde (nicht zum wieder befüllen!!!) bei denen das SP in die Gruppe 1.3C eingeordnet wird und somit bin ich wieder bei 3 kg. Das Pulver ist zwar teurer - aber was will man machen wenn man nur ab und an Vorderlader schießen möchte und der Schwerpunkt bei NC Pulver liegt.


    Ich setz mal ein zwei Bilder rein :winke:

  • Hi,


    für Pyrodex und Triple7 soll das doch auch gelten, oder?

    Gruß
    Markus


    :wdl_rot:wdl_rot:prli::wdl_rot:wdl_rot ..... :wdl_rot



    Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.
    Gustav Heinemann, Bundespräsident 1969–1974

    • Offizieller Beitrag

    Aber nicht jeder Dachverband lässt Ersatzstoffe in Sp-Disziplinen zu.

  • Hast du Haus mit Nebengebäude? Dann den SB mal daraufhin ansprechen als zweiten Lagerort für SP.
    Bei meinem Lehrgang wurde vom Referent dies für Möglich erklärt (er war Leiter vom Amt)
    Ist wohl alles von Behörde zu Behörde unterschiedlich, also fragen!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo 45ACP


    Die Thematik "Nebengebäude" die Möglichkeit habe ich und auch die Genehmigung dazu. Ich nutze das allerdings bereits für NC Pulver. Somit würde ich, wenn ich das SP im Haus aufbewahren würde, dennoch erheblich an lagermenge einbüßen. :winke:

  • Schade, aber war da nicht noch etwas mit den speziellen Transportbehältern? Das sind spezielle Umverpackungen für die normalen Gebinde. Damit kann man auf jeden Fall mehr transportieren...
    Hab da leider nicht so ganz mit Interesse zugehört, da ich kein SP machen wollte.

  • bin mir nicht mehr sicher, aber irgendwas mit "safety" box oder tubes war es.


    Die in deinem Beispiel sind aber schon befüllt, er müßte aber leere haben und sein Pulver dann entsprechend umfüllen.


    Möglichkeit eines dritten Lagerortes (nur für SP) außen am Haus/Gartenhaus e.t.c.?
    Abschließbarer Metallschrank (oder sogar eine entsprechende Holzbox) müßte reichen.


    Wie gesagt, wenn der SB willig und hilfsbereit ist, sollte er eine Möglichkeit vor Ort finden (so er denn will) oder Tipps geben können.
    Versuchen kann man es ja, kostet nix und ein NEIN hat man ja eh schon mal in der Tasche...

  • Da sind schon die safety tubes gemeint, andere Lösungen gibt es da nicht. Schon befüllt ist ja im Prinzip wurscht, wird ja schnell verbraucht. Der Haken ist allerdings, dass man die zwar wiederbefüllen darf, aber nur mit demselben Pulver derselben Körnung. Also mal eben Schweizer in die Wano-Tubes füllen ist nicht, dann ist die Zulassung hin.


    Weiteres Außenlager kann man probieren, wird man aber wohl bei den allermeisten SB auf Granit beißen....


    gruss
    blackys

    Angegebene Ladedaten sind immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


  • Es gibt spezielle Gebinde (nicht zum wieder befüllen!!!)

    Wie kommst Du bzw. dein Beamter darauf? Natürlich darfst du Safety tubes - so heißen diese Gebinde - wieder befüllen, allerdings nur mit exakt derselben Pulversorte. Wenn vorher Powex FFG drin war, darfst du auch nur Powex FFG nachfüllen, kein Schweizer 2
    Ich selber nutze auch safety tubes, eben wegen der Obergrenze der gemeinsamen Lagerung. Und mit dem Powex komme ich wunderbar klar, die Brühe beim Reinigen ist nur ein bißchen schwärzer :kl:


    tom

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